Wir beweisen zuerst die Äquivalenz zwischen (1) und (2). Der Restklassenmodul ist ein -Vektorraum, der
nach dem Lemma von Nakayama
die
Dimension
besitzt. Wenn
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ist, so bilden die Restklassen eine Basis von und jedes Teilsystem davon ist linear unabhängig. Wenn umgekehrt die Restklasen von in linear unabhängig sind, so lassen diese sich
nach dem Basisergänzungssatz
durch zu einer Basis von ergänzen. Diese Elemente werden wiederum durch Elemente repräsentiert, und nach dem Lemma von Nakayama gilt
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Wir beweisen nun die Äquivalenz zwischen (1) und (3). Wir setzen
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Es sei zunächst wieder durch eine Ergänzung zu einem vollen Erzeugendensystem von gegeben. Dann sind die Restklassen von in ein Erzeugendensystem des maximalen Ideals
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von . Damit ist die
Einbettungsdimension
von gleich und somit ist
nach Fakt
die Dimension von höchstens . Andererseits ist die Dimension aber auch zumindest nach
Fakt.
Wäre nämlich die Dimension von gleich
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so würde es Parameter
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geben, und diese würden zusammen mit den in das maximale Ideal als Radikal beschreiben, was nach
Fakt
nicht sein kann.
Wenn umgekehrt regulär der Dimension ist, so sei
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Diese werden durch repräsentiert und die erzeugen .