Projekt:Dresdner Chronik/924
Geschichte
BearbeitenPüchau (Bichni) wurde schon in der Chronik von w:de:Thietmar von Merseburg (975 oder 976–1018) im Zusammenhang mit einer Flucht von König Heinrich I. (um 876–936) auf die dortige Burg genannt und gilt damit als ältester erwähnter Ort in Sachsen. Allgemein bezieht man sich dabei auf das Jahr 924. Die Verbindung Püchaus zu Heinrich wird durch seine Darstellung am Treppenturm unterstrichen.
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Ersterwähnung Püchaus in der Chronik Thietmars von Merseburg
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Heroisierende Darstellung des Einzugs Heinrichs I. in Püchau
Der erste bekannte Grundherr von Püchau war 995 Graf Esiko. Sein Nachfolger war 1004 Burkhard Pfalzgraf von Sachsen. Püchau war wie das benachbarte Wurzen w:de:Burgward,[1] verlor aber gegenüber Letzterem zunehmend an Bedeutung, nachdem 1040 die Bischöfe von Meißen Lehnsherren für Püchau wurden und sie 1114 in Wurzen ein Kollegiatstift gründeten und den Dom erbauten.
Der Macherner Ortsteil Püchau nördlich von Machern besitzt die Besonderheit, der älteste urkundlich erwähnte Ort in Sachsen zu sein. w:de:Thietmar von Merseburg beschrieb in seiner Chronik, eingeordnet auf das Jahr 924, ein Ereignis aus dem Leben König Heinrichs I. und erwähnte dabei urbs bichni, was soviel wie Ort der Leute des Bichna bedeutet.[2] Aus bichni entwickelte sich im Laufe der Jahrhunderte der Name Püchau. Zur weiteren Geschichte von Püchau siehe Schloss Püchau ...
Die Geschichte Püchaus hat ein reiches Material. Wie es so manchem Orte Sachsens ergangen ist, dass er von seiner ehemaligen Grösse und Bedeutung zu einem blossen Flecken oder Dorfe herabgekommen ist, so ist es auch mit Püchau der Fall, das schon sehr frühe „Stadt“ (oppidum) genannt wird. – Der Ort war unstreitig eine der ältesten slavischen Ansiedelungen, die bereits beim Beginn der Germanisirung des Osterlandes, was hier früher, als es mit dem Meissnerlande vor sich ging, geschah, eine stadtähnliche genannt werden konnte. – Wituchind von Corbei, im 1. Buche seiner Annalen, sowie Annalista Saxo beim Jahre 922 gedenken zuerst des Orts unter dem Namen Bichni. – Nachdem Ersterer die festere Einrichtung oder Anlegung von Städten in den von Slaven bewohnten Gegenden zwischen der Elbe, Mulde und Saale noch vor dem Kriege mit den Hungarn anzunehmen scheint, gedenkt er eines Vorfalls, der Püchau gewissermassen eine hohe Bedeutung in der ältesten Geschichte Sachsens verleiht. König Heinrich, der Städterbauer und Begründer der sächsischen Cultur, den man aus Curiosität den Finkler zu nennen pflegt, ward nämlich in einem Gefechte mit den Hungarn von diesen geschlagen und gelangte auf der Flucht noch glücklicher Weise bis zur Stadt Bichni oder Bicni, und hier war es, wo er zuerst zur Einsicht kam, dass dergleichen ummauerte Orte sehr nützlich gegen die meistens aus Reiterei bestehende Macht der Hungarn seien; auf welche Erfahrung er auch sein neues Kriegs- und Vertheidigungssystem begründete, welche Anekdote gleichfalls Annalista Saxo ähnlich erzählt. Ebenso berichtet Bischof Diethmar von Merseburg in seinem Chronikon (um das Jahr 932, im ersten Buche), dass die Avaren den König geschlagen hätten, als er sie mit zu geringer Macht angegriffen, und