Projekt Diskussion:Soziale Ungleichheit
75 Jahre verfehlte Bildungspolitik und fehlende Chanchengleichheit
BearbeitenAbbau der Sozialwohnungen
Bearbeitenhttps://twitter.com/einwortmehr/status/1555123659672543234
Ich kann mir gut vorstellen, das viele von uns #IchbinArmutsbetroffen en in prekären Wohnsituationen sind. Es gibt einfach zu wenig bezahlbaren Wohnraum, auch weil der soziale Wohnungsbau vernachlässigt wurde. Ich fühle mich als armer Mensch von der Regierung im Stich gelassen
Sozialwohnung mit Belegungsbindung in Dtld.
1990: 2,87 Mio.
2020: 1,07
- 62,7 %
Abbau von Obdachlosenheimen
BearbeitenBerlin
Bearbeitenhttps://moabit.crowdmap.com/mobile/reports/view/418?c=1007&p=2 :
Alt-Moabit 105: Verdrängung ist durch - jetzt startet Ausbau zu neuen Lofts
DATE: Dec 7 2022 TIME: 23:57
DESCRIPTION:
Zuerst wurde das Obdachlosenwohnheim verdrängt, irgendwann gehörte das Haus Covivio, dann nach und nach alle Gewerbemieter verdrängt, zuletzt Ende 2019 die Tischlerei. Baumaßnahmen wurden genehmigt und seit kurzem wird heftig gebaut, die LKW stauen sich auf Alt-Moabit. Die schöne neue Arbeitswelt im LOFT, wie sich sich die Eigentümer vorstellen, kann man auf dem Quellenlink besichtigen! 7 Etagen mit jeweils 6.000 qm Bürofläche Auf den Bildern sieht es fast so aus, als ob auch das Wohnhaus umgewandelt würde. Das kann aber auch täuschen, in den Genehmigungslisten ist nur von Seitenflügel und Hinterhäusern die Rede. Hier noch eine Webseite einer Consulting Gesellschaft, vor dem richtigen Baubeginn: https://frankensteinconsult.de/mies_portfolio/alt-moabit-105/ ____________
Ursprünglicher Eintrag vom 11.11.2016: Wohnheim für Obdachlose gekündigt - mehr als 100 Menschen wurden verdrängt Alt-Moabit 105, eines der ältesten Wohnheime des Bezirks - wurde verkauft an Luxemburgischen Fonds - der will die Fabriketagen zu Lofts umbauen http://gruene-mitte.de/2016/11/11/obdachlosenheim-alt-moabit-105-erhalten/
UPDATE: Ende 2019 sind alle Gewerbemieter aus den Fabriken raus, zuletzt die Tischlerei Es gibt in der Genehmigungsliste von September 2019 folgenden Eintrag: "Aufstockung, Umbau, Nutzungsänderung zu Apartments und Wohnunterkünfte" s. Seite 4: https://www.berlin.de/ba-mitte/politik-und-verwaltung/aemter/stadtentwicklungsamt/bau-und-wohnungsaufsicht/genehmigungsliste-september-2019.pdf
https://moabit.crowdmap.com/mobile/reports/view/418?c=1007&p=2
https://taz.de/Obdachlosenheim-in-Alt-Moabit-steht-vor-dem-Aus/!5356107/
Obdachlosenheim in Alt-Moabit steht vor dem Aus
KÜNDIGUNG
90 Bewohnern droht zum Jahresende Wohnungslosigkeit. Bezirk erwägt Rechtsschritte
taz. die tageszeitung
vom 22. 11. 2016
90 BewohnerInnen des Obdachlosenheims Alt-Moabit 105 droht am Jahresende die Wohnungslosigkeit. Den Betreibern wurde gekündigt. Weil diese das Heim nicht an anderer Stelle fortführen können, versuchte der Bezirk Mitte neue Betreiber für das Heim an anderer Stelle zu finden. Ohne Erfolg – es hat sich kein Träger beworben. Der sozialpolitische Sprecher der Grünen in Mitte, Taylan Kurt, vermutet den angespannten Wohnungsmarkt als Ursache hierfür. Soziale Träger hätten massive Probleme, geeignete Immobilien für ihre Arbeit zu finden.
Der Eigentümer, vermutlich ein Immobilienfonds aus Luxemburg, plant eine umfassende Sanierung der Immobilie. In Gesprächen mit dem Bezirk habe er kein Interesse gezeigt, das Obdachlosenheim so lange als Mieter zu dulden, bis eine neue Unterkunft gefunden ist. Dagegen will der Bezirk nun mit rechtlichen Mitteln vorgehen. Am 17. November wurde bereits ein entsprechender Antrag der Grünen in Mitte in der Bezirksverordnetenversammlung angenommen. „Solange keine andere Lösung gefunden werden kann, soll das Bezirksamt auch in Erwägung ziehen, das Heim zu beschlagnahmen“, so Kurt. Solch eine Beschlagnahmung dürfe allerdings nur der allerletzte rechtliche Schritt sein, betont Ephraim Gothe (SPD), Stadtrat für Stadtentwicklung, Soziales und Gesundheit. Zuvor werde der Bezirk abermals versuchen, mit dem Eigentümer zu sprechen, und einen Brief an den Senat schreiben, ob nicht doch ein landeseigenes Objekt zur Verfügung stehe.
Neue Bleibe gesucht
Das Wohnheim erstreckt sich über mehrere Etagen des Gewerbeobjekts. Normalerweise gibt es Kapazitäten für 150 Menschen. Da der Bezirk einige in andere Unterkünfte vermitteln konnte, leben derzeit noch 90 Personen hier. Die meisten sind ältere Männer, vereinzelt wohnen auch Frauen, Familien und Flüchtlinge dort.
