Projekt:Altes Dresden/Geschichte/Königlich Sächsischer Verein zur Erforschung und Erhaltung vaterländischer Alterthümer

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Festschrift zum fünfundsiebzigjährigen Jubiläum des Königlich-Sächsischen Altertumsvereins. Herausgegeben im Auftrage des Vorstands. Beiheft zum "Neuen Archiv für sächsische Geschichte und Altertumskunde" Band XXI., Verlag von Wilhelm Baensch, Dresden 1900.

Dem Gesamtverein der deutschen Geschichts- und Altertumsvereine zu seiner Generalversammlung in Dresden 24. bis 27. September in Dresden.

Hubert Maximilian Ermisch (* 23. Juni 1850 in Torgau; † 6. April 1932 in Dresden): Der Königlich Sächsische Altertumsverein. 1825-1900. Von Regierungsrat Dr. Hubert Ermisch in Dresden, Schriftführer des Königlich Sächsischen Altertumsvereins S. 1-68

  • Neubearbeitung und Fortsetzung des Aufsatzes: „Zur Geschichte des Kgl. Sächsischen Altertumsvereins 1825 —1885.“ im Neuen Archiv f. Sächsische Geschichte, VI., 1 ff.


Mag die politische Geschichte Deutschlands in den ersten Jahrzehnten des 19. Jahrhunderts auch in mancher Hinsicht wenig Befriedigung gewähren, für die Geschichte des geistigen Lebens war diese Zeit doch von hoher Bedeutung. Auf den verschiedensten Gebieten des Wissens wurden damals die Fundamente gelegt, auf denen wir bis auf diesen Tag weiter bauen; der Mörtel aber, der diese Fundamente zusammenhielt und ihnen eine Festigkeit verlieh, die sich noch heute bewahrt, war der nationale Gedanke, den das Weltbürgertum des 18. Jahrhunderts wohl in Schlummer versenkt, aber nicht getötet, den der Kampf gegen den fremden Unterdrücker zu neuem bewußten Leben erweckt hatte.

Die Romantiker waren die Vertreter dieses Gedankens auf dem Gebiete der Dichtkunst; aber auch auf die wissenschaftliche Thätigkeit wirkte er belebend ein. Karl Friedrich Eichhorn, der Vater der deutschen Rechtsgeschichte, Jacob und Wilhelm Grimm,

[2] die Begründer der deutschen Sprachwissenschaft, die in liebevoller Hingabe dem Volksgeist in all seinen Äußerungen nachzugehen bestrebt waren, der Reichsfreiherr vom Stein, der durch die Stiftung der Gesellschaft für ältere deutsche Geschichtskunde (1819) den Grundstein zu dem großen Quellenwerke der Monumenta Germaniae historica und damit zu einer neuen Behandlung der deutschen Geschichte legte, waren Männer, deren wissenschaftliche Thätigkeit wurzelte in einem tiefsinnigen Vaterlandsgefühl, wie es früher gerade bei Gelehrten nur selten bemerkbar gewesen war. Und wie man damals erst anfing, das deutsche Nationalepos der Nibelungen und die Geheimnisse der alten Volksrechte zu verstehen, so wurde man sich auch damals erst der heimischen Kunst bewußt, obwohl schon im vorigen Jahrhundert (1771) kein Geringerer als Goethe von ihrem Geiste beredtes Zeugnis abgelegt hatte; seine Abhandlung „Von deutscher Baukunst zu der ihn bekanntlich das Strafsburger Münster begeistert hatte, darf man als einen Vorläufer der Bewegung ansehen, die Jahrzehnte später sich mächtig Bahn brach und in welcher wir noch heute stehen .

l . Die Gründung des Vereins [Anm. 2]

Es ist bezeichnend, daß gerade diese Bestrebungen von vorn herein weitere Kreise zur Mitarbeit heranzuziehen suchten; sie wurden recht eigentlich das Arbeitsfeld

[Anm. 2] Die Quellen der nachfolgenden Darstellung, deren Anführung im einzelnen unterbleiben konnte, sind in erster Linie die im Archiv des Vereins befindlichen Akten und Protokolle, ein Bericht von Klemm über das erste Jahrzehnt des Vereins (im 1 . Heft der Mitteilungen des Kg]. Sächsischen Altertumsvereins) und die seit 1835 teils in den Mitteilungen, teils besonders erschienenen gedruckten Jahresberichte. Für die ältere Geschichte des Vereins bot der Briefwechsel Böttigers und Eberts in der Kgl. Öffentlichen Bibliothek einige Nachrichten. Was sonst benutzt wurde, haben wir an der betreffenden Stelle angeführt.

[3] der wissenschaftlichen Vereine, die, um den Anfang unseres Jahrhunderts noch wenig bekannt, meist seit seinem zweiten und dritten Jahrzehnt sich bildeten und an Zahl und Umfang bis zur Gegenwart stetig zugenommen haben. Während die altehrwürdige Deutsche Gesellschaft in Leipzig, deren Anfänge bis in das 17. Jahrhundert zurückreichen, ihrem Charakter als „Sprachgesellschaft“ getreu den geschichtlichen und antiquarischen Stoffen weniger Interesse entgegenbrachte, war in Görlitz schon im Jahre 1779 ein Verein begründet worden, der wenigstens einen Teil seiner Thätigkeit der Erforschung des heimatlichen Altertums zuwandte, die „Oberlausitzische Gesellschaft der Wissenschaften“. Unter Büschings Leitung entstand in Breslau um 1819 ein schlesischer Altertumsverein. Wichtiger für uns wurde der Verein, welchen am 3. Oktober 1819 auf dem Schlosse Saaleck eine Anzahl von Freunden vaterländischer Altertümer, an ihrer Spitze der Landrat Lepsius, der Rektor der Landesschule Pforta Konsistorialrat Dr. Ilgen und der Professor an derselben Schule Lange zu stiften beschlossen hatten und der sich am 4. April 1820 als „Thüringisch-Sächsischer Verein für Erforschung des vaterländischen Altertums und Erhaltung seiner Denkmale“ konstituierte. Sein Sitz war zuerst Naumburg, später Halle. Die Begründung dieses Vereins scheint die erste Anregung zu einem ähnlichen Unternehmen im Königreich Sachsen gegeben zu haben. Ein Mann, der im geistigen Leben des damaligen Dresden und weit über dessen Mauern hinaus eine hervorragende Rolle spielte, der Hofrat und Oberaufseher des Antikenmuseums Karl August Böttiger, war es, der den Gedanken zuerst aussprach. Ein von ihm verfaßter Aufsatz in der Abendzeitung vom 25. Oktober 1819, in welchem er die Stiftung des naumburgischen Vereins lebhaft begrüßt, weist darauf hin, wie dringend auch im Nachbarlande die Werke alter Kunstthätigkeit des Schutzes bedürften, und schließt mit den Worten:

[4] „Wollen wir uns im Königreiche Sachsen nicht auch zu einem Verein für Rat und That in Erforschung und Erhaltung altdeutscher Denkmäler und Kunstleistungen zusammenschließen? Mit Vergnügen werde ich im Verein mit drei andern Männern, die zu nennen mir jetzt noch nicht erlaubt ist, vorläufige Andeutungen, Winke, Zurechtweisungen besonders wenn sie mir schriftlich zukommen zu gemeinschaftlicher Beratung aufnehmen. Eile frommt nirgends. Gut Ding will Weile haben. Die voreilige Blüte trifft der Spätfrost.“

Böttiger verfolgte seinen Plan beharrlich, doch noch mehrere Jahre vergingen, bevor er greifbare Gestalt bekam; ein bedauerlicher Vorfall, die Veräußerung wertvoller Glasgemälde aus der Marienkirche zu Zwickau, hat wohl den letzten Anstoß dazu gegeben [Anm. 3].

Das erste Schriftstück, das uns mit Böttigers Absichten näher bekannt macht, ist eine umfangreiche Denkschrift, die wir in den Akten des Vereins auffanden: sie ist zweifellos von Böttiger verfaßt, obwohl außer einigen Bemerkungen nur ein Nachtrag mit dem Datum des 15. April 1824 von seiner eigenen Hand herrührt. Dieser Aufsatz bezeichnet als Zweck des zu begründenden Vereins einen dreifachen: er solle den vaterländischen Altertümern in Bau und Bildwerken nachforschen, für ihre Erhaltung und Aufbewahrung Sorge tragen und Beschreibungen und Abbildungen davon zur allgemeineren Kenntnis bringen. Im einzelnen betont er sodann: der Verein müsse vor allem wissen, was an Denkmälern noch erhalten sei; die Frage der Inventarisation, die uns noch heute beschäftigt, gehörte also zu den ersten, die überhaupt angeregt wurden. Neben den Archivaren und Sammlungsbeamten sollten bei dieser Bestandaufnahme hauptsächlich die Justiz und Rentbeamten, Superintendenten und Ortsgeistlichen, die Mitglieder der Ratskollegien in der Provinz, Gutsbesitz er u. a. mitwirken. Die Gegenstände, auf welche sich die Nachforschungen erstrecken sollten, wurden eingehend aufgezählt; als Zeitgrenze wurde das Ende des 16. Jahr-

[Anm. 3] Vergl. die Rede des Prinzen Johann. Mitteilungen III, Beilage I.


[5] hunderts vorgeschlagen. Was die Erhaltung der Altertümer anlangt, so habe sich jedes Mitglied des Vereins als einen wirklichen Konservator anzusehen. Der Verein als solcher aber müsse Abbildungen aufnehmen, Nachgrabungen und Restaurationen ausführen lassen u. s. w. Er müsse ferner, sobald er ein Lokal habe, in demselben einen Schrank mit Schubfächern für bewegliche Altertümer mäßigen Umfanges aufstellen und Vorkehrungen zum Aufhängen von Gemälden treffen; so werde von selbst ein vaterländisches Museum entstehen. Ferner solle der Verein von Zeit zu Zeit Druckschriften herausgeben, anfangs nur Jahresberichte, später eigene Sozietätsschriften; „die Sache selbst fordert oder entschuldigt das größte Detail in der Forschung und Darstellung mit relativer Wichtigkeit für den, der die Mitteilung macht, ist aber eben dadurch auch nicht wohl abzukürzen“, weshalb sich kein Verleger finden werde, sondern die Schriften auf Kosten der Gesellschaft gedruckt werden müßten. Die Mitgliederzahl des Vereins müsse so groß als möglich sein; als „gleichsam geborene“ Mitglieder seien die Geheimen Räte, Chefs und Mitglieder der hohen Landeskollegien, mehrere Kunst und Altertumsfreunde unter den höheren Militärs, sämtliche Kreis und Amtshauptleute, die eben damals in Dresden versammelten Stände, die Amtleute, Rentverwalter, Bürgermeister, Professoren der höheren Lehranstalten, Künstler u. s. w. anzusehen. Ein permanenter Ausschuß in Dresden müsse die Leitung der Geschäfte besorgen; die erforderlichen Fonds sollen durch Beiträge aufgebracht werden. „Der Verein würde ein totgeborenes Kind sein, wenn nicht der älteste der jüngeren Prinzen unseres allverehrten Königshauses, wenn nicht Se. Königl. Hoheit der Prinz Friedrich Herzog zu Sachsen seine schirmende, alles beschützende und leitende Huld uns angedeihen läßt und sich selbst herabläßt, den wirklichen Vorsitz dabei als beständiger Präsident gnädigst anzunehmen ... Darin läge auch schon das allerhöchste Protektorium Sr. Majestät des Königs, und


[6] der sichernde Name einer Königlichen Gesellschaft könnte nicht fehlen“.

Auf diesen Aufsatz, der als „Programm und Einladung“ veröffentlicht werden sollte, bezieht sich ein an Böttiger gerichteter Brief des bekannten einflußreichen Kunstgelehrten J. G. v. Quandt, des späteren Begründers des sächsischen Kunstvereins, vom 12. April 1824, in dem dieser seine volle Zustimmung zu dem Plane Böttigers ausspricht, aber freilich auch die Besorgnis nicht unterdrücken kann, daß dieser Plan „bei seinen lieben Landsleuten wenig Teilnahme finden werde; denn so betriebsamund kunstfleißig sie auch sind, so fehlt es ihnen doch an Kunstsinn, der jedoch durch einen solchen Verein wohl geweckt werden könnte“. Wenn übrigens Quandt bei aller Bereitwilligkeit, die Zwecke des Vereins zu fördern, doch mit den Worten schloß: „ Allein die Stellung, welche Sie mir dabei anweisen, ist so wie die Benennung, womit Sie sie bezeichnen, sehr zweideutig und dunkel und doch auch wieder anmaßend klingend, daß ich Sie ersuchen muß, meinen Namen nicht mitzunennen“ u.s.w., so liegt darin vielleicht die Erklärung, warum die Veröffentlichung des Aufrufs damals unterblieb.

Mit noch weitergehenden Planen macht uns ein Schreiben Böttigers an den gelehrten Bibliographen Ad. Ebert bekannt, der damals als Bibliothekar in Wolfenbüttel weilte, im folgenden Jahre aber nach Dresden zurückkehrte und 1827 die Leitung der Kg]. Öffentlichen Bibliothek übernahm. Es heißt in diesem Briefe vom 15. April 1824:

„Es ist in Beratung, einen Verein zur Erhaltung bildlicher (architektonischer Denkmale, Skulpturen, Glasmalereien, alte Gemälde u. s. w.) Überreste in Sachsen bis zum 17. Jahrhundert zu stiften, an dessen Spitze sich unser herrlicher Prinz Friedrich stellt. Da sind Sie einer von den gebornen Sekretären dazu. Vielleicht stiftet Prinz Johann dann einen zweiten Verein für alte Chroniken und Incunabeln. In welchen Einklang träte damit Ihr Quellenstudium, Ihr großes Werk über Sachsens frühere Cultur“.


[7] Ebert ging begeistert auf diesen Plan ein und entwickelte in einem inhaltreichen Briefe vom 27. April seine Ansichten von den großen Aufgaben, die dieser Doppelverein zu lösen hätte.

Nach einem Schreiben des Oberhofmeisters v. Miltitz an Böttiger vom 26. Februar 1824 hatte schon damals auch Prinz Johann seine Mitwirkung hinsichtlich des „Literarisch-paläographischen Teiles jener vaterländischen Altertumsforschergesellschaft" zugesagt.

Böttigers Rührigkeit gewann für seine Idee nunmehr bald eifrige und einflußreiche Förderer. Neben Quandt, dessen anfängliches Widerstreben gegen ein Hervortreten mit seinem Namen doch zu besiegen gelang, und dem Direktor der Kunstakademie Professor Ferd. Hartmann traten vor allem einige hochgestellte Beamte dafür ein: der Kabinetsminister im Staatssekretär Graf Detlev v. Einsiedel (der eben damals auch die Oberleitung der Königlichen Sammlungen übernommen hatte), der auch als feinsinniger Dichter unter dem Namen Arthur v. Nordstern bekannte Konferenzminister Gottlob Adolf Ernst v. Nostitz und Jänkendorf, der Wirkliche Geheime Rat und Präsident G. A. Ernst Freiherr v. Manteuffel, endlich der Geh. Finanzrat Gustav v. Flotow. Auf ein Gesuch, welches diese sieben Männer am 16. Juli 1824 an König Friedrich August richteten *), genehmigte dieser durch Reskripte vom 30. Oktober 1824 die Gründung des „Vereins zur Erforschung und Erhaltung vaterländischer Altertümer", gestattete dem Prinzen Friedrich August, die unmittelbare Leitung und das Direktorium dieses Vereins zu übernehmen, und gewährte einen Fonds von400 Thalern zur ersten Einrichtung, ein Lokal im Brühischen Palais und Portofreiheit für die Korrespondenzen und Sendungen des Vereins.

Am 19, November 1824 fand eine erste Sitzung des „Ausschusses" des jungen Vereins, d. h. der eben ge-


  • ) Abgedruckt in Nr. 6 dieser Zeitung von 1885. WissenschafÜ. B ! der Leip-


[8] nannten Männer, unter Vorsitz des Prinzen Friedrich August statt. Dabei beschloß man, daß die Thätigkeit des Vereins sich zwar hauptsächlich auf die vaterländischen Werke der bildenden Künste erstrecken, daß aber die Erforschung und Erhaltung schriftlicher Altertümer nicht ausgeschlossen sein solle. Damit war die Idee eines besonderen Vereins für diesen Zweck aufgegeben, und eine Folge davon war, daß der Ausschuß nunmehr die Bitte aussprach, Prinz Johann möge als Vizedirektor an dem Verein Anteil nehmen, eine Bitte, die bereitwilligst gewährt wurde. Zum Kassierer und Rechnungsführer des Vereins wurde der Hofsekretär K. G. Grohmann ernannt.

Am 19. Januar 1825 waren endlich die durch Böttigers Kränklichkeit vielfach verzögerten Vorarbeiten beendet. Unter diesem Datum erschien eine Bekanntmachung des Königl. Sächsischen Vereins zur Erforschung und Erhaltung vaterländischer Altertümer“, in welcher die Begründung und der Zweck des Vereins dem Publikum mitgeteilt wurde; beigefügt waren die Statuten von gleichem Datum, ein Verzeichnis der von den Vereinsmitgliedern vorzugsweise zu berücksichtigenden Gegenstände, endlich eine lithographierte Zeichnung der goldenen Pforte zu Freiberg. Den 19. Januar 1825 dürfen wir also als den eigentlichen Gründungstag des Vereins bezeichnen. Der Kgl. Sächsische Altertumsverein gehört hiernach zu den zehn ältesten der noch heute blühenden geschichtlichen Vereine Deutschlands. Außer den vier bereits oben genannten bestanden im Jahre 1825 die folgenden: der Verein für Nassauische Geschichte und Altertumskunde in Wiesbaden (seit 1821), die Gesellschaft für Pommersche Geschichte und Altertumskunde in Stettin und Greifswald (seit 1824), der Verein für Geschichte und Altertumskunde Westfalens in Paderborn (1824) und Münster (1825) und der Vogtländische altertumsforschende Verein in Hohenleuben (1825). In den Jahren 1826 — 1830 kamen noch hinzu der Historische Verein für Oberfranken in Bayreuth und der Historische Verein der Pfalz in Speier (beide


[9] begründet 1817), der Historische Verein für Mittelfranken in Ansbach, der Historische Verein in Bamberg, der Historische Verein für den Regenkreis (spater: von Oberpfalz und Regensburg) in Regensburg und der Historische Verein für den Untermainkreis in Würzburg (sämtlich 1830) [Anm. 5].

Betrachten wir nun jene ältesten Satzungen, welche vom Wirklichen Geheimen Rat v. Manteuffel (nach dem Vorbilde der Statuten des thüringisch-sächsischen Vereins) entworfen sind, etwas näher, so bezeichnen sie als den Zweck des Vereins: „vaterländische Altertümer zu erforschen und zu entdecken, sie entweder selbst oder durch Abbildung zu erhalten und für die Nachkommen aufzubewahren“, als seinen Wirkungskreis in geographischer Hinsicht das Königreich Sachsen, in historischer die Zeit bis zum Anfang des 18. Jahrhunderts. Der Sitz des Vereins ist Dresden; doch sollen auch in anderen Städten die dort wohnenden Vereinsmitglieder zu engeren Vereinigungen zusammentreten. An der Spitze stehen das Direktorium und der Ausschuß, welch letzterer aus den obengenannten Stiftern zusammengesetzt ist und das Recht der Zuwahl hat. Der Verein soll aus ordentlichen und Ehrenmitgliedem bestehen. Jedes Mitglied verpflichtet sich, „nach seinen Kräften und Verhältnissen, ohne Zwang, zur Beförderung des gemeinsamen Zweckes beizutragen“. Jedes ordentliche Mitglied soll einen freiwillig festzusetzenden, jedoch nicht unter 1 Thaler betragenden Beitrag zahlen. Die Wahl neuer Mitglieder, zu deren Vorschlag jedes ordentliche Mitglied berechtigt ist, geschieht durch das Direktorium und den Ausschuß; als Ehrenmitglieder können auch Ausländer aufgenommen werden. Der Ausschuß versammelt sich auf Veranlassung des Direktoriums so oft als nötig. Alljährlich soll wenigstens eine Versammlung stattfinden, an welcher sämtliche Mitglieder teilnehmen können, dabei

[Anm. 5)] Vergl. Joh. Müller, Die wissenschaftlichen Vereine und Gesellschaften Deutschlands im 19. Jahrhundert. Berlin 1883 ff.


[10] sollen Mitteilungen über die Vereinsthätigkeit gemacht, auch Aufsätze einzelner Mitglieder vorgetragen werden u.s.w.

Wir haben uns an der Wiege unseres Vereins absichtlich etwas länger aufgehalten; gerade die Anfänge derartiger Bildungen pflegen schon deswegen von besonderem Interesse zu sein, weil sie erkennen lassen, ob man es mit notwendigen Ergebnissen allgemein wirkender Ursachen zu thun hat oder mit dem Einfalle irgend eines einzelnen, ein Unterschied, der für die weitere Entwickelung eines Vereins von weittragender Bedeutung ist. Daß bei dem unseren das erstere der Fall war, dafür spricht neben dem, was wir schon angeführt haben, noch ein Umstand. Während unser Verein bereits vorbereitet wurde, konstituierte sich am 6. August 1824 in Leipzig ebenfalls ein „Sächsischer Altertumsverein“, der, ursprünglich ein Zweigverein des thüringisch-sachsischen Vereins zu Naumburg-Halle, ähnliche Zwecke verfolgte wie der Dresdner, nur daß er seine Thätigkeit nicht auf Sachsen beschränken wollte, sondern allem, was dem deutschen Altertum angehörte, seine Aufmerksamkeit zuwandte [Anm. 6].

Er nahm schnell an Mitgliederzahl zu. Die mehrfach angestrebte Vereinigung mit dem Dresdner Altertumsverein kam nie zu stande; vielmehr verband der Leipziger Verein sich im Jahre 1827 mit der oben erwähnten Deutschen Gesellschaft zu Leipzig zu einer „Deutschen Gesellschaft zur Erforschung vaterländischer Sprache und Altertümer“, in welcher Form er noch heute besteht.


2. Der Verein für Erforschung und Erhaltung vaterländischer Altertümer 1825-1837.

Mit großen Erwartungen, kühnen Hoffnungen war der Verein ins Leben getreten; leider entsprach denselben die Thätigkeit, die er in den ersten 12 Jahren seines

[Anm. 6] Vergl. Stübel in den Mitteilungen der Deutschen Gesellschaft zu Leipzig VI, 28 ff.


[11] Bestehens entwickelte, nur wenig, und ohne die Geduld und Ausdauer seiner hohen Direktoren wäre das Unternehmen wohl bald wieder im Sande verlaufen.

Im April 1825 kam Ebert nach Dresden, dem der Ausschuß die Sekretariatsgeschäfte zu übertragen beschlossen hatte. Wohl brachte dieser vielseitig kenntnisreiche Mann, der auch als Mitglied der Frankfurter Gesellschaft für ältere deutsche Geschichtskunde erfolgreich thätig war, großen Eifer für sein neues Amt mit, andererseits aber auch Eigenschaften, durch die er dem Verein vielfach geschadet hat.

Vor allem kam es darauf an, Mitglieder zu werben. In einer am 25. Juni 1825 stattgehabten Konferenz wurde eine Liste von 57 Personen aufgestellt, die zum Beitritt eingeladen werden sollten: höhere Beamte, Militärs, Geistliche, Gelehrte, Künstler und Kunstfreunde. Allgemein wurden die Einladungen als eine hohe Ehre begrüßt, die zu gesicherten Jahresbeiträge waren teilweise sehr erheblich, nur wenige beschränkten sich auf den Minimalsatz von 1 Thaler. Bis Anfang 1830 wuchs dann die Mitgliederzahl auf 82; 1835 betrug sie 79. Außer den ordentlichen ernannte man auch Ehrenmitglieder; das erste (1826) war Polizeisekretar Schneider zu Görlitz, der dem Verein mehrere wertvolle Geschenke gemacht hatte.

In der Leitung des Vereins trat während dieser Zeit nur insofern eine Veränderung ein, als seit der Erhebung des Prinzen Friedrich August zum Mitregenten Prinz Johann allein das Direktorium führte und der Ausschuß den Geh. Rat und Oberhofmeister v. Miltitz und den Hofrat Hase, dann, als v. Manteuffel wegen seiner Uber siedelung nach Frankfurt a./M. ausschied den Staatsminister v. Linden au zu Mitgliedern wählte; nach dem Tode Böttigers (1835) ergänzte er sich durch Oberhofprediger v. Ammon, Hofrat Falkenstein und Geh. Regierungsrat Meißner. Die Ausschußsitzungen fanden in ziemlich unregelmäßigen Zwischenraumen in den Gemächern der Prinzen statt.


[12] Bald nach Gründung des Vereins gelangten zahlreiche schriftliche Mitteilungen und Anfragen, Zeichnungen und Altertümer aller Art an den Ausschuß; dieselben wurden in den Sitzungen besprochen bez. in den Sammlungen oder dem Archiv des Vereins niedergelegt. Um die Bearbeitung dieses schätzbaren Materials zu erleichtern, beschloß der Ausschuß am 12. August 1826 die Bildung von sechs Sektionen mit eigenen Vorständen, nämlich für Archäologie überhaupt (Böttiger), für Urkunden und Inschriften (v. Miltitz), für Malerei und Bildhauerkunst (v . Quandt), für Architektur (Oberlandbaumeister Schuricht), für Numismatik (Hase) und für Handschriften (Ebert). Allmonatlich sollten Konferenzen der Vorsitzenden stattfinden. Aber weder dies geschah, noch entwickelten die Sektionen überhaupt eine bemerkbare Thätigkeit.

Die Herausgabe von Jahresschriften oder von einer Zeitschrift, die Böttiger schon bei Begründung des Vereins ins Auge gefaßt hatte und die ein dringendes Bedürfnis war [Anm. 7], unterblieb ebenfalls, obwohl der Ausschuß bereits am 17. Marz 1827 die Abfassung einer Publikation beschlossen und den Sekretär in Gemeinschaft mit dem Bibliothekssekretär Falkenstein damit beauftragt hatte.

Ebenso verging Jahr auf Jahr, ohne daß die in den Statuten vorgeschriebene allgemeine Versammlung der Mitglieder berufen worden wäre.

Man empfand wohl, daß auf diesem Wege ein Gedeihen des Vereins nicht zu erwarten war; man mußte unbedingt das Interesse weiterer Kreise wecken. In diesem Sinne ergriff, während Böttiger durch Alter und Kränklichkeit mehr und mehr der Mitarbeit entzogen wurde, Ebert die Initiative. Auf seine Anregung genehmigte der Ausschuß am 8. Dezember 1828, zunächst probeweise, die Veranstaltung von „Privatversammlungen“ zu Besprechung

[Anm. 7]: „Wir erregen nicht das Zutrauen im Publikum, bis der Preßbengel einmal über uns gegangen.“ Aus einem Briefe des Baron v. Miltitz an Böttiger vom 9. Dezember 1826.


[13] wissenschaftlicher Fragen auf den Gebieten der Geschichte (unter Leitung von Ebert), der plastischen Altertümer (Böttiger und Schuricht), der Münzkunde (Hase) und der Malerei (v. Quandt und Hartmann), an welchen auch Nichtmitglieder teilnehmen konnten; die dabei vorgetragenen Abhandlungen sollten dem Sekretariat übergeben werden, und das Direktorium behielt sich vor, die Verfasser in einzelnen Fällen durch Remunerationen oder durch Erteilung der Mitgliedschaft zu belohnen.

Allein auch dieser Plan kam nur zum kleinsten Teil zur Ausführung. Am 13. Dezember 1828 konstituierte sich unter Vorsitz von Ebert die historische Sektion“; sie stellte sich als Aufgabe „die gemeinschaftliche Erforschung der sächsischen Geschichte und Altertümer bis auf das Jahr 1763 herab“. Allwöchentlich sollten Zusammenkunfte in der Königlichen Bibliothek stattfinden, in denen ein kurzer Aufsatz verlesen und darüber debattiert werden sollte.

Diese Versammlungen von „Freunden der sächsischen Geschichtsforschung“, an denen außer Ebert Bibliothekar Falkenstein, Inspektor Frenzel, Bibliothekssekretär Gersdorf, Hofrat Hase, Regierungssekretär Jähnichen, Finanzsekretär Miller, Oberhofmeister v. Miltitz, R. v. Römer, Alb. Schiffner, K. v. Zehmen u.a. teilnahmen, versprachen anfangs viel. Unser Vereinsarchiv enthält die sorgfältig geführten Protokolle der Sitzungen und die abgelieferten Manuskripte, die beweisen, daß die Sektion mit wissenschaftlichem Ernst an ihre Aufgabe ging. Leider war ihr kein langer Bestand beschieden. Bis 1830 hatten 37 Versammlungen stattgefunden. Da trat zunächst infolge der politischen Ereignisse eine Pause ein; während derselben kam es offenbar zu unliebsamen Reibungen zwischen den Mitgliedern, an denen wohl Eberts krankhaft reizbarer Zustand die Hauptschuld trug. Anfang 1832 machte Ebert, der seiner Aufgabe, eine Vereinspublikation zu bearbeiten, sich noch immer nicht entledigt hatte, den Vorschlag, einen Teil der Arbeiten der Sektion zu ver-


[14] öffentlichen. Dies gab Anlaß zu neuen Zerwürfnissen, in denen Prinz Johann selbst zu vermitteln suchte; unsere Akten enthalten den von ihm eigenhändig aufgesetzten Entwurf einer neuen Geschäftsordnung für die Sektion, der mannigfach diskutiert und umgestaltet wurde, aber zu einer Wiederaufnahme ihrer Thätigkeit nicht führte.

Inzwischen hatte sich der Ausschuß des Vereins einer Aufgabe zugewandt, die von der höchsten Bedeutung für seine fernere gedeihliche Thätigkeit war. Nachdem man in einer Sitzung vom 14. Januar 1828 beschlossen hatte, der Verein solle sich wegen Erhaltung der Denkmäler vaterländischer Kunst und Altertums sowohl mit dem Oberkonsistorium als auch mit den Kreishauptleuten in Verbindung setzen und beide Behörden ersuchen, ihm über etwa vorfallende Veränderungen oder Reparaturen Mitteilungen zu machen, um erforderlichen

Falls dabei thätig sein und hilfreich einschreiten zu können, wurde am 8. Dezember 1828 der Antrag gestellt: Seine Majestät der König möge ersucht werden, ein Gesetz gegen die willkürliche Zerstörung und Entfernung der vorhandenen Altertümer zu erlassen. Prinz Johann selbst übernahm die Ausarbeitung und Begründung des Entwurfs. Von hohem Interesse ist der ausführliche Aufsatz, welchen der damals 28 jährige Prinz bei dieser Gelegenheit verfaßte; ein glänzender Beweis ebensowohl für den wissenschaftlichen Ernst, mit dem er sich in den Stoff vertiefte bis auf Kaiser Majorian herab verfolgt er die staatliche Gesetzgebung zum Schutz der Altertümer als auch für die ideale Begeisterung, deren Stempel seine gesamte Thätigkeit im Altertumsverein trug. Als Vorbild für den Gesetzentwurf empfahl der Prinz namentlich eine großherzoglich hessische Verordnung vom 22. Januar 1808, die vor allem die Fertigung eines Verzeichnisses der vorhandenen Monumente vorschrieb; der Prinz bezeichnete dieses Inventar, das seiner Meinung nach durch die Gerichtsbehörden unter Zuziehung der Geistlichen aufgenommen werden könnte, als „Eckstein des ganzen Ge-


[15] bäudes". Ferner verlangte er, daß an Altertümern im weitesten Begriffe des Wortes keine Veränderung ohne höhere Genehmigung stattfinden dürfe; diese Genehmigung sollten das Oberkonsistorium, das Geheime Finanzkollegium und die Landesregierung erteilen können, jedoch nicht ohne vorher das Gutachten des Vereins eingeholt zu haben. In Zweifelsfallen und namentlich, wenn die Behörden mit dem Gutachten des Vereins nicht einverstanden wären, sollte Bericht an den König erstattet werden *).

Diese Denkschrift wurde am 22. März 1830 dem Könige überreicht, stieß jedoch namentlich bei der Landesregierung wegen der darin verlangten Beschränkung des Eigentums, der Überlastung der Beamten u. a. auf lebhafte Bedenken.

So beschlofs denn der Verein am 7. Oktober 1831, den Gesetzentwurf einstweilen auf sich beruhen zu lassen, jedoch den Grundsatz festzuhalten, daß die Erhaltung der in Sachsen vorhandenen Denkmäler unter die unmittelbare Aufsicht und den Schutz des Staates zu stellen sei.

Außerdem suchte sich der Verein nunmehr ein Organ zur Erfüllung derjenigen Funktionen zu schaffen, die der Gesetzentwurf dem Staate zuweisen wollte. In einer wenige Tage später, am 10. Oktober, stattfindenden Ausschußsitzung legte Herr v. Quandt einen „Entwurf zur Organisation der mit dem künstlerischen Teile beauftragten 2. Sektion des Kgl. Sächsichen Altertumsvereins" vor.

Danach soll ein Mitglied des Ausschusses beauftragt werden, für Erforschung, Bekanntmachung und wo möglich Erhaltung aller kunstgeschichtlich oder geschichtlich wertvollen Denkmale und Altertümer zu sorgen; ein Sekretär soll ihm zur Seite stehen. Es sollen ferner jährlich mindestens 12 Versammlungen von Künstlern und Kunst-


  • ) Vergl. über diese Denkschrift des Prinzen Johann V. Falkenstein, Der Altertums verein und das Neue Archiv etc., im Neuen Archiv f. Sächsische Gesch. I, 4 f. *


[16] freunden stattfinden, in welchen Mitteilungen über einschlagende Gegenstande gemacht, Zeichnungen vorgelegt, Sammlungen zur Erhaltung bestimmter Kunstdenkmäler veranstaltet werden u.s.w. Die Ergebnisse dieser Versammlungen trägt der Sektionsvorstand dem Direktorium vor, macht Vorschläge über Restaurationsarbeiten und dergl. mehr. v . Quandt wurde zum Vorsitzenden, Hofrat Hase zum Sekretär der Sektion erwählt; außer ihnen machte sich namentlich Prof. Hartmann um dieselbe sehr verdient.

Die Thätigkeit dieser kunstgeschichtlichen Sektion, welche zwischen 1831 und 1833 zehn Sitzungen abhielt, war unter den Leistungen des Vereins wenn wir ihre Summe im ersten Dezennium seines Bestehens ziehen, jedenfalls die ersprießlichste. Eingeleitet wurde sie durch eine den „Altertumsfreunden in Sachsen“ gewidmete kleine Schrift des Herrn v. Quandt (Dresden 1831) „Hinweisungen auf Kunstwerke aus der Vorzeit“, deren Ertrag für Vereins zwecke bestimmt war; sie enthält einen in vieler Beziehung beachtenswerten Bericht über eine archäologische Reise Quandts durch das ganze Land. Unter anderem weist er darin auf einen in der Marienkirche zu Zwickau befindlichen Altar hin, den acht Gemälde des Nürnberger Meisters Michael Wohlgemuth, des Lehrers von Albrecht Dürer, zieren. Bereits bald nach der Begründung des Altertumsvereins war Prinz Johann auf dieses hochwichtige Werk aufmerksam geworden und hatte eine Kopierung der Gemälde veranlaßt. v . Quandt war es dann, der den Beschluß einer Wiederherstellung dieser Bilder auf Kosten des Altertumsvereins durchsetzte. Nachdem Prinz Johann durch seinen persönlichen Einfluß bei Gelegenheit eines Besuchs der Stadt Zwickau den engherzigen Widerspruch einiger Bürger zum Schweigen gebracht hatte, begab sich im Juli 1832 der vom Vereine mit der Arbeit beauftragte rühmlichst bekannte Restaurator der Königlichen Gemäldegalerie, Inspektor Renner, selbst nach Zwickau und holte dort die Bilder ab. Eine Untersuchung ergab, daß die-


[17] selben zwar sehr beschmutzt, auch früher schon einmal übermalt und restauriert worden waren, aber nur wenig wirkliche Beschädigungen zeigten. In einigen Monaten war die Herstellung vollendet, und im November wurden die Bilder in Zwickau wieder an ihren Platz gestellt. Noch vorher ließ sie Herr v . Quandt durch einen geschickten Zeichner, Callmeyer, abzeichnen, und man beschloß im Jahre 1835, die Zeichnungen lithographieren zu lassen; es vergingen jedoch noch mehrere Jahre, bevor dieses Werk, dessen Kosten durch eine Subskription auf gebracht wurden, mit begleitendem Texte von Quandt im Verlage von Rudolph Weigel in Leipzig erschien [Anm. 9].

Durch die Herstellung der Wohlgemuth’schen Bilder, die einen Aufwand von über 430 Thaler verursacht hatte, waren, obwohl großmütige Gönner des Vereins und vor allem dessen erster Direktor selbst freigebig dazu beigetragen hatten, die vorhandenen Mittel bis auf einen kleinen Rest erschöpft. Die Beitrage waren stets sehr unregelmäßig, schließlich fast gar nicht mehr eingegangen; eine eigentliche Einforderung derselben scheint man deswegen vermieden zu haben, weil der Verein ja allerdings nach außen hin bis zur Wiederherstellung der Zwickauer Bilder keine Thätigkeit gezeigt hatte. Eben darum wurde in einem längeren Aufsätze der Leipziger Zeitung (vom 20. November 1832) auf jene Restauration hingewiesen und Rechenschaft über die Verwendung der Gelder des Vereins abgelegt; aber zunächst, wie es scheint, ohne den gewünschten Erfolg. Es folgten vielmehr einige Jahre, wahrend der die Vereinsthätigkeit so gut wie vollständig stockte. Da das Lokal im Zwinger, das dem Verein schon vor längerer‚ Zeit statt des ursprünglich ihm einge-

[Anm. 9)] Die Gemälde des Michael Wohlgemuth in der Frauenkirche zu Zwickau; im Auftrage des Kgl. Sächsischen Altertumsvereins herausgegeben von Quandt. Dresden und Leipzig, in Commission von Rudolph Weigel [1839] gr. fol.


[18] räumten überwiesen war anderweitig gebraucht wurde, wurden die Sammlungen des Vereins an die Königliche Bibliothek, das Staatsarchiv, das Grüne Gewölbe, das Historische Museum und die Porzellansammlung unter Vorbehalt der Eigentumsrechte des Vereins verteilt.

So schien der Altertumsverein seiner Auflösung nahe zu sein, und es kann nicht wundernehmen, wenn diejenigen Kreise, denen die Sache selbst am Herzen lag, auf einen Ersatz für denselben dachten. Im Dresdener Anzeiger vom 26. Februar 1834 erschien folgende Bekanntmachung

„Mehre Freunde sächsischer Kunst und Geschichte haben gewünscht, regelmäßige Zusammenkünfte zur Besprechung über diejenigen Gegenstände zu halten, deren Erläuterung, Erhaltung und Beschreibung im Interesse der vaterländischen Geschichte wichtig sein kann. Die Unterzeichneten werden sich daher am künftigen 3. März um 7 Uhr abends im Locale des Herrn Wokurka im Calberla’schen Hause zum ersten Mal versammeln und laden die verehrlichen Mitglieder des Altertum-Vereins und andere Freunde der vaterländischen Vorzeit zur Teilnahme an jener Zusammenkunft hiermit ein. Adv. Erbstein. Götz. Prof. Hartmann. Hofr. Hase. R. Krüger. Prof. Krüger. Römer. Alb . Schiffner.“

Am 10. Marz 1834 konstituierte sich dieser „Verein der sächsischen Altertumsfreunde“. Seine Statuten, entworfen von R. v. Römer auf Neumark, bezeichnen als seinen Zweck „Aufsuchung, Erhaltung, Erläuterung und Abbildung historisch oder künstlerisch wichtiger Denkmäler der vaterländischen Vorzeit“. Jedes Mitglied hat einen Jahresbeitrag von 2 Thalern zu entrichten. Allmonatlich findet eine Versammlung, am 10. März in der Regel die Hauptversammlung statt. Die bei derselben zu wählenden Vereinsbeamten sind der Vorsitzende der Sekretär und der Kassierer. Die Zahl der Mitglieder war nicht sehr groß; den regen Eifer derselben bekunden die anspruchslosen, mit guten Lithographien geschmückten Jahresberichte, die der Verein 1835, 1836 und 1837 herausgegeben hat. Den Vorsitz führte zuerst


[19] R. v. Römer, dann Dr. Engelhardt, schliesslich Dr. Dittmann, das Sekretariat Advokat Erbstein, später Stadtgerichtsaktuar Noerner. Die innere Erneuerung der Sophienkirche zu Dresden, der Umbau der Marienkirche zu Dohna, die Schnitzwerke im Dome zu Freiberg, die Glasgemälde in den Kirchen zu Leuben und Glashütte u.a. beschäftigten den Verein, der trotz geringer Mittel auch hilfreiche Hand leistete, wo er konnte.


Die Begründung dieses Vereins wurde auch für den Kgl. Altertumsverein, der einen Rivalen in demselben um so weniger sah, als viele seiner Mitglieder auch jenem angehörten, ein Sporn zu neuer Thätigkeit. Dazu kam, daß am 13 . November 1834 der Hofrat und Oberbibliothekar Ebert, der erste Sekretär des Vereins, der trotz großer Verdienste doch schließlich ein peinliches Hemmnis geworden war, nach längerem Leiden starb. In einer Ausschußsitzung, die am 7. Januar 1835 nach mehrjähriger Pause stattfand, wurde Bibliothekar Dr. Klemm zum Vereinssekretär ernannt.


Gleichzeitig legte Prinz Johann einen Entwurf vor, der von neuem bezeugte, wie der Prinz nicht müde wurde, die Ziele, die jener Gesetzentwurf gesteckt hatte, zu verfolgen. Er schlug die Begründung von Zweigvereinen im ganzen Lande, das zu diesem Zwecke in Bezirke geteilt werden sollte, vor; diese Zweigvereine sollten die Aufsicht über die im Bezirke vorhandenen Altertümer übernehmen [Anm. 10].

Bald darauf beschloß der Ausschuß eine gedruckte Mitteilung an alle Mitglieder und die Abhaltung einer Generalversammlung. Im Juli 1835 erschien das von Dr. Klemm herausgegebene erste Heft der Mitteilungen des Königl. Sächs. Vereins für Erforschung und Erhaltung der vaterländischen Altertümer“ (in 2. Auflage 1853), welches außer einer Übersicht über die Schicksale und Leistungen des Vereins während seines

[Anm. 10] Der ganze Entwurf Mitteilungen I, XIX f.


[20] ersten Jahrzehnts längere Aufsätze von K. Preußker, Alb. Schiffner und Klemm enthält. Am 4. Dezember 1835 aber fand die erste allen Mitgliedern des Vereins zugängliche Generalversammlung im Reichenbach’schen Auditorium im Zwinger statt; außer dem Prinzen und dem aus acht Personen bestehenden Ausschusse nahmen 13 ordentliche Mitglieder daran teil. War diese Zahl auch klein, so war die Versammlung doch das erste kräftige Lebenszeichen, das der Verein wieder gab. Man ergänzte den Ausschuß, beschloß mit auswärtigen Vereinen in Beziehung zu treten und ernannte zahlreiche ordentliche und Ehrenmitglieder; unter letzteren befanden sich Freiherr v. Aufsefs in Nürnberg, Oberbibliothekar Bechstein in Meiningen, Sulpice Boisserée in München, Geheimrat Creuzer in Heidelberg, die Gebrüder Jacob und Wilhelm Grimm, Professor Hottinger in Zürich, Professor Mafsmann in München, Professor Voigt in Königsberg.

Über den Plan der Gründung von Zweigvereinen wurde viel verhandelt, aber ohne bleibenden Erfolg. Der wichtigste Beschluß war, die Sammlungen wieder zu vereinigen. Um dies zu können und zugleich häufigere Versammlungen der Mitglieder zu ermöglichen, bedurfte der Verein vor allem wieder eines Lokals. Zwar räumte ihm Hofrat Reichenbach einige Schränke im naturwissenschaftlichen Museum ein, aber dies genügte nicht. Am 2. April 1836 wurde dem Verein endlich durch königliche Huld die ehemalige Wohnung des Hofbettmeisters im Erdgeschoß des Prinzenpalais am Taschenberg angewiesen. Hier wurden die Sammlungen des Vereins aufgestellt und fanden in der Folge die regelmäßigen Zusammenkünfte der ordentlichen Mitglieder statt.

So birgt das Jahr 1835 mehr als einen Keim zu einer neuen, erfolgreicheren Thätigkeit des Altertumsvereins. Von besonderer Wichtigkeit war es, daß mit dem Ende desselben die Verhandlungen mit dem Verein der sächsischen Altertumsfreunde begannen, die im Februar 1837 zu einer Vereinigung beider Vereine führten.


[21] 3. Der Königlich Sächsische Altertumsverein bis zur Niederlegung des Direktoriums durch Prinz Johann. l837— l855.


Die Verschmelzung des Vereins zur Erforschung und Erhaltung der vaterländischen Altertümer mit dem Verein der sächsischen Altertumsfreunde war nicht allein deswegen von Bedeutung, weil die Mitgliederanzahl und die verfügbaren Geldmittel des Vereins einen erheblichen Zu wachs bekamen, sondern hauptsächlich darum, weil seine Verfassung eine wesentliche Änderung erfuhr; sie erhielt damals die Gestalt, welche sie, abgesehen von unbedeutenden Änderungen, bis auf den heutigen Tag beibehalten hat.

Auch der Name „Königlich Sächsischer Altertumsverein“ wurde seit dem Jahre 1837 in der Regel gebraucht, wenngleich neben demselben die alte weitläufigere Bezeichnung noch häufig auf dem Titel der Vereinszeitschrift bis 1869 angewandt wurde; völlig verschwand sie erst, nachdem ein Vereinsbeschluß vom 7. März 1870 den gegenwärtigen Namen bestätigt hatte.

Die neuen Statuten des Kgl. Sächsischen Altertumsvereins, welche am 3. März 1837 die königliche Bestätigung erhielten, sind die Grundlage der veränderten Verfassung. Wir heben aus ihnen nur einiges hervor. Der Wirkungskreis des Vereins soll in geographischer Beziehung das Königreich Sachsen, in historischer die Zeit bis zum westfälischen Frieden umfassen, doch soll in einzelnen Fällen die Berücksichtigung anderer Gegenden und Zeiten nicht ausgeschlossen sein: eine Bestimmung, die schon durch die Stellung Sachsens in der Kunstgeschichte des 18. Jahrhunderts durchaus geboten war. Der jährliche Beitrag der ordentlichen Mitglieder wird auf mindestens 2 Thaler festgesetzt; nach einem 1849 gefaßten Beschlusse soll eine einmalige Zahlung von mindestens 25 Thaler von dem Jahresbeiträge befreien. Alle Vereinsgeschäfte sind in regelmäßigen Monatsversammlungen zu besprechen. An die Stelle des Ausschusses tritt ein Direktorium, an


[22] dessen Spitze der Protektor oder Direktor des Vereins steht; die übrigen Mitglieder, der Vizedirektor und sein Stellvertreter, der Sekretär und sein Stellvertreter und der Kassierer, werden alljährlich mit absoluter Stimmenmehrheit gewählt. Jedes Mitglied hat das Recht, neue Mitglieder zur Aufnahme vorzuschlagen; die Aufnahme erfolgt durch Ballotement. In einem gedruckten Jahresberichte soll der Verein öffentlich Rechenschaft von seiner Thätigkeit geben.


Diese Jahresberichte, die seit 1835 vollständig vorliegen [Anm.11], bilden eine annalistische Chronik des Vereins. Mit Rücksicht hierauf glauben wir, die weitere Vereinsgeschichte weniger nach der zeitlichen Ordnung, als nach allgemeineren Gesichtspunkten darstellen zu sollen, und geben zunächst die äußere Geschichte desselben, um dann auf seine wichtigsten Leistungen überzugehen.

Die Zahl der ordentlichen Mitglieder (79 im Jahre 1835) war durch die Vereinigung auf 131 gewachsen und nahm rasch zu, bis sie im Jahre 1846 mit 228 eine Höhe erreicht hatte, die erst vierzig Jahre später überschritten wurde. Außer den ordentlichen besaß der Verein (1838) 28 Ehrenmitglieder, eine Zahl, die dann bis auf 53 (1847, 1854, 1855) vermehrt wurde. Die Aufnahme von korrespondierenden Mitgliedern fand erst seit 1852 statt.

Das oberste Direktorium des Vereins führte auch fernerhin derjenige, der vor allen dazu berufen war, Prinz Johann. Wenn der Verein in diesem Zeitabschnitte seine Thätigkeit zu erfreulicher Blüte entfaltet hat, so ist dies vor allem sein Verdienst gewesen, und es war nur ein schwacher Tribut der Dankbarkeit, wenn der Verein am Tage des silbernen Ehejubiläums, am 21. November 1847,

[Anm. 11)] Die Berichte über die Jahre 1835/38, 1838/39, 1839/40, 1840/41 (sämtlich in fol.) und 1842/44 (8) erschienen in besonderen Heften; die übrigen sind in die „Mitteilungen“ des Vereins aufgenommen (vergl. die Übersicht Mitt. XXX, 8). Seit 1879/80 erscheinen sie wiederum selbständig als Beilagen des „Neuen Archivs“.


[23] ihm, dem „Beschützer der vaterländischen Vorzeit", eine sinnige vom Münzgraveur Krüger ausgeführte Denkmünze überreichte. Zum Vizedirektor wählte der Verein am 3. März 1837 den vielseitig verdienten Forscher auf dem Gebiete der sächsischen Geschichte Geh. Rat Dr. v. Langenn, zu dessen Stellvertreter Herrn v. Römer auf Neumark; der bisherige Sekretär Bibliothekar Dr. Klemm und der bisherige Kassierer Hofsekretär Grohmann wurden wieder gewählt und zum Stellvertreter des ersteren Cand. Alb. Schiffner ernannt.

Als V. Langenn 1845 das Direktorium niederlegte, trat an seine Stelle Appellationsrat Dr. v. Stieglitz; ihm folgte 1852 Regierungsrat Dr. H. W. Schulz, der Vorstand des Antikenkabinets, der seit 1844 an Stelle v. Römers bereits Stellvertreter des Vizedirektors gewesen war, wozu der Verein nunmehr den Hofrat Dr. Engelhardt wählte.

Im Sekretariat folgte auf Dr. Klemm im Jahre 1841 Dr. Wilhelm Schäfer, der seit 1839 schon stellvertretender Sekretär gewesen war: ein Mann von großem Eifer für die Sache und vielseitigem, wenn auch nicht tiefgehendem Wissen, der sich um den Verein zweifellose Verdienste erworben hat, bis bedauernswerte persönliche Verhältnisse ihn nötigten, 1847 das Sekretariat niederzulegen. Man beschloß nach seiner Abdankung die Stellen eines BibUothekars und eines Kustos vom Sekretariat abzuzweigen. Erstere wurde dem Archivar Erbstein, letztere dem Oberleutnant Schreiber übertragen, zum stellvertretenden Bibliothekar Professor Dr. Löwe, zum stellvertretenden Kustos der Maler Northus ernannt. Zum Sekretär aber wählte der Verein den Appellationsgerichtsaktuar Noßky, der seit 1846 — nach dem Finanzarchivregistrator Segnitz (1841—43) und dem Amtsaktuar Pöschmann (1843—46) —Stellvertreter des Sekretärs gewesen war.

Die Kassengeschäfte endlich besorgten als Nachfolger von Grohmann von 1840—43 Hofrat Dr. Engelhardt, dann bis 1849 Oberfinanzeinnehmer Nollau, seit diesem


[24] Jahre Advokat Gutbier. Neu geschaffen wurde 1848 das Amt eines „Programmatars“, dem die Herausgabe der Vereinszeitschrift zufiel; es wurde damals dem Dr. Arnold Schäfer dem späteren bekannten Bonner Professor übertragen, ging dann 1850 an den stellvertretenden Sekretär und Bibliothekar Professor Dr. Löwe über und wurde seit dessen Tode (1865) nicht wieder besetzt.

Die zwölf jährlichen Sitzungen , welche die Statuten vorschrieben, fanden, meist unter Vorsitz des Prinzen Johann, ziemlich regelmäßig statt, wenn auch namentlich während des Sommers zuweilen eine von ihnen ausfiel. Das Versammlungslokal blieb die schon erwähnte Räumlichkeit im Erdgeschoß des Prinzenpalais; für die Sommersitzungen wurde 1841 ein Zimmer im ersten Stockwerke des Palais im Königlichen Großen Garten eingeräumt, wo 1848 auch die Bibliothek des Vereins aufgestellt wurde. Wie rege die Vereinsthätigkeit und wie reichhaltig meist die Tagesordnung dieser Sitzungen war, beweisen die Protokolle. Um sie nicht lediglich mit geschäftlichen Angelegenheiten auszufüllen und ihnen ein allgemeineres wissenschaftliches Interesse zu geben, wurde 1850 beschlossen, daß fortan in jeder Sitzung durch ein Mitglied ein Vortrag gehalten werden und dessen Gegenstand vorher öffentlich bekannt gemacht werden solle: ein Brauch, der sich bis auf den heutigen Tag erhalten hat.

Aufser diesen regelmäßigen Versammlungen fanden auch verschiedene außerordentliche statt, von denen wir hier nur zwei erwähnen, weil sie vor allem das Bestreben des Vereins zeigen, auch weitere Kreise für seine Interessen zu gewinnen. Auf Anregung des Dr. Wilh. Schäfer veranstaltete der Verein am 24. August 1844 um 5 Uhr nachmittags im großen Saale des ersten Stockwerkes des Königlichen Palais im Großen Garten eine Generalversammlung, zu der auch zahlreiche Nichtmitglieder, Staatsbeamte, Gelehrte, Künstler, Kunstfreunde u.s.w. Einladungen erhalten hatten; gegen 700 Karten warenausgegeben worden. Der Zweck war, „die wahre Tendenz


[25] des Vereins durch Reden und spezielle Vorträge, sowie auch durch Vorlegung von Zeichnungen und Aufstellung von Altertümern offener darzulegen“. Die stark besuchte Versammlung eröffnete der hohe Direktor in eigener Person mit einer Rede, in welcher er die bisherige Thätigkeit und die Zwecke des Vereins in treffender Weise schilderte [Anm. 12]. Weitere Vorträge hielten Regierungsrat Dr. H. W. Schulz, Dr. Schäfer und Appellationsgerichtsrat Dr. v. Stieglitz; eine Aufführung mittelalterlicher Musikstücke bildete einen würdigen Abschluß.

Eine andere Gelegenheit zu öffentlichem Hervortreten bot dem Verein die Feier des 25jährigen Jubiläums, die am 16. Juli 1850 in demselben Saale stattfand. Auch hier war es Prinz Johann selbst, der die Versammlung mit geistreichen und warmen Worten eröffnete [Anm. 13]. Außer ihm sprachen Regierungsrat Dr. Schulz über die Geschichte und Bauart der Albrechtsburg in Meißen und Dr. Arnold Schäfer über das Verhältnis der Landgrafen von Thüringen zur Poesie ihrer Zeit. Für den musikalischen Teil der Feier hatte in feinsinniger Weise Musikdirektor Kade gesorgt, wohl das einzige damalige Mitglied des Vereins, dem es vergönnt ist, auch das 75 jährige Jubiläum desselben zu erleben.

Gehen wir nunmehr spezieller auf die Thätigkeit des Vereins über, so ist dieselbe auch in diesem Zeitabschnitt seines Wirkens vorzugsweise eine konservierende gewesen; die geschichtliche Forschung stand noch immer im Hintergrunde. Um in jener Richtung erfolgreich wirken zu können, brauchte der Verein vor allem zweierlei: Autorität und Geld. Bereits kurz nach der neuen Konstituierung des Vereins im April 1837 wandte er sich auf Antrag des Vizedirektors v. Langenn an das Gesamtministerium mit

[Anm.12] Mitteilungen etc. III, Beilage 1; vergl. v. Falkenstein im Neuen Archiv f. Sächsische Gesch. I, 7 ff.

[Anm.13] Mitteilungen etc. VI, 16. Vergl. v. Falkenstein a. a. O . I, 9 ff.


[26] der Bitte um eine jährliche Beihilfe „zu Erhaltung der größeren Bauwerke des Altertums in ihrer Integrität“. v. Langenn wünschte, daß dem Verein im Zusammenhang hiermit eine ähnliche halbamtliche Stellung überwiesen werden möge, wie sie der statistische Verein zu jener Zeit besaß. Der Antrag, der damals nicht mehr vor die Kammern gebracht werden konnte weil das Budget der Staatsausgaben für die nächste Finanzperiode schon fest gestellt war, wurde 1839 erneuert. Auf den Wunsch des Ministeriums des Innern präzisierte der Verein seine Bitte dahin, daß er eine jährliche Subvention von 800 Thalern, von denen 300 Thaler für die Kreuzgänge des Freiberger Doms verwandt werden sollten, erbat. Allein die Kammer lehnte das bezügliche Postulat der Regierung ab [Anm. 14], und spätere Gesuche hatten ebensowenig Erfolg.

So war der Verein lediglich auf seine eignen Kräfte angewiesen, und wenn man dies berücksichtigt, so wird man seiner Thätigkeit nur ein glänzendes Zeugnis ausstellen können.

In der Sitzung vom 7. September 1838 hatte Professor Krüger den Antrag gestellt, der Verein möge sich an das Kultusministerium wenden, um die Geistlichen zur Aufnahme von Inventarien der in ihren Kirchen vorhandenen Altertümer zu veranlassen; dabei wurde von neuem die Notwendigkeit eines Gesetzes zum Schutze der Altertümer des Landes betont. Die in dieser Angelegenheit niedergesetzte Kommission, welche aus v. Langenn, Krüger und dem Appellationsgerichts-Präsidenten Meifsner bestand, verschloß sich nicht der Ansicht, die auch früher schon Prinz Johann vertreten hatte, daß die notwendigste Vorarbeit jeder umfangreicheren konservierenden Thätigkeit die Aufnahme eines Inventars über die im Lande und namentlich in den Kirchen vorhandenen Altertümer sei. Um zu einem solchen zu gelangen, schlug man den Weg

[Anm. 14] Vergl. Landtagsakten III. Abt. I, 644, 647. I. Abt. II, 315. II. Abt. I, 501.


[27] vor, der später wiederholt in verschiedenen Gegenden Deutschlands versucht worden ist, aber immer zu den gleichen, unbefriedigenden Ergebnissen geführt hat: man versuchte das Inventar durch Mitteilungen von Altertumsfreunden im ganzen Lande zu Stande zu bringen. Die Herren Meifsner, Krüger und Freiherr v. Odeleben arbeiteten eine kleine Brochüre aus, welche in aller Kürze eine Anleitung zur Beschreibung von Kirchen und kirchlichen Gegenständen aller Art und ein hierzu bestimmtes Formular enthielt. Dieses Schriftchen erschien in einer Auflage von 2000 Exemplaren unter dem Titel: „Sendschreiben des Königlich Sächsischen Altertums-Vereins an die Freunde kirchlicher Altertümer im Königreiche Sachsen. Mit vier lithographierten Blättern. Dresden“, und wurde, durch Vermittelung des Königlichen Kultusministeriums, in zahlreichen Exemplaren im Lande verbreitet; Stadräte, Kollatoren, Kircheninspektoren, namentlich aber die Geistlichen selbst sollten sich dadurch veranlaßt sehen, Beschreibungen ihrer Kirchen einzusenden. In der That ging eine große Menge Beschreibungen, Zeichnungen und dergleichen ein; sie bilden einen beträchtlichen Teil unseres Vereinsarchivs, sind jedoch von sehr ungleichem Werte.

Wurde der Zweck, den man im Auge hatte, so auch nicht vollständig erreicht, so war doch das Sendschreiben in mehr als einer Hinsicht den Vereinszwecken förderlich: es gewann dem Verein zahlreiche thätige Mitarbeiter im ganzen Lande und gewährte den Mitgliedern selbst mannigfache Anregung. Nicht zufällig ist es, wenn in derselben Zeit die Geschichte des Altertumsmuseums beginnt.

Zwar besaß der Verein seit seinen ersten Jahren eine kleine Sammlung von Altertümern; dieselbe wurde jedoch, wie wir oben erwähnten, im Jahre 1832 in Ermangelung eines geeigneten Lokals an die verschiedenen Dresdner Museen verteilt. Das Bedürfnis eines ausreichenden Sammlungsraumes stellte sich fühlbarer heraus,


[28] als im Jahre 1839 bei Abtragung der Bartholomäuskapelle zu Dresden die in derselben befindlichen teilweise hoch interessanten Kunstwerke - unter anderen die herrliche Grablegung Christi aus dem Anfang des 15. Jahrhunderts, die man vielleicht als das schönste Werk unsers Museums bezeichnen kann - dem Altertumsverein zur ferneren Aufbewahrung überwiesen wurden. Durch königliche Gnade wurde dem Verein nunmehr ein Teil des Erdgeschosses des Palais im Königlichen Grofsen Garten eingeräumt.

Rasch mehrte sich die Sammlung, namentlich da der Verein seit etwa 1841 sich bereit finden ließ, kirchliche und andere Altertümer, für deren sichere Aufbewahrung die betreffende Gemeinde oder der Eigentümer keinen Raum hatte unter Vorbehalt des Eigentumsrechtes der bisherigen Besitzer in das Museum aufzunehmen; die kaum 50 Nummern, mit denen 1839 der Grund zum Museum gelegt war, hatten sich in fünf Jahren bereits auf 700 vermehrt. Dies schnelle Wachstum wäre unmöglich gewesen, wenn nicht durch Erlaß des Königlichen Hausministeriums vom 12. Juli 1841 auch die übrigen Erdgeschoßräume des Palais dem Vereine überwiesen worden wären.

Zum Oberaufseher des Museums wurde 1841 Freiherr v. Odeleben gewählt; als Kustos fungierte bis 1847 Dr. W. Schäfer, der durch den Eifer, mit dem er unermüdlich im Lande nach Altertümern herumstöberte, das Wachstum des Museums wesentlich förderte. 1847 ward die Oberleitung der Sammlung, wie schon bemerkt, dem Oberleutnant Schreiber, dann 1850 dem Professor Krüger übertragen, unter welchem 1847—1852 der Maler Nordhus als Kustos, seit 1853 der Kupferstecher Keyl als Inspektor standen.

Die Altersbestimmung und die Inventarisation der Gegenstande des Museums wurde 1840 einer besonderen Kommission des Vereins übertragen, an deren Arbeiten namentlich R. v. Römer auf Neumark, Hofrat Dr. Klemm, Direktor Frenzel, Professor Dahl, Professor Krüger, Dr. W. Schäfer und die Maler Otto Wagner und Nordhus


[29] sich beteiligten; seit 1843 führte der Regierungsrat Dr. H. W. Schulz den Vorsitz. Sie löste ihre Aufgabe zu voller Befriedigung, so daß 1845 die Herausgabe eines Katalogs beantragt werden konnte. Dr. Schulz unterzog sich dieser Arbeit, die eine Reihe von Jahren in Anspruch nahm; erst 1852 erschien der „Führer durch das Museum des König]. Sächs. Vereins zur Erforschung und Erhaltung vaterländischer Altertümer im Königlichen Palais des Großen Gartens“ [Anm. 15], eine sehr verdienstvolle Arbeit, welche die Grundlage der späteren Neubearbeitungen geblieben ist.

In dem Museum hatte sich der Verein ein unentbehrliches Hilfsmittel für seine erhaltende Thätigkeit geschaffen. Gleichwohl fehlte es ihm auch nicht an Gegnern; man machte dem Verein den Vorwurf, er beraube das Land seiner Altertümer und entkleide die Kirchen ihrer Denkwürdigkeiten. Wohl mochte der Übereifer einzelner, namentlich des Dr. W. Schäfer, zu derartigen Vorwürfen hie und da Anlaß geben; aber ein Blick auf die sonstige Thätigkeit des Vereins hätte jedem zeigen können, wie ungerechtfertigt sie waren. Prinz Johann hatte seit dem Bestehen des Vereins unentwegt an dem Grundsatze festgehalten, daß stets in erster Linie auf eine Erhaltung der Altertümer und Kunstwerke an ihrer heimatlichen Stätte hinzuwirken sei; eine Zentralisierung derselben lag ihm durchaus fern; nur dann, wenn ihnen, wie leider so oft, sichtlich der Untergang drohte, sollte die Überführung in das Dresdener Museum in Vorschlag gebracht werden.

So liefern denn die Protokolle fast jeder Sitzung zahlreiche Beweise der Fürsorge, die der Verein den Altertümern und Kunstwerken im ganzen Lande zu Teil werden ließ. Aus der langen Reihe von Einzelheiten, die wir hier nennen können, sei es gestattet, nur weniges hervorzuheben.

[Anm. 15] Mitteilungen VI, 45 ff.


[30] Wenden wir unsern Blick zunächst derjenigen Stätte Sachsens zu, die dem Geschichts- wie dem Kunstfreunde stets besonders anziehend sein wird, nach Freiberg.

Hier forderte vor allem der Dom das thätige Eingreifen des Altertumsvereins. Der aus dem Anfang des 16. Jahrhunderts stammende, schöne Kreuzgang, der ihn auf der Süd und Westseite umgab, war bereits Anfang der dreißiger Jahre dem Einsturz nahe, und man dachte daran ihn abzutragen. Prinz Johann, der lebhaftes Interesse an ihm nahm, zog Erkundigungen darüber ein: ein Brief des Bibliothekar Dr. Klemm an Ebert (vom 27. Januar 1833), den dieser dem Prinzen übergab, enthält eine traurige Schilderung von dem Zustande des Bauwerks.

Doch vergingen noch mehrere Jahre, ohne daß etwas dafür geschah. Am 28. Mai 1836 erließ der Oberhofmarschall v. Reitzenstein eine Einladung zur Zeichnung von Aktien für Erhaltung des Kreuzgangs. Die Stadt hatte sich bereit erklärt, dem zu bildenden Vereine, wenn derselbe ein Kapital zusammenbringen würde, mit dessen Hilfe die Kreuzgänge nebst der Annen- und der Schönberg’schen Begräbnißkapelle nicht nur gut und tüchtig Wiederhergestellt, sondern auch späterhin in baulichem Wesen erhalten werden könnten, das Dispositions- und Benutzungsrecht dieser Gebäude unter Vorbehalt des Eigentums an denselben und einigen weiteren Bedingungen zu überlassen. Die Kosten der Wiederherstellung wurden auf 600 Thaler, das ganze erforderliche Kapital auf 1800-2000 Thaler veranschlagt.

Dieser Aufruf, der in allen Teilen des Landes den freudigsten Anklang fand, hatte den Erfolg, daß bis zum Jahre 1837 bereits die Summe von 1 543 Thalern gezeichnet und gröfstenteils auch eingezahlt war; sie vermehrte sich in der Folge noch erheblich. Es braucht kaum hervorgehoben zu werden, daß an der Spitze der Zeichner der König und die sämtlichen Prinzen und Prinzessinnen des Königlichen Hauses mit bedeutenden Beiträgen standen.


[31] Am 4. November 1836 übergab Herr v. Reitzenstein die Angelegenheit dem Altertumsverein. Dieser bildete für sie eine aus den Herren v. Reitzenstein, Kammerherr Frei herr v. Friesen, Appellationsgerichts-Präsident Meifsner in Dresden, Archidiakonus Gühloif, Rektor Rüdiger und Oberbergamtsarchitekt Heuchler in Freiberg zusammengesetzte Deputation, der später noch Oberberghauptmann Freiherr v. Herder, Bibliothekar Dr. Klemm und Hofsekretär Grohmann (als Kassierer) beitraten. Diese Deputation beschloß, den neu zu erbauenden Kreuzgang zu einem Museum für Altertümer der Stadt Freiberg und der Freiberger Gegend einzurichten, in das vor allem die in der sogenannten „Götzenkammer" der Domkirche, sowie auf den Böden der anderen Freiberger Kirchen und der Kommungebäude aufbewahrten Gegenstände aufgenommen werden sollten.

Bis zum Jahre 1842 waren die erforderlichen Arbeiten, um welche sich namentlich der Architekt Heuchler sehr verdient gemacht hatte, ausgeführt^®); der Kreuzgang war gerettet und in ein Museum verwandelt worden. Von den verfügbaren Geldern blieb noch ein Kassenbestand von 250 Thalern übrig. Die Deputation löste sich auf; an ihrer Stelle ernannte Prinz Johann ein neues Komitee „für die Beaufsichtigung des Museums in den Freiberger Domkreuzgängen.

Leider sollten die Freiberger Kreuzgänge dem Vereine in der Folge noch so manche Sorge bereiten. Die Feuchtigkeit namentlich, die durch nichts zu beseitigen war, schädigte das Bauwerk und bedrohte die darin aufgestellten Altertümer in hohem Grade; ja selbst das herrlichste Kunstwerk des Doms, die Goldene Pforte, zeigte ihren verhängnisvollen Einfluß. In den Jahren 1851 und den


^*) Für Einzelheiten vergl. namentlich die beiden von Klemm und Freiherrn v. Friesen verfaßten „Berichte über die Begründung eines Museums vaterländischer Altertümer und Kunst- werke in den Kreuzgängen des Doms zu Freiberg". Dresden 1837 und 1838.


[32] folgenden waren wiederum umfängliche und kostspielige Bauten nötig; die Altertümer aber wanderten im Jahre 1854 in das Dresdener Vereinsmuseum, dessen Zierde sie noch heute bilden.

Seit seinen ersten Jahren hatte der Verein seine Aufmerksamkeit den Ruinen des Klosters Altzelle zugewandt; schon 1826 hatte Oberhofgerichtsrat v. Zehmen ihm ein chronologisches Verzeichnis der das Kloster betreffenden Urkunden überreicht, auch waren schon damals topographische Untersuchungen auf Grund alter Pläne vorgenommen worden. Was in der Folge geschah, war hauptsächlich der Thätigkeit des Hofgärtners Schmidt zu danken, der auf eigene Kosten Nachgrabungen veranstalten ließ und mancherlei zu Tage förderte, aber freilich ohne die wünschenswerte Planmäßigkeit verfuhr. Erst 1838 nahm sich der Verein wieder des Klosters an und übertrug die Sorge dafür dem Komitee für die Freiberger Kreuzgänge, das den Rentamtmann Ed. Beyer, denselben, der 1855 eine treffiiche Geschichte des Klosters herausgegeben hat, kooptierte und systematische Ausgrabungen in Angriff nahm, die ein neues 1 841 eingesetztes Komitee fortsetzen ließ. Auch zu diesen Arbeiten wurden dem Verein von höchster Stelle Unterstützungen gewährt. So wurden bis zum Jahre 1852 zahlreiche Altertümer zu Tage gefördert und für ihre Erhaltung gesorgt, der Plan der Klostergebäude ziemlich festgestellt, auch einzelne Restaurierungen ausgeführt.

Handelte es sich hier um eine altehrwürdige Begräbnisstätte der Wettiner, so sorgte noch in einem anderen Falle der Verein für die angemessene Unterbringung der sterblichen Überreste eines Vorfahren des Fürstenhauses. Schon 1834 hatte der Verein sächsischer Altertumsfreunde darauf aufmerksam gemacht, daß die Gebeine des 1307 ermordeten Markgrafen Diezmann in der Paulinerkirche zu Leipzig in durchaus unwürdiger Weise aufbewahrt wurden. Der Altertumsverein nahm 1838 die Angelegenheit wieder auf; auf das Bereitwilligste ging, wie nicht


[33] anders zu erwarten war, König Friedrich August auf die gemachten Vorschläge ein und übernahm die gesamten Kosten. Professor Rietschel führte in Cottaer Sandstein eine Tumba aus, die, mit einer von Prof. Dr. Gottfried Herrmann verfaßten Inschrift versehen, in der Mitte des Chors der Paulinerkirche Aufstellung fand. In feierlichster Weise wurde sie am 17. Dezember 1841 im Namen des Vereins durch Kammerhernn v. Friesen, der sich besondere Verdienste um das Zustandekommen des Grabmals erworben hatte, den Deputierten der Universität übergeben.


Noch eine andere Aufgabe übernahm unser Verein als Hinterlassenschaft des Vereins der Altertumsfreunde. Veranlaßt durch die Schenkung eines Kapitals von 100 Thalern, welche das v. Römer’sche Geschlecht im Jahre 1835 dem letztem „zu Wiederherstellung eines derselben würdigen, einem öffentlichen frommen Zweck gewidmeten Kunstwerkes der vaterländischen Vorzeit, mit besonderer Berücksichtigung des erzgebirgischen Kreises“ übermacht hatte, hatte der genannte Verein sich entschlossen, die wertvollen Altarbilder der Kirche zu Buchholz, die sich ursprünglich im Franziskanerkloster zu Annaberg befanden, auf seine Kosten wiederherstellen zu lassen. Nach jahrelangen Verhandlungen, die ihren Grund ebensowohl in der Mittellosigkeit der Gemeinde, als in dem beschränkten Mißtrauen einzelner ihrer Mitglieder hatten, gelangten die Gemälde 1837 nach Dresden. Hier ergab sich, daß die 10 aus dem Ende des 15. Jahrhunderts stammenden Bilder im 16. Jahrhundert fast sämtlich vollständig übermalt und die ursprünglichen Darstellungen in protestantischem Sinne verändert worden waren. Im Einverständnis mit der Kircheninspektion zu Buchholz wurde die Übermalung beseitigt und die Restauration der ursprünglichen Bilder durchgeführt, eine sehr mühevolle Arbeit, welche der Maler Fr. L. Lehmann in den Jahren 1838—1840 mit großem Geschick für ein Honorar von 270 Thaler ausführte; am 28. Mai 1840 wurden sie der Kirche zu Buchholz wieder zugestellt.


[34] Wichtiger und folgenreicher wurde es, daß der Verein seine Aufmerksamkeit auch derjenigen Stätte zuwandte, die für die Geschichte wie für die Kunstgeschichte des Landes eine besonders hohe Bedeutung hat, der Stadt Meißen. Gerade ihre hervoragendsten Bauwerke, der Dom und die Albrechtsburg, bedurften dringend einer sachverständigen Fürsprache; freilich handelte es sich dabei um Aufgaben, zu deren Lösung die Kräfte des Vereins weitaus nicht reichten, er mußte sich darauf beschränken, Anregungen zu geben, und diese haben ja bekanntlich die schönsten Erfolge erzielt. Über den Dom gab im Auftrage des Vereins Professor Gottfried Semper im Jahre 1843 ein interessantes Gutachten ab; in wie großem Sinne er seine Aufgabe auffaßte, bezeugt der Umstand, daß er die Wiederherstellung des Domes in Verbindung mit einer solchen der Albrechtsburg ausgeführt wissen wollte

„Die Kirche könnte aber nur dann ihre alte Bedeutung zum Teil wieder erlangen, wenn das daran stoßende Sohloß , die Stammburg unsers erhabenen Königshauses, aus seiner jetzigen Erniedrigung wieder zur Fürstenwohnung erhoben würde. Alsdann würde Ein Plan die Wiederherstellung des Schlosses und der Kirche und die Vereinigung beider Denkmäler zu einem Ganzen umfassen. Aber der Umfang eines solchen Planes und das Durchdringen desselben in allen seinen Bestandteilen setzt bedeutende Vorarbeiten u.s.w. voraus.“

In der That geschah in den folgenden Jahren, nicht ohne daß der Verein noch wiederholt sich darum bemühte, mancherlei für den Dom. Dagegen kam die Frage einer Wiederherstellung der Albrechtsburg, in der bekanntlich seit 1710 die Porzellanmanufaktur betrieben wurde, erst später in Fluß. Geheimrat Dr. v. Langenn, der bereits im Jahre 1838 auf die ihr drohenden Gefahren aufmerksam gemacht hatte und im Jahre 1851, als man von einer beabsichtigten Reparatur des Treppenturmes hörte, mit einer Besichtigung des Bauwerkes beauftragt worden war, erstattete am 12. März 1851 einen ausführlichen Bericht über deren Ergebnis, nach welchem die Zerstörung des


[35] herrlichen Bauwerks bereits weit vorgeschritten und sein gänzlicher Verfall zu befürchten war, wenn nicht energische Gegenmaßregeln getroffen würden. Indessen obwohl der Verein sich möglichst in diesem Sinne bemühte, obwohl auch der 1853 in Dresden begründete Gesamtverein der deutschen Geschichts- und Altertumsvereine ein dringendes Gesuch um Erhaltung der Albrechtsburg an den König richtete, wurde zunächst doch nur erreicht, daß im Jahre 1853 Landbauassistent O. Wanckel eine Ausmessung der Burg und eine Untersuchung ihrer Beschädigungen vornahm und Zeichnungen und Kostenanschläge für ihre Wiederherstellung anfertigte und daß im Jahre 1855 nach diesen Zeichnungen der große Wendelstein hergestellt und ein Giebelstockwerk aufgesetzt wurde; dagegen konnte die Aufstellung eines Pochwerks mit Dampfbetrieb, das die Festigkeit des Mauerwerks in hohem Grade gefährdete, nicht verhindert werden.

Dagegen gelang es dem Verein, den Abbruch der bei der Afrakirche gelegenen v. Schleinitz'schen Begräbniskapelle (1854) abzuwenden.

So ließen sich noch viele andere Einzelheiten anführen, welche den treuen Eifer des Vereins für die Erhaltung der vaterländischen Altertümer beweisen.

Dieser erhaltenden Thätigkeit des Vereins gegenüber tritt die eigentlich forschende mehr in den Hintergrund; jedoch wäre man durchaus im Irrtum, wollte man dies aus prinzipiellen Gründen erklären. Im Gegenteil bestand fortwährend die Auffassung, daß auch Forschungen auf dem Gebiete der sächsischen Geschichte zu den Aufgaben des Vereins gehörten; namentlich Prinz Johann hat diese Auffassung in den verschiedenen von uns angeführten Reden, die er bei festlichen Anlässen hielt, wiederholt betont. Indes diese Seite der Vereinsthätigkeit äußerte sich hauptsächlich nur in Vorträgen über geschichtliche Gegenstände und in den Aufsätzen der Vereinszeitschrift. An ersteren beteiligte sich auch der hohe Vorsitzende des Vereins lebhaft; er hielt Vorträge über die Wohnsitze der


[36] Deutschen und Slaven am linken Elbufer, über die Bauart slavischer Dörfer, über das Vorkommen der Slaven in Franken, über eine Bulle Gregors X. für die Nonnen zu Grimma, berichtete über ein Werk Landaus „Die Territorien in Bezug auf ihre Bildung und Entwickelung" und dergleichen mehr. Prinz Johann war es auch hauptsächlich, der 1844 aus Anlaß der damals erschienenen Sprachkarte Bernhardis den Verein bestimmte, amtliche Erhebungen über die Grenzen des wendischen Sprachgebiets in der Oberlausitz zu veranlassen^'). Als 1841 die geschäftlichen Angelegenheiten die Sitzungen vollständig auszufüllen drohten, wurde auf Antrag des Dr. Dittmann beschlossen, sogenannte „historische Sitzungen", in denen nur Vorträge gehalten werden sollten, einzuführen; jedoch hatte diese Einrichtung keinen Bestand. Größere Publikationen geschichtlichen Charakters wurden wiederholt angeregt, kamen aber nicht zur Ausführung. So beantragten v. Langenn (1839) und später Archivar Erbstein die Bearbeitung eines Diplomatarium Saxonicum; indes so allgemein diese Aufgabe als eine der wichtigsten anerkannt wurde, die auf dem Gebiete der sächsischen Geschichte zu lösen waren, konnte sich der Verein doch nicht der Wahrnehmung verschließen, daß seine Mittel zu ihrer Lösung nicht entfernt ausreichten, und beschränkte sich darauf, dem Ministerium des Innern die Herausgabe eines Urkundenwerks zur Erwägung anheimzustellen. Dr. Wilh. Schäfer beantragte dann 1844, der Verein möge mit Unterstützung der Regierung wenigstens ein Inventarium diplomaticum Saxoniae in Angriff nehmen, d. h. eine handschriftliche Sammlung der in den Archiven der Städte, Ämter u.s.w. vorhandenen urkundlichen und chronikalischen Notizen zur sächsischen Gechichte'^); allein auch dieser Antrag blieb ohne Folgen. Ebenso fand ein Antrag des Advokaten Gautsch auf Begründung einer Zeitschrift für sächsische

[Anm. 17] Vergl. Mitteilungen III, 71 ff.

[Anm. 18] Vergl. Mitteilungen III, 69.


[37] Geschichte (1842) keine Annahme; Gautsch gab dann auf eigene Kosten ein „Archiv für sächsische Geschichte" heraus, das aber nur einen Jahrgang (1843/44) erlebte.

Ebenso ließ man einen Plan zur Herausgabe von Porträts sächsischer Fürsten (1837—1839) bald wieder fallen. Ein späterer Beschluß, die historischen Arbeiten des Vereins von den kunstgeschichtlichen zu trennen, gab Anlaß zu einer beachtenswerten kleinen Schrift v. Langenns: „Züge aus dem Familienleben der Herzogin Sidonie und ihrer fürstlichen Verwandten aus dem 15. und 16. Jahrhundert", die als erstes Heft der „Mitteilungen des Königl. Sächs. Alterthumsverein historischen Inhalts" erschien ; diese Sammlung wurde jedoch nicht fortgesetzt, und die beabsichtigte Publikation bisher noch unedierter Briefe sächsischer Fürsten unterblieb ebenfalls.

Erwähnen wir schließlich noch, daß das Königliche Kultusministerium im Jahre 1853 den Verein um eine Begutachtung des Atlas zur Geschichte der sächsischen Länder von M. M. Tutzschmann ersuchte; Appellationsrat Dr. v. Stieglitz verfafste sie^*).

So hat der Altertumsverein während der Jahre 1837—1855 nach allen Seiten hin eine rege Thätigkeit entfaltet. Das Hauptverdienst daran gebührte der lebendigen Teilnahme seines höchsten Direktors. Es lag daher nahe, daß sich auf den Prinzen Johann alle Blicke richteten, als man im Jahre 1852 zur Ausführung eines Planes schritt, der seit Jahrzehnten die Vereine der deutschen Geschichts- und Altertumsforscher beschäftigt hatte. Die Zahl der geschichtlichen Vereine Deutschlands war fortwährend gewachsen; sie mag um die Mitte des 19. Jahrhunderts etwa 50 betragen haben. Damit war aber auch die Gefahr einer Zersplitterung, eines Vereinspartikularismus nahe gerückt. Der erste, der diese Gefahr erkannte und zu ihrer Vermeidung die Herstellung einer engeren Verbindung unter diesen Vereinen ins Auge


") Mitteilungen VII, 13 ff.

[38] faßte, durch die ein lebhafterer Verkehr zwischen ihnen angebahnt, die Gemeinsamkeit ihrer Ziele zum Bewußtsein gebracht, für größere Aufgaben eine Vereinigung der Kräfte ermöglicht werden konnte, war der Freiherr Hans von und zu Aufseß in Nürnberg. Bereits im Jahre 1833 stellte er den von ihm kurz vorher begründeten „Anzeiger für die Kunde des deutschen Mittelalters" den geschichtlichen Gesellschaften Deutschlands als Zentralorgan zur Verfügung, stiftete er in Nürnberg eine allgemeine Gesellschaft für deutsche Altertumskunde und plante, einem Wunsche des Königs Ludwig von Bayern folgend, die Gründung eines allgemeinen deutschen Museums, das zugleich der Mittelpunkt für Jahresversammlungen von Abgeordneten der Geschichtsvereine und sonstigen Geschichtsfreunden werden sollte. Aber die ersten Versuche, eine solche Versammlung zu Stande zu bringen, hatten wenig Erfolg; erst zwanzig Jahre später gelanges, das gesteckte Ziel zu erreichen. Am 1. Mai 1852 richtete der Konservator der Kunstdenkmäler Preußens, Baurat v. Quast, an den Prinzen Johann die Bitte, in einer nach Dresden zu berufenden Versammlung deutscher Geschichts- und Altertumsforscher den Vorsitz zu übernehmen. Der Prinz war dazu bereit, und seiner verständnisvollen Leitung ist es vor allem zu danken, wenn das Ergebnis dieser Versammlung, die in den Tagen vom 16. bis 19. August 1852 unter Teilnahme von 140 Personen aus allen Teilen Deutschlands, darunter Vertretern von 17 Vereinen, stattfand, die Begründung des Gesamtvereins der deutschen Geschichts- und Altertumsvereine war. Von dem Geiste, der in der Versammlung herrschte, legt vor allem die Ansprache beredtes Zeugnis ab, die der Prinz am 18. August bei der Schlußfeier im Palais des Königlichen Großen Gartens hielt ^®). Im Einzelnen gehen wir auf ihren Verlauf schon deshalb nicht näher ein, weil dazu das nicht mehr ferne halbhundertjährige Jubiläum des Gesamt-

20) Mitteilungen VI, 139.


[39] vereins Gelegenheit geben wird"'). Dann wird auch auf den engen Zusammenhang hinzuweisen sein, der zwischen der Stiftung des Gesamt Vereins und zwei hochbedeutenden Anstalten Deutschlands besteht: dem Germanischen Nationalmuseum in Nürnberg und dem Römisch - Germanischen Zentralmuseum in Mainz.

Die förmliche Konstituierung des Gesamtvereins erfolgte im September 1852 in Mainz. Es war eine Auszeichnung für den Kgl. Sächsischen Altertumsverein , daß ihm das Direktorium des Verbandes wie die Herausgabe seines Organs, des „Korrespondenzblattes", übertragen wurde. Auch der zweiten Versammlung des Gesamt Vereins, die vom 13. bis 16. September 1853 in Nürnberg tagte, präsidierte Prinz Johann. Das erschütternde Ableben seines königlichen Bruders hinderte ihn am Besuch der dritten, im September 1854 in Münster stattfindenden Versammlung; der Dresdner Verein sah sich nunmehr genötigt, trotz der allseitigen dringenden Bitten eine Wiederwahl zum Verwaltungsausschuß abzulehnen.

") Vergj. die Berichte über die Versammlung', Mitteilungen VI, 109 ff. und Korrespondenzblatt des Gesamt verein» I, j ff.

„Neuen Archivs“