dass er bei der augenscheinlichen Gefahr, noch auf der Flucht von den ihn verfolgenden Barbaren erschlagen zu werden, die Mauern von Bichni erreicht habe. Auch fügt der Chronist diesem Factum noch hinzu, dass der König deshalb die Bürger von Bichni nicht nur sehr ansehnlich beschenkt, sondern sie auch noch ausserdem einer grösseren Ehre gewürdigt hätte, als sie bisher erfahren hatten, oder zur Zeit des Berichterstatters Diethmar die Einwohner anderer Städte genossen. – Es ist nun fast zu vermuthen, dass die Bürger Bichni’s, das später auch als Hauptort des Burgwards oder Militärbezirks Bichni, in dem kaiserliche Bergmannen oder die eigentlichen Milites urbici oder Satellites Senioris lagen, schon zu dieser Zeit zum Theil Deutsche waren, weil die Slaven, die doch damals als Bundesgenossen der Hungarn stets erscheinen, sich gewiss nicht so für den König interessirt haben würden. Uebrigens ist diese Erzählung aus Diethmars Feder keineswegs zu bezweifeln, da er doch der Zeit des Factums, sehr nahe lebte. – So wenig auch die Thatsache zu leugnen sein dürfte, so dürfen wir aber hier doch nicht unerwähnt lassen, dass längst schon die Identität des alten Bichni’s mit unserm jetzigen Püchau in dieser Erzählung angefochten ward, und dass namentlich Abel sogar in seinen Noten zu Meibom’s Walbeckscher Chronik Bichni für das im bischöflich-münsterischen Amte Walbeck gelegene Städtchen Beckem oder Beckum an der Werse gehalten, welche Hypothese allerdings Nichts für sich hat. Unbedingt würde der sonst so genaue und umständliche Diethmar, der kurz darauf unser Püchau mit genauerer [14] Andeutung seiner Lage unter dem Namen Bichni noch einige Male, und noch dazu als einen unter seiner bischöflichen Gewalt stehenden Ort, mit Wurzen und Eilenburg zusammen, erwähnt, gewiss in seiner eben erwähnten Erzählung eine Unterschiedsbemerkung gemacht haben, wenn er das Bichni in der von ihm mitgetheilten Geschichte König Heinrichs nicht als identisch mit dem später wiederholt erwähnten gedacht hätte.
Dass Püchau übrigens bereits aus dem Slaventhume als ein bedeutender Ort, der sogar als eine christliche Missionsstelle im Slavenlande, welches der erste Bischof von Merseburg, Boso, erst bekehrt hatte, angesehen werden kann, in die christliche Zeit herübertrat, geht auch aus dem Umstande hervor, dass das nahe Dorf Popitz, das urkundlich Popowitz heisst, unter der Gerichtsbarkeit des Pfarrers zu Püchau stand. – Der Name des Ortes Popowitz deutet nämlich an, dass hier im Slaventhume eine Station slavischer Geistlichen oder Popen war, mit der meistens ein Begräbnissplatz verbunden zu sein pflegte, wo man hier und da öfter Funde von Aschenkrügen, sowie andern Grab- und Opfergefässen machen kann, wie es namentlich bei dem Poppitz in Dresden wiederholt der Fall gewesen ist. – Als nun aber im Christenthume, nach Anlegung der Bisthümer, besonders Merseburgs und Zeitz-Naumburgs, neben dem Burgwart Bichni auch eine Kirche erbaut wurde, so war es sehr natürlich, dass der Ort Popitz, welcher von nun an unbedingt seine ursprüngliche Bedeutsamkeit für die ganze Gegend, ebenso gut wie die heiligen Hagen, verlieren musste, dem christlichen Pfarrer anheim fallen musste; daher die erst 1773 nach langem Processe, mittels Vertrags abgelöste[1] Gerichtsherrschaft des Pfarrers.