Anders als in klassischen Notunterkünften leben viele BewohnerInnen hier dauerhaft. Sie verlieren nicht nur ihren Schlafplatz, sondern ihr Zuhause. „Wir haben langjährige Bewohner, für die ist das eine ganz schlimme Situation“, so eine Angestellte des Wohnheims.LEONIE SCHLICK
https://taz.de/Obdachlosenheim-in-Alt-Moabit-steht-vor-dem-Aus/!5356107/
https://www.tagesspiegel.de/berlin/eigentumer-kundigt-mietvertrag-mit-obdachlosenheim-5234566.html :
Berlin-Moabit: Eigentümer kündigt Mietvertrag mit Obdachlosenheim
Aus einem Heim für wohnungslose Menschen sollen teure Lofts werden, so geht das Gerücht. Um das zu verhindern, prüft der Bezirk eine Beschlagnahme.
Von Thomas Loy
12.11.2016, 20:51 Uhr
Der Bezirk Mitte hat zunehmend Probleme, seine Obdachlosen unterzubringen. „Wir sind mit unserem Latein am Ende“, sagt Bürgermeister Stephan von Dassel (Grüne). Einem langjährigen Heim für 150 wohnungslose Menschen in Alt-Moabit ist zum Jahresende gekündigt worden.
Die Eigentümer-Gesellschaft mit Sitz in Luxemburg hat offenbar andere Pläne mit dem Altbau, es kursieren Gerüchte über ein Hostel oder Loftwohnungen. „Es gibt bereits Bautätigkeiten im Haus“, berichtet eine Angestellte des Heims, das mehrere Etagen in dem Gebäude gemietet hat.
90 Obdachlose leben noch in dem Haus
Das Bezirksamt hat versucht, einen neuen Betreiber zu finden, der die Wohnungslosen übernehmen kann – bislang ohne Erfolg. Sozialämter konnten nur in Einzelfällen neue Heimplätze oder Wohnungen vermitteln.
Derzeit leben noch 90 Obdachlose in dem Haus. Von Dassel will jetzt prüfen, ob die Heimplätze beschlagnahmt werden können. Das ginge nur, wenn der Bezirk nachweisen kann, dass er keine Alternative hat.
Von Dassel wehrt sich bereits in der Berlichingenstraße gegen die Aufgabe eines Heims für wohnungslose Männer. Die Eigentümer wollen hier Flüchtlinge unterbringen, die weniger Platz beanspruchen, und haben dem Heimbetreiber gekündigt. Die Männer weigern sich auszuziehen.
https://www.tagesspiegel.de/berlin/eigentumer-kundigt-mietvertrag-mit-obdachlosenheim-5234566.html
Karen Noetzel
aus Schöneberg
17. November 2016, 00:00 Uhr 1.940× gelesen
Obdachlosigkeit droht: Der Wohnheim Alt-Moabit 105 GmbH wurde gekündigt
Moabit. Noch ist ungewiss, wie die Räumungsklage gegen die Bewohner des ehemaligen Gästehauses Moabit an der Berlichingenstraße ausgeht, da sieht sich das Bezirksamt Mitte dem nächsten „Kriegsschauplatz“ gegenüber.
Der Wohnheim Alt-Moabit 105 GmbH, die in der Straße Alt-Moabit 105 ein Obdachlosenheim betreibt, ist zum Jahresende gekündigt worden. Eigentümer der Liegenschaft ist eine luxemburgische Investmentgesellschaft.
Um drohende Obdachlosigkeit zu verhindern, hatte das Bezirksamt ein Interessenbekundungsverfahren möglicher nachfolgender Trägervereine eingeleitet. Es ist erfolglos verlaufen. Zum Jahreswechsel könnten annähernd 130 Menschen ihr Dach über dem Kopf verlieren.
Die neuformierte Fraktion der Grünen hat das Bezirksamt aufgefordert, alle rechtlichen Mittel auszuschöpfen, um die Unterkunft zu sichern. „Wir müssen alles dafür tun, dass bedürftige Menschen nicht aus unserem Bezirk vertrieben werden“, sagt Taylan Kurt, der sozialpolitische Sprecher der Fraktion. Mittes Bezirksbürgermeister Stephan von Dassel (Grüne) erklärte, das Bezirksamt habe alle Möglichkeiten geprüft, die Leute anderweitig unterzubringen. Von Dassel: „Es ist aussichtslos.“ Der Bürgermeister denkt nun ernsthaft über eine Beschlagnahmung des Hauses nach. Das ist ganz im Sinne seiner Fraktion in der BVV Mitte. Er wolle ein solches behördliches Vorgehen einmal „durchspielen“, so der Bürgermeister. Stephan von Dassel fügte noch an, die Immobilie habe in den vergangenen fünf Jahren acht Mal den Eigentümer gewechselt. Laut Grünen-Fraktion plane der Eigentümer, seine Immobilie hochwertig zu sanieren. Man müsse jetzt „Penthouse und Parkbank verhindern“.
Tausende von Menschen lebten in Berlin auf der Straße. In diesem Winter fehlten 100 Schlafplätze für Wohnungslose. KEN
Philipp Hartmann
aus Köpenick
2. November 2017, 00:00 Uhr 129× gelesen
Obdachlosenunterkunft Alt-Moabit bleibt vorerst Moabit.
In seiner Sitzung am 24. Oktober hat das Bezirksamt mitgeteilt, dass die Unterkunft auf dem Grundstück Alt-Moabit 105 solange geöffnet bleiben soll, bis an anderer Stelle eine neue Einrichtung für Obdachlose öffnet.
Damit wurde der Forderung der Bezirksverordnetenversammlung aus dem November 2016, alle rechtlichen Möglichkeiten zur Sicherung der Unterkunft auszunutzen, nachgekommen. Das Bezirksamt erklärte, dass unter Beteiligung der Eigentümer ein vorübergehender Weiterbetrieb der Einrichtung mit einer verringerten Platzzahl vereinbart wurde. Dafür konnte ein neuer Betreiber gewonnen werden. Ziel ist es, den Obdachlosen in der Unterkunft bis Ende Februar ein Zuhause zu geben. Dann soll in Pankow eine neue Einrichtung eröffnen.
Diese wiederum sollte eigentlich bereits seit Ende Juli in Betrieb sein. Dabei kam es jedoch zu Verzögerungen. Weil gleichzeitig auch der Eigentümer des Grundstücks Alt-Moabit 105 die dort geplanten Umbaumaßnahmen verschieben musste, konnte der Bezirk diese Zwischenlösung aushandeln. Demnach dürfen die Obdachlosen mindestens bis zum 28. Februar 2018 in Moabit bleiben.
„Nach aktuellen Informationen rechnet der Betreiber damit, dass er die neue Einrichtung in Pankow Anfang des nächsten Jahres eröffnen kann. Das Bezirksamt setzt sich beim Eigentümer dafür ein, den Betrieb bis dahin unverändert fortzusetzen“, heißt es im Beschluss. Für die Obdachlosen, die in der Unterkunft untergebracht sind, bedeutet dies, dass sie zumindest den Großteil der kalten Jahreszeit in ihrem jetzigen Quartier bleiben dürfen. PH
https://www.iz.de/projekte/news/-covivio-plant-buerolofts-in-berlin-moabit-1000079373 :
Covivio plant Bürolofts in Berlin-Moabit
Von Martina Vetter
Mittwoch, 12. Mai 2021
In einem Gründerzeitensemble aus klassischem Wohnhaus und Fabrikgebäuden in den Hinterhöfen will Covivio moderne Bürolofts schaffen. Während sich im Vorderhaus Mietwohnungen befinden, werden in den Fabriketagen bis voraussichtlich Anfang 2023 rund 6.000 qm Bürofläche entstehen.
https://www.iz.de/projekte/news/-covivio-plant-buerolofts-in-berlin-moabit-1000079373
Grundsicherung
BearbeitenBerechnungen des Instituts für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung (IAB) zeigen, dass rund 40 Prozent aller dem Grunde nach Anspruchsberechtigten von staatlichen Grundsicherungsleistungen – wie die nach SGB XII geregelte Grundsicherung im Alter oder ALG II – diese gar nicht erst wahrnehmen. Das Deutsche Institut für Wirtschaftsforschung e.V. (DIW) nennt in seinem Wochenbericht (49/2019) die erschütternde Zahl von rund 625.000 Privathaushalten oder 60 Prozent Leistungsberechtigter, die einen Anspruch auf Grundsicherung im Alter, vielleicht aus Scham, vielleicht aus Angst vor Ausgrenzung oder Angst vor der Bürokratie, vielleicht auch aus schierer Unwissenheit, verstreichen lassen.
https://drive.google.com/file/d/1YrEuVXW-xUdUfdxKjRuR5I9H75Jjxz6O/view
Zu hohe Mieten
BearbeitenDie hohen Wohnkosten bringen einer Studie zufolge mehr als eine Million Haushalte in Deutschland in eine prekäre Lage. Besonders stark betroffen ist demzufolge die Gruppe der Alleinerziehenden.In Deutschland bleibt einer Studie zufolge rund 1,1 Millionen Haushalten nach Abzug der Miete weniger als das Existenzminimum zum Leben übrig. Damit befänden sich fast 13 Prozent der Mieterhaushalte in deutschen Großstädten in einer prekären wirtschaftlichen Lage, heißt es in der von der gewerkschaftsnahen Hans-Böckler-Stiftung geförderten Untersuchung der Humboldt-Universität zu Berlin.Demnach leben in den betroffenen Haushalten rund 2,1 Millionen Menschen. Besonders stark treffe das Problem Haushalte von Alleinerziehenden. In dieser Gruppe blieben jedem vierten alleinerziehenden Elternteil nur ein Resteinkommen unterhalb des Existenzminimums.Hohe Mieten verstärken soziale Ungleichheit"Die Wohnverhältnisse sind nicht nur Ausdruck, sondern selbst Faktor der sozialen Ungleichheit in unseren Städten. Die ohnehin schon bestehende Einkommenspolarisierung wird durch die Mietzahlung verstärkt", so die Forscherinnen und Forscher.Demnach verfügten die reichsten Haushalte vor Abzug von Warmmiete und Nebenkosten zuletzt über das 4,4-fache monatliche Nettoeinkommen verglichen mit einem Haushalt aus der niedrigsten Einkommensklasse. Nach Abzug von Warmmiete und Nebenkosten stieg dieser Faktor auf 6,7."Wohnen kann arm machen"Ärmere Haushalte müssten einen weit überdurchschnittlichen Anteil ihres Einkommens fürs Wohnen aufwenden, obwohl sie auf deutlich weniger Wohnraum in schlechter ausgestatteten Wohnungen lebten. Laut Studie gebe jeder zweite Haushalt in Mietwohnungen (49,2 Prozent) mehr als 30 Prozent des Nettogehaltes für die Warmmiete aus. "Wohnen kann arm machen", lautet das Fazit der Forscherinnen und Forscher.Betrachtet man nur die Haushalte, die an der Armutsgrenze leben, geben sogar 92 Prozent mehr als 30 Prozent ihres Nettoeinkommens fürs Wohnen aus, 39 Prozent sogar mehr als die Hälfte.38 Quadratmeter pro Kopf bei niedrigem EinkommenMieterinnen und Mieter mit niedrigen Haushaltseinkommen - maximal 60 Prozent des mittleren Einkommens aller Großstadthaushalte - haben den Angaben zufolge im Mittel 38 Quadratmeter Wohnfläche pro Kopf zur Verfügung, Küchen oder Bäder bei Mehrpersonenhaushalten anteilig eingerechnet.In Mieterhaushalten mit hohen Einkommen betrage die Wohnfläche pro Kopf 51 Quadratmeter. Wenig überraschend hätten Paare mit Kindern mit 27 Quadratmetern die geringste Pro-Kopf-Wohnfläche zur Verfügung. Es folgten Alleinerziehende (33), Paare ohne Kinder (40) und Alleinstehende (56).Grundlage für die Untersuchung war der Mikrozensus 2018. Die Stadt-Soziologen der Humboldt-Universität zogen zudem Vergleichsdaten für die Jahre 2006, 2010 und 2014 sowie detaillierte Zahlen für 77 deutsche Großstädte heran.
Hohe Mietpreise. Eine Million Haushalte am Existenzminimum
tagesschau Stand: 04.08.2021 14:43 Uhr
Folgen des Wohnungsverlusts
Bearbeiten+++Die Hinnahme von unfreiwilliger Armut in der Gesellschaft stellt ein gesellschaftliches wie individuelles Versagen dar.+++
Unsere Gesellschaft verfügt über ein in der Geschichte der Menschheit noch nie dagewesenes Ausmaß an Ressourcen: deswegen gibt es keine Entschuldigung, unzureichende Teilhabe und Armut nicht entschieden überwinden zu wollen.
Viele Menschen werden durch umverteilende sozialstaatliche Leistungen vor Armut geschützt: ohne sie läge die Quote der von Armut Bedrohten gut doppelt so hoch, wie sie heute ist. Aber dennoch gibt es auch in unserem reichen Land Formen von Armut, die mit sozialer Ausgrenzung von Menschen einhergehen, die Wahrnehmung von Teilhabe an der Gesellschaft beeinträchtigen oder verhindern und als gesellschaftliche Vernachlässigung von Menschen zu verstehen ist.
Armut ist nicht nur die Frage nach mangelnden materiellen Mitteln, sondern danach, wie man innerhalb einer reichen Gesellschaft menschenwürdig leben kann. Armut ist immer relativ zu Reichtum.
Die Wohnfähigkeit ist die Übereinstimmung und das konfliktlose "Zusammenpassen" dieser drei Faktoren: Umfeld, Wohnung und Mieter. Aufgrund dieser Situation ist es schwer für einen Obdachlosen, wohnfähig zu werden. Es widerspricht der Würde des Menschen, anstelle einer Unterbringung durch die Behörde auf das Wohlwollen Dritter angewiesen zu sein.
Die negativen Auswirkungen der Obdachlosen-Unterbringung bzw. des Lebens auf der Straße verletzen mehrere Grund- bzw. Menschenrechte.
"Jeder Mensch hat Anspruch auf eine Lebenshaltung, die seine und seiner Familie Gesundheit und Wohlbefinden einschließlich Nahrung, Kleidung, Wohnung, ärztliche Betreuung und der notwendigen Leistungen der sozialen Fürsorge gewährleistet ..." heißt es in der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte von 1948 (Art. 25 Abs. 1)“.
Die Menschenwürde wird angetastet, wenn das Selbstwertgefühl des Menschen zerstört wird und er unter Lebensbedingungen aufwachsen muss, die ihn zum Objekt erniedrigen.
Die Folgen von Obdachlosigkeit sind deutlich sichtbar in bezug auf die "freie Entfaltung der Persönlichkeit" und das "Recht auf Leben und körperliche Unversehrtheit". Die Ausgrenzung vom gesellschaftlichen Leben, das Ausgeliefertsein in das willkürliche Verhalten Dritter und die schweren psychosomatischen Folgen machen die Ausübung der Grundrechte des GG Artikel 2 unmöglich.
Der Art. 6 Abs. 1 GG enthält die Verpflichtung zum besonderen Schutz von Ehe und Familie durch die staatliche Ordnung. Die Stigmatisierungs- und Diskriminierungseffekte wirken sich negativ auf die Familie und hier insbesondere auf die Kinder aus. Suchtprobleme und Verwahrlosungseffekte sind Folgen des Obdachlosendaseins und machen ein normales Familienleben unmöglich.
Da nach Art. 6 Abs. 2 GG die Pflege und Erziehung der Kinder das natürliche Recht der Eltern ist, sind die Kinder häufig schwerwiegenden Schädigungen ausgesetzt.
Wenn das grundgesetzliche Sozialstaatsgebot vor allem den sozial schwächeren Teil der Bevölkerung fördert und die Belange der Allgemeinheit den Vorrang vor der Verfolgung eigensüchtiger Interessen haben, dann steht den Menschen für ein angemessenes Leben in Würde zumindest ein moralisches "Grundrecht" zu. Die überragende Bedeutung des Wohnens für ein menschenwürdiges Leben wird auch in Art. 13 Abs. 1 GG ("Die Wohnung ist unverletzlich") unterstrichen.
Es gibt unterschiedliche Kategorien von Menschenrechten, insbesondere in Hinblick auf die rechtliche Einklagbarkeit. Für alle Kategorien ist die Würde des Menschen in gleicher Weise der entscheidende Kern. Vor allem die sozialen Menschenrechte haben immer auch eine Schutzfunktion. Sie schützen gegen mögliche Verletzungen durch Dritte und gegen staatliche Verordnungen. Gleichzeitig fördern sie positive Maßnahmen zur Verwirklichung der sozialen Menschenrechte.
Wenn es auch kein grundgesetzlich verankertes Recht auf Wohnen gibt, so bedeuten die Folgen des Wohnungsverlusts eine erhebliche Verletzung der Menschenrechte und des Sozialstaatsgebots. Angesichts dieser Tatsachen würde es durchaus Sinn machen, den Art. 20 durch ein Grundrecht auf angemessene Wohnung zu ergänzen.-
https://www.facebook.com/deVachroi/photos/a.2114793178817244/2944643602498860/
Soziale Politik im Allgemeinen
BearbeitenDer Gesetzgeber schafft es nicht einmal, allen #IchBinArmutsbetroffen|en die nötigen individuellen sozialen Leistungen zukommen zu lassen. Wie schafft er es dann erst, die durch das #Sozialstaatsprinzip geforderte "soziale Politik im Allgemeinen" zu machen? #Grundgesetz @BVerfG
https://twitter.com/UweBudaeus/status/1555797835123228672
- Grundgesetz? Für Arme und Einflusslose eh nur ein Papier zum Arschabwischen (gegen den Klopapiermangel) oder Verbrennen (gegen den Gas/Energiemangel). https://twitter.com/AhamAberniya/status/1555807068443262976
- Die Verfassungswirklichkeit ist im Wesentlichen nur das, was Politiker (m/w/d) und Gerichte aus der Verfassung machen! https://twitter.com/UweBudaeus/status/1555813202860150784
Armutsbetroffen
BearbeitenJede Spontanität kann dir das finanzielle Genick brechen und du sitzt am Ende mit Schuldgefühlen da, die das Spontane, das du dir geleistet hast, komplett negieren
Selbstverteilte Philanthropie
Bearbeiten"Erst das Blut der Proletarier bis zum letzten Tropfen saugen und dann mit ihnen eine selbstverteilte Philanthropie üben, die sich der Welt als Wohltäter der Menschheit präsentieren, wenn man dem blutigen einen Centstel von dem, was ihnen gehört, spendet! "
- FriedrichEngels, Die Haltung der Bourgeoisie zum Proletariat, 1845
"Sozial"-"Demokraten"
BearbeitenWas ist eigentlich bei der #SPD los?
Altkanzler #Schröder irrlichtert als Putinversteher durch die Presse und bei #Scholz-Buddy Johannes #Kahrs wurden 200.000€ gefunden. Lars Klingbeil sollte sich langsam mal um seinen Laden kümmern.
https://twitter.com/MarioCzaja/status/1555887000749854720
- Nicht zu vergessen der größte Volksschädling Peter Hartz, wegen Untreue zu einer Freiheitsstrafe von 2 Jahren, die zur Bewährung ausgesetzt wurde, sowie einer Geldstrafe von 360 Tagessätzen à 1600 Euro (insgesamt also 576.000 €) verurteilt. Er verurteilte Millionen zu Hartz IV.
https://twitter.com/AhamAberniya/status/1555919621953388544
--Methodios (Diskussion) 16:35, 6. Aug. 2022 (CEST)
Steuerpolitik: Reiche reicher machen
BearbeitenKLASSENPOLITIK
Reiche reicher machen JW vom 13. Mai 2024 -S. 12
Vorabdruck. Wie die Regierungen der Bundesrepublik mit ihrer Steuerpolitik die Wohlhabenden systematisch begünstigten
Von Christoph Butterwegge
Der Steuersenkungswahn der Marktradikalisten ist Klassenpolitik der Umverteilung von unten nach oben.
Wahlplakat der FDP im September 2002
Christoph Butterwegge: Umverteilung des Reichtums, Papy-Rossa-Verlag, Köln 2024, 223 Seiten, 16,90 Euro
Christoph Butterwegge lehrte von 1998 bis 2016 Politikwissenschaft an der Universität zu Köln.
In diesen Tagen erscheint im Kölner Papy-Rossa-Verlag von Christoph Butterwegge der Band »Umverteilung des Reichtums«. Wir veröffentlichen daraus mit freundlicher Genehmigung von Verlag und Autor einen Auszug aus dem Kapitel »Regierungspolitik als Verstärker der sozialen Polarisierung«. (jW)
Nach dem Zweiten Weltkrieg waren zwar mitnichten alle Menschen gleich, wie es der Titel eines Buches nahelegt, das der österreichische Historiker Walter Scheidel geschrieben hat. Aufgrund der starken Zerstörungen, der militärischen Niederlage des Naziregimes und veränderter politischer Kräfteverhältnisse im vormaligen Deutschen Reich wuchsen jedoch die Chancen für eine Nivellierung der Sozialstruktur eine Zeitlang. Den größten Einfluss auf die Entwicklung der Ungleichheit nahmen damals die Siegermächte, deren Maßnahmen und politische Leitlinien über die Einkommens- und Vermögensverhältnisse in der jeweiligen Besatzungszone entschieden. Während die Sowjetunion auf eine rasche Enteignung von Unternehmern und Großgrundbesitzern drängte, um die Wurzeln von Faschismus, Rassismus und Militarismus zu beseitigen, sorgten die westlichen Alliierten dafür, dass die kapitalistischen Eigentumsverhältnisse erhalten blieben.
Weniger zögerlich agierten Großbritannien und die USA als einflussreichste Besatzungsmacht im Hinblick auf die Besteuerung hoher und sehr hoher (Kapital-)Einkommen, die in der unmittelbaren Nachkriegszeit allerdings recht selten waren. Marc Buggeln nennt als einen Grund für die extrem hohen Spitzensteuersätze den Wunsch der US-Administration, die deutsche Wirtschaftselite wegen deren Mitverantwortung für die NS-Kriegspolitik stark zu belasten, relativiert seine Einschätzung jedoch durch die Feststellung, »dass hinter den verordneten hohen Steuersätzen nicht allein der Wille zur Bestrafung stand. Vielmehr hielt die Mehrzahl der amerikanischen wie britischen Ökonomen damals ein stark progressives Steuersystem für vorteilhaft für die wirtschaftliche Entwicklung.«¹ Diese Position wurde seinerzeit nicht nur von Keynesianern, sondern auch von einzelnen Vertretern der Neoklassik bezogen. Und das anschließende »Wirtschaftswunder« in Westdeutschland gab ihnen recht, denn die Steuerbelastung der Unternehmen wie ihrer Eigentümer war zwar durch Bemühungen der Bundesregierung, den Wohlstand zu fördern und das Kapital zu begünstigen, im Laufe der 1950er Jahre gesunken, aber im Vergleich mit der heutigen noch immer exorbitant hoch.
Vergünstigungen für Spitzenverdiener
Steuerpolitisch nahm der Alliierte Kontrollrat entscheidende Weichenstellungen vor, die sogar noch wirkten, als die Bundesrepublik aufgrund der Pariser Verträge am 5. Mai 1955 ihre Souveränität erlangte. Genannt sei in diesem Zusammenhang vor allem das Kontrollratsgesetz Nr. 12, mit dem die Finanzbehörden der Besatzungszonen am 11. Februar 1946 zu einer progressiveren Besteuerung von Spitzenverdienern verpflichtet wurden, als es sie hierzulande je gegeben hatte. So betrug die veranlagte Einkommenssteuer für Jahreseinkommen über 100.000 Reichsmark rückwirkend ab 1. Januar 1946 nicht weniger als 85.513 Reichsmark plus 95 Prozent des 100.000 Reichsmark überschreitenden Betrages. Grenz- und Spitzensteuersatz lagen für Höchsteinkommensbezieher also bei 95 Prozent, und auch ihr Durchschnittssteuersatz war nur unwesentlich geringer. Spitzeneinkommen belastete die Bundesrepublik im Gründungsstadium damit gezwungenermaßen so hoch wie die USA in der Tradition des New Deals von Präsident Franklin Delano Roosevelt. Und laut Art. IV Abs. 1 des Kontrollratsgesetzes Nr. 12 betrug die Körperschaftssteuer ab 500.000 Reichsmark 65 Prozent.
In den nächsten Jahren arbeiteten die CDU/CSU-geführten Bundesregierungen mit Hochdruck an Steuersatzsenkungen und Steuervergünstigungen für Spitzenverdiener und Unternehmen. Zunächst wurde die Bemessungsgrundlage »verschlankt« und später der Spitzensteuersatz im Rahmen einer »kleinen« und einer »großen« Steuerreform, die 1953 und 1955 in Kraft traten, nach unten gedrückt. Trotz intensiver Bemühungen der bürgerlichen Regierungsparteien, die Steuerbelastung von Wohlhabenden und Reichen zu senken, betrug die Einkommenssteuer ab einem zu versteuernden Jahreseinkommen von 250.001 D-Mark zu Beginn der 1950er Jahre immer noch 186.215 D-Mark plus 95 Pfennig auf jede weitere D-Mark. Einkommensmillionäre zahlten damals, wenn es sie schon gab, also nicht weniger als 898.715 D-Mark Einkommenssteuer, was knapp 90 Prozent entsprach. Bei noch höheren Einkommen näherte sich der Durchschnittssteuersatz immer mehr 95 Prozent.
1953 sank der Spitzensteuersatz der Einkommenssteuer von 95 auf 80 Prozent. Auch nach der im darauffolgenden Jahr beschlossenen Großen Steuerreform behielt das westdeutsche Steuersystem seinen ausgesprochen progressiven Charakter: »Die Gehälter der Arbeiter und Angestellten waren zwar deutlich stärker durch Sozialbeiträge und indirekte Steuern belastet als die Einkommen Selbständiger, doch dies wurde durch deren stärkere Belastungen bei der Einkommens- und Vermögensbesteuerung mehr als ausgeglichen.«² Trotz des immer noch relativ hohen Spitzensteuersatzes wuchs jedoch die Einkommensungleichheit in Westdeutschland, wie Buggeln feststellt:
»Insbesondere der Anteil der absoluten Spitzeneinkommen im obersten Prozent nahm von 1949 bis 1961 deutlich zu, während derjenige der obersten zehn Prozent der Einkommen eher moderat anstieg.« ³
Am 1. Januar 1958 wurde das besonders männliche Gutverdiener in einer »Hausfrauenehe« begünstigende Ehegattensplitting eingeführt und der Einkommensspitzensteuersatz auf 53 Prozent gesenkt. Die sozial-liberale Koalition unter Bundeskanzler Willy Brandt hob diesen zum 1. Januar 1975 wieder leicht auf 56 Prozent an, wo er bis zum Kanzlerwechsel von Helmut Schmidt zu Helmut Kohl verharrte. Kaum hatten der neue Bundeskanzler und seine Minister am 4. Oktober 1982 unter dem Motto »Leistung muss sich wieder lohnen!« ihre Ämter angetreten und sie in der vorgezogenen Bundestagswahl am 6. März 1983 verteidigt, senkten CDU, CSU und FDP die Vermögensteuer, später auch die (damals noch 56 Prozent auf einbehaltene Gewinne betragende) Körperschaftsteuer und den ebenso hohen Einkommenssteuerspitzensatz. Seither folgt die Steuerpolitik aller Bundesregierungen dem Matthäus-Effekt, heißt es doch in dem Buch dieses Evangelisten sinngemäß: Wer hat, dem wird gegeben, und wer nicht viel hat, dem wird auch das noch genommen.
Während man alle Besitz-, Kapital- und Gewinnsteuern, die es hierzulande gab, in den vergangenen Jahrzehnten entweder wie die Börsenumsatz- und die Gewerbekapitalsteuer abgeschafft, wie die Vermögensteuer einfach nicht mehr erhoben, wie die Erbschaftssteuer durch Firmenerben privilegierende Sonderregelungen nach und nach »aufgeweicht« oder wie die Einkommens-, die Kapitalertrags- und die Körperschaftsteuer durch Senkungen des jeweiligen (Spitzen-)Steuersatzes ihrer redistributiven Wirksamkeit beraubt hat, wurde die Arme und Geringverdienende am härtesten treffende Steuerart, die zum 1. Januar 1968 als Umsatzsteuer mit Vorsteuerabzug und einem Normalsteuersatz von zehn Prozent eingeführte Mehrwertsteuer, wiederholt angehoben.
Statt der verfassungsrechtlich gebotenen Armutsbekämpfung betrieben die etablierten Parteien systematisch Reichtumsförderung, was sich vor allem für Spitzenverdiener, Firmenbesitzer, Kapitaleigner, Finanzinvestoren und Hochvermögende auszahlte. Diese mussten ihr Geld also gar nicht in ferne Steueroasen transferieren, um es vor dem Zugriff des Fiskus zu bewahren.
Aushöhlung des Steuersystems
Nach der Vereinigung von BRD und DDR bürdete die liberalkonservative Bundestagsmehrheit den Sozialkassen versicherungsfremde Leistungen in einer dreistelligen Milliardenhöhe auf. Hierdurch vermied sie – mit Ausnahme einer zweimaligen Erhöhung der Mineralöl- und der Versicherungsteuer sowie einer Anhebung der Erdgas-, der Tabak- und der Mehrwertsteuer – Steuererhöhungen für den »Aufbau Ost«, die Helmut Kohl als »Kanzler der Einheit« rigoros ausgeschlossen hatte. Abgesehen vom Solidaritätszuschlag, der als Ergänzungsabgabe auf die Lohn-, Einkommens- und Körperschaftsteuer erhoben wurde, handelte es sich ausschließlich um indirekte, Verbrauch- bzw. Massensteuern, die sozial Benachteiligte härter trafen als materiell Privilegierte.
Dass es zu einer Umverteilung von unten nach oben kam, führt Norbert Walter-Borjans auf die Aushöhlung des gut durchdachten Steuersystems der Bundesrepublik zurück.⁴
Die schwarz-gelben Koalitionen sorgten in den 1990er Jahren mit ihrer Steuerpolitik dafür, dass sich die Einkommensverteilung zulasten der Arbeitnehmer und ihrer Familien verschob, wohingegen massiv begünstigt wurde, wer Einkünfte aus Unternehmertätigkeit und Vermögen erzielte. Während die Gewinne der Unternehmen stiegen und die Vermögen ihrer Eigentümer bzw. Aktionäre wuchsen, wurden die Besitz-, Kapital- und Gewinnsteuern gesenkt. Genannt sei in diesem Kontext neben den schon genannten Maßnahmen vor allem die Aussetzung der Vermögensteuer ab 1. Januar 1997, von einer Vielzahl von Sonderabschreibungsregelungen für Investoren in den neuen Bundesländern ganz zu schweigen.
Hatte die SPD/FDP-Koalition mit der Kindergeldreform 1975 die steuerlichen Freibeträge abgeschafft, von denen Wohlhabende besonders profitierten, und ein Kindergeld für das erste Kind in Höhe von 50 D-Mark eingeführt sowie das Kindergeld für ein zweites Kind auf 70 D- Mark und für alle weiteren Kinder auf 120 D-Mark erhöht, kehrte die liberal-konservative Bundesregierung zum dualen Familienlastenausgleich (Kombination von Kindergeld und Steuerfreibetrag) zurück. Eltern, die aufgrund ihres zu geringen Einkommens die steuerlichen Freibeträge nicht (voll) ausschöpfen konnten, gewährte man einen Kindergeldzuschlag, der jedoch niedriger als der Steuervorteil für die Besserverdienenden ausfiel. Die negativen Folgewirkungen des horizontalen Familienlastenausgleichs in verteilungspolitischer Hinsicht nahm man bewusst in Kauf. Da kein vertikaler Lastenausgleich erfolgte, der vor allem die Kinder sozial Benachteiligter ins Zentrum familienpolitischer Bemühungen gerückt hätte, fand eine Umverteilung von unten nach oben statt. »Denn ein horizontal ausgerichteter Familienlastenausgleich hat zum Ergebnis, dass bestehende Einkommens- und Chancenungleichheiten nachhaltig verschärft werden.«⁵
Als die SPD nach Stimmengewinnen bei der Bundestagswahl im September 1998 erstmals zusammen mit den Bündnisgrünen die Parlamentsmehrheit stellte, schien es für einen kurzen historischen Moment, als ob die Chance für eine verteilungspolitische Kurskorrektur bestünde. Der damalige SPD-Vorsitzende Oskar Lafontaine, am 27. Oktober 1998 zum Finanzminister ernannt, hatte sich erheblich mehr Kompetenzen als seine Amtsvorgänger gesichert und mit Heiner Flassbeck und Claus Noé zwei neokeynesianisch, d. h. nachfrageorientierte Ökonomen zu Staatssekretären gemacht. Bereits am 11. März 1999 erklärte Lafontaine allerdings überraschend seinen Rücktritt vom Amt des Bundesfinanzministers, was zu Kurssprüngen an den internationalen Aktienmärkten führte. Hans Eichel, der sein Nachfolger wurde und für strenge Haushaltsdisziplin stand, leitete eine steuerpolitische Kehrtwende ein, die maßgeblich zur Verschärfung der sozialen Ungleichheit beigetragen hat. Nun ging es wieder ausschließlich um die Erhöhung der Wettbewerbsfähigkeit des »Wirtschaftsstandorts D«, die Stärkung seiner großen Kapitalgesellschaften und die spürbare Entlastung der Aktionäre. Wahrscheinlich hat keine Bundesregierung vor ihr bessere Verwertungsbedingungen für das Kapital, günstigere Anlagemöglichkeiten für (Groß-)Aktionäre und niedrigere Steuersätze für Unternehmer geschaffen als die rot-grüne Regierungskoalition unter Gerhard Schröder. Ungeachtet einzelner Akzentverschiebungen knüpfte sie an die Steuerpolitik ihrer Vorgängerinnen an, welche sie als Opposition noch bekämpft und lange mit Erfolg blockiert hatte.
Kurz vor dem Jahrtausendwechsel erfreute die Börsianer ein regelrechtes Kursfeuerwerk, als die Entscheidung der Bundesregierung zur Auflösung der »Deutschland AG« bekannt wurde. Darunter verstand man ein durch personelle und Kapitalverflechtungen zwischen Industrieunternehmen, Handelskonzernen und Großbanken gekennzeichnetes Wirtschaftsmodell, das – von den politisch Verantwortlichen jahrzehntelang mittels Steuervergünstigungen gestützt – zwar ein hohes Maß an Stabilität, aber nicht genug Flexibilität aufwies, um den Herausforderungen einer globalisierten Ökonomie und einer sich verschärfenden Weltmarktkonkurrenz gewachsen zu sein. Dies führte zu einer von Rot-Grün politisch flankierten und subventionierten Umstrukturierung der Unternehmenslandschaft.
Löcher im Staatshaushalt
Die später wenigstens partiell wieder rückgängig gemachte Steuerbefreiung der Erlöse aus dem Verkauf inländischer Kapitalbeteiligungen und die Einführung des Halbeinkünfteverfahrens im Hinblick auf Dividenden und Kursgewinne rissen tiefe, schwer zu schließende Löcher in den Staatshaushalt. Hauptprofiteure waren die (Mit-)Eigentümer von Kapitalgesellschaften und die Großaktionäre ertragreicher Konzerne. Man reduzierte den Satz der (von diesen zu entrichtenden) Körperschaftsteuer stark, ohne die Vermögensteuer wieder zu erheben oder die Erbschaftssteuer zu erhöhen. Hatte das Aufkommen der (von 45 bzw. 30 Prozent auf einheitlich 25 Prozent gesenkten und mit günstigeren Verrechnungsmöglichkeiten versehenen) Körperschaftsteuer im Jahr 2001 noch bei über 46 Milliarden D-Mark gelegen, brach es im darauffolgenden Jahr völlig ein: Nunmehr musste der Staat ca. 800 Millionen D-Mark an die Unternehmen (zurück)zahlen.
Am 1. Januar 2004 sank der Eingangssteuersatz der Einkommenssteuer von 19,9 auf 16 Prozent und der Spitzensteuersatz von 48,5 auf 45 Prozent. Gleichzeitig traten zahlreiche Verschlechterungen in Kraft, die hauptsächlich Arbeitnehmer trafen: So wurden der Arbeitnehmerpauschbetrag, die Arbeitnehmersparzulage für vermögenswirksame Leistungen, die sog. Pendlerpauschale, der Sparerfreibetrag und die Eigenheimzulage verringert. Die zur Gegenfinanzierung der Steuersenkung neben einer Ausweitung der öffentlichen Kreditaufnahme vereinbarte Privatisierung von Bundeseigentum erschloss neue Gewinnquellen für Anleger, verringerte den Handlungsspielraum des Staates allerdings weiter.
Die genannten Reformen der Einkommens- und der Unternehmensbesteuerung haben zu einer weiteren Vertiefung der Kluft zwischen Arm und Reich beigetragen. Nun wurden hohe (Kapital-) Einkünfte und Unternehmensgewinne geringer als jemals zuvor nach 1945 besteuert. Mit dem privaten Reichtum, der sich aufgrund der rot-grünen Steuerpolitik noch mehr bei den finanzkräftigsten Bevölkerungsgruppen konzentrierte, wuchs auch die öffentliche Armut. Erst nach der Abwahl von SPD und Bündnisgrünen – im Jahr 2006 – wurden die fünf Jahre zuvor beginnenden Einnahmeausfälle des Staates ausgeglichen und erreichten die Steuereinnahmen wieder das frühere Niveau.
Die im November 2005 gebildete erste Große Koalition unter der Bundeskanzlerin Angela Merkel setzte die Steuerpolitik nach dem Matthäus-Effekt fort: Während sie den Höchstsatz der Mehrwertsteuer, also der Steuerart, welche Arme am härtesten trifft, weil diese ihr gesamtes Einkommen verausgaben (müssen) und dabei genauso hoch besteuert werden wie Wohlhabende, Reiche und Hyperreiche, zum 1. Januar 2007 von 16 auf 19 Prozent erhöhte, senkte sie die Körperschaftsteuer für Kapitalgesellschaften, die am Ende der Kanzlerschaft von Helmut