Schon vor den 80ger Jahren des 10. Jahrhunderts war Bichini ein Merseburger Stiftsgut. Denn Bischof Diethmar erzählt in seinem Chronicon (Buch 2.) dass, als der frühere Bischof von Merseburg Giselher, der am 10. Sept. 981 das Erzbisthum Magdeburg erschlichen und es beim Papste dahin gebracht hatte, dass sein bisheriges Bisthum aus bekannten selbstsüchtigen Interessen aufgehoben, und dessen Diöces, so zu sagen, zersprengt ward, wobei ein Theil an Zeitz und ein Theil an Meissen kam, er (Giselher) neun Städte Skudici (Skeuditz), Cothug (Gautsch), Wurzin, Bichni, Ilburg (Eilenburg), Dibni (Düben), Pouc (Puch), Luibanici (Löbnitz) und Gezerisca (wohl Gerichshain und nicht Groitzsch) für sich behielt, um sie als Tafelgüter zu benutzen.
Es scheint nun fast, als ob zu Püchau, sowie auch in genannten Orten, in jener Zeit zwei Güter, ein bischöfliches Gut nebst dem Kirchlehen und ein weltliches Lehengut bestanden habe, da am 6. Oct. 995 König Otto von Havelberg aus auf Veranlassung des Bischofs Esico (Aico) zu Meissen, diesem Stifte einige Lehengüter seines Vasallen Esico überliess, unter welchen auch Bichni genannt ist, während Bischof Diethmar, wie er selbst berichtet, nach der unter seinem Vorgänger Wigbert († 1009) vom Erzbischofe Gero, mit dem er zu Mucherini (dem jetzigen Machern zwischen Wurzen und Leipzig) zusammentraf und den er an seine freundschaftlichen Versprechungen erinnert hatte, unter dem üblichen Ceremoniell, der Ueberreichung seines Bischofstabs, die geistliche Gerichtsbarkeit über die vier Städte Skudizi, Cothug, Bichini und Wurzin empfing, wegen der Uebergabe der übrigen fünf obengenannten sich aber vor der Hand noch nicht erklären konnte. – Sonach stand nun Püchau von Neuem unter der geistlichen Gerichtsbarkeit des Stifts Merseburg, während es, seltsam genug, als weltliches Lehen dem Stifte Meissen gehörte. Doch nicht lange währte dieses Verhältniss; denn schon im Jahre 1017, am 22. Febr., änderte sich dasselbe auf der Reichsversammlung zu Magdeburg. – Diethmar hatte geglaubt, dass er alle im Jahre 981 an Magdeburg übergegangenen Besitze hier wieder erlangen würde, und führte deshalb seine Klage vor dem anwesenden Kaiser, von dem er sich, sowie vom Erzbischofe Gero zuverlässig Hilfe versprach. Allein er erhielt ganz gegen sein Erwarten, wie er selbst erzählt, Befehl, auf den er auch nichts zu erwidern sich getraute, dass er den Sprengel, welcher an der Mulde gegen Morgen gelegen, nämlich in den Burgwarden Bichni und Wurzin, an den Bischof Eilward zu Meissen abtreten sollte, wogegen dieser ihm den Sprengel am westlichen Ufer der Mulde abtreten musste. Sonach kam unser Püchau auch mit der geistlichen Gerichtsbarkeit unter das Stift Meissen. Bichin ward hierbei als Sitz eines Burgwards genannt; es musste daher unbedingt schon ein Ort von Bedeutung sein und das jetzige Rittergut verräth sich schon hinsichtlich seiner burgähnlichen Lage als Abkömmling des ehemaligen Burgwards, indem es auch wirklich im Mittel zwischen Wurzen und Eilenburg, also auch im Mittel des ehemaligen Burgwards Bichini, das zum alten Gaue Queszizi gehörte, liegt.
In einer allerdings etwas verdächtigen Urkunde König Heinrichs III., vom 20. Jul. 1040, wird auch der Burg oder des Castells zu Bichini (castellum, quod dicitur Bichini) gedacht, was dieser König zum Andenken seines verstorbenen Vaters Conrad (Chvonradus) und auf Vermittelung des Erzbischof Hunifried von Magdeburg, des Bischofs Kadelohi zu Naumburg, sowie des Markgrafen Hekkihardt (Eckhard) dem Stifte St. Donat zu Meissen vollständig (ex integro) d. h. mit allem Zubehör und Nutzungen an Gebäuden, Feldern, Wiesen, Weiden, Aengern, Wäldern mit Jagd, Bächen und Teichen mit Fischerei, Mühlen, Zinsen von leibeigenen Familien und Hörigen beiderlei Geschlechts schenkte. – Ist diese Urkunde wirklich richtig, was allerdings wegen des aus Versehen des Concipienten falsch angegebenen Namens des damaligen Bischofs zu Meissen, Aico (der doch schon 1015, 13. Jan., in Leipzig gestorben war), welcher Name also wahrscheinlich mit dem Namen Dedo (d. i. Dietrich I.) verwechselt ward, zu bezweifeln: so wäre anzunehmen, dass Bichini eigentlich aus einem dreifachen Besitze, aus dem alten bischöflichen, aus dem Allodialgute Esico’s und der kaiserlichen Burgward bisher bestanden hätte und dass von nun an Alles vereint dem Stifte Meissen anheim gefallen wäre. Dass seit dem Beginne des 12. Jahrhunderts Bichin kein Burgward mehr war, geht aber auch daraus hervor, dass in einer noch ungedruckten Urkunde vom Jahre 1138 es blos ein Burgstall (burgstallum Bigni) genannt wird, was mehr eine von Besatzung verlassene, ja, selbst oft eine verfallene Burg andeutet. – Ob der in einer Urkunde (vom 20. Mai [15] 1174) des Bischofs Uto von Naumburg erwähnte weltliche Zeuge, Tuto von Pichene Besitzer eines Allodialguts zu Püchau gewesen, oder ein ehemaliger Burgmann des kaiserlichen Castells, ist aus nichts zu ersehen. Weit wahrscheinlicher ist es aber, dass dieser Tuto der Allodialbesitzer des Dorfes Pichene (jetzt Holzmark Bäuche) bei Eisenberg gewesen, was in einer Schenkungs-Urkunde des Markgrafen Theoderichs von Meissen an das Kloster zu Eisenberg im Jahre 1219 erwähnt wird. – Bis zum Anfange des 13. Jahrhunderts ist, unsers Wissens, Bichin nirgends mehr erwähnt. Als aber am 6. Jun. 1222 der Landgraf Ludwig von Thüringen im Namen seines unmündigen Enkels Heinrich, des verstorbenen Markgrafen Theodrich von Meissen Sohn, ein Landdings (placitum provinciale) zu Deliz (Delitzsch) im Osterlande (Marchia orientalis) hielt, und daselbst urkundlich die Versicherung abgab, dass seine Verwandten, Otto und Theodrich, Söhne des Grafen Friedrich von Brena, erschienen wären und zu einer Schenkung von 44 Mark Einkünften, in verschiedenen Ortschaften, die ihr Vater bei Lebzeiten von seinem Besitze zu der Zeit, als er die Lehenstücke des jungen Grafen zu Witin (Heinrich, starb 12 Jahr alt 1217) von dem Bischofe Bruno zu Meissen, zu Bichene und zwar in Gegenwart des Markgrafen Theoderichs erhalten, dem Stifte zu Meissen verehrt habe, sich nochmals feierlich, unter der damals gewöhnlichen Vortragung von Reliquien der Heiligen bekannt hätten, finden wir Bichin als einen Aufenthaltsort des damaligen meissner Kirchenfürsten, der Stolpen später zu seinem Wohnsitze machte, woraus hervorgehen muss, dass das hiesige Schloss um diese Zeit (1217–1222) noch in solchem wohnlichen Zustande sein mochte, dass er den Markgrafen daselbst standesmässig empfangen konnte. – Doch könnte man aus der Construction der Worte der Urkunde auch vermuthen, als ob Bichene ein Besitz des Markgrafen gewesen, was allerdings beim Mangel der Interpunctionen in den Urkunden jener Zeit unentschieden bleiben muss. Die Annahme, dass der Markgraf Bichene im Lehenbesitze gehabt, liess sich aber auch daraus muthmassen, dass er im Jahre 1217 eine Urkunde für das Kloster Dobrilug daselbst datirt hat. – Bichene wird jedoch darin nicht mehr „Stadt“ sondern „Dorf“ (villa) genannt, ein Umstand, der dadurch sich nur erklären liesse, dass man annähme, dass B. bereits in jenem verheerenden Kriege so sehr mitgenommen worden, das es zum Dorfe herabgekommen war. – Man hat auch gewollt, dass jene bekannte Schlacht, welche der Schenk Rudolph von Vargula in Abwesenheit des Markgrafen Heinrichs, der in Böhmen Hilfe einholen wollte, am 27. Oct 1263 mit den Söhnen Heinrichs, Albrecht und Dietrich, gegen die Verbündeten der Sophia von Hessen, den Herzog Albrecht von Braunschweig und Heinrich und Sigfrid von Anhalt so glücklich schlug, nicht bei Wettin, was wegen Leipzig, wo Rudolph mit den jungen Fürsten sich vereinigte und Albrechts Zuge an der Elster auch nicht gut passte, in der Nähe von Bichin geschlagen worden sei, was wir aber nicht entscheiden wollen.
Trotzdem nun, dass Püchau nach den bis hierher gegebenen urkundlichen Nachrichten scheinbar das Besitzthum des Stifts Meissen war, so mag es in kirchlicher Beziehung doch nicht unter den Bischöfen gestanden haben. Zwar finden wir in einer Urkunde des Bischofs Nicolaus von Meissen, vom 12. Nov. 1380, dass er vom Schlosse Stolpen aus einen Consens zur Stiftung eines Altarlehens in Bichin ertheilte; aber dennoch ist es nicht in dem Verzeichnisse der Altäre des Stifts Meissen aus dem Ende des 15. Jahrhunderts und noch weniger im Zins- und Steuerregister von 1427 bis 1451 mit aufgeführt, ein Beweis, dass das Stift Meissen blos die Lehensherrlichkeit über Püchau ausgeübt. – Die Urkunde klärt uns darüber auf; sie besagt, dass der Edle, Herr Theodericus von Turgow nebst seiner Gemahlin Margaretha, der auch Herr von Bichni genannt wird, zur Ehre Gottes und der heiligen Jungfrau, sowie des heiligen Bischofs Martin einen neuen Altar in seinem dasigen Schlosse (in castro Bichin) mit ewiger Messe stiftete und dazu die Einkünfte in Techenicz und Klein-Machern anwies. Die Bestätigung des Bischofs sagt ausdrücklich, dass Bichin zur Diöces Merseburg gehörte und dass das Schloss und der Ort ein nach Meissen zu Lehen gehender Besitz war; dem Messner (rector altaris) dieses neuen Altars in der Schlosscapelle zu Bichni ward übrigens freier Tisch, den er mit den vornehmern Dienstleuten des Schlosses gemeinschaftlich hatte und noch andere Vergütung zugesichert. – Diese Urkundennachricht ist in der That sehr interessant für Püchau’s mittlere Geschichte; sie klärt uns namentlich über das wahre Verhältniss auf, in dem es zu Meissen und zu Merseburg stand, und bringt uns besonders auch noch in die nähere Bekanntschaft mit einem der älteren Allodialbesitzer Püchau’s, als Lehensmann der Bischöfe von Meissen, wiewohl scheinbar noch ein weit älterer, in der Person des Conrad von Pichene in einer Urkunde Heinrichs des Erlauchten, vom 5. Oct. 1231, in der dieser Fürst dem Kloster Altzella zwei Mühlen bei der Stadt Grimma übereigenet, als ein im genannten Kloster mit anwesender Zeuge und auch als zum Hofstaate des Markgrafen gehörig (familiaris Marchionis), ferner im Jahre 1288 ein Otto von Bichin, sowie in einer andern Urkunde vom J. 1344 ein gewisser Bodo von Torgau als Besitzer des Guts (praedium) Bichen erwähnt wird.
Sehr wahrscheinlich ist es, dass P. bis zum Jahre 1290, wo die wettiner Linie der Grafen von Brena mit Friedrich, der es 1217 von dem unmündigen Heinrich von Wettin erbte, erlosch, ein Allodialgut dieses Zweigs der Wettiner unter bischöflich-meissnischer Lehenshoheit gewesen und dass es dann auf die Herren oder vielmehr Dynasten (nicht Adelige) von Torgau, die auch oft „Grafen“ genannt werden, übergegangen ist. Denn sie erscheinen schon seit Anfange des 14. Jahrhunderts im Registrum copiarum des Thomasklosters zu Leipzig, als auf Bichen gesessen. – So findet sich daselbst unter dem Jahre 1310 ein Dietrich von T. auf Bichen, während Walther von T. „Dösen“ besass. Ein Bodo von T. war schon 1275 in der Leipziger Pflege und Wilhelm von T. 1309 Cantor des Stifts Merseburg. – Unbekannt ist jedoch, wie im Jahre 1408 ein Heinrich von Heinitz als Besitzer von P. genannt werden kann; wahrscheinlich besass er nur ein kleineres Allod daselbst.
Nicht urkundlich bekannt ist es, wie um die Mitte des 15. Jahrhunderts das Allodium Püchau unter kurfürstliche Lehenshoheit gekommen; doch lässt sich lehnsrechtlich annehmen, dass P. bis zur Reformation wohl nur Afterlehn der Kurfürsten gewesen. Wir finden im Jahre 1441 Hans Spiegel, 1469 Jacob Spiegel (aus einer altadlichen Familie, die [16] viele Staatsämter bekleidete) als Besitzer von P. Nachdem es seit dem Jahre 1480 zwei Besitzer, den Hans Hund und Jacob Spiegel[2], und von 1500–1509 Burkhard Hund und H. Spiegel gehabt hatte und zum Theil nach Besitz und Lasten, zu dem Amtsbezirke Eilenburg gehörte, stellten am 28. Dec. 1509 der Kurfürst Friedrich der Weise und sein Bruder, Herzog Johannes, eine Urkunde zu Wittenberg aus, nach welcher sie dem Bischofe zu Meissen, nachdem sich dieselben mit Burkhard Hund und Jacoff Spiegel, welche bisher das Schloss Bichen gemeinschaftlich besessen, wegen eines Kaufs vertragen, sowie die Gebrüder Hans, Friedrich und Wulffgang von Saalhausen zum Kaufe vermocht, die dafür an die bisherigen Besitzer 19,000 Fl. gezahlt, die Lehen (also auch Afterlehen) und Dienste (Frohnen etc.) in den Dörfern „Bichen, Technitz, Plachditz, Lobschitz, das man auch Poppitz (?) nennt, das halbe Dorf Doberschitz, die Kabelmargk, das man Plaunitzer Holz nennt, Gallen, Pressen, mit der Wüstenei Kleinmachern, Kabelsdorf, Milandt Parthimark, Daubitz und die Dresemargk halb“ etc., mit Ober- und Untergerichten („Obersten und Niedersten vber Handt und Hals“) die Hundt und Spiegel bisher besessen und ausgeübt, zu der ihm gehörigen Pflege Wurzen mit Vorbehalt der Gerichte, Dienste und Pfleghaften des „Amts Ilnberg“ (Eilenburg) übereigenen. Auch sprechen sie darin schliesslich aus, dass alle Irrungen, die wegen der Lehen an dem Schlosse Bichen und Zubehör zwischen ihnen und dem Bischofe bestanden hatten, hiermit aufgehoben sein sollten. Von nun an gehörte Püchau unter die schriftsässigen Rittergüter des Stifts Wurzen.
- ↑ „in burgwardis Bichni et Vurcin“ in der Chronik Thietmars
- ↑ Ernst Eichler, Hans Walther: Historisches Ortsnamenbuch von Sachsen. Band 2, Akad.-Verlag Berlin 2001, ISBN 3-05-003728-8, S. 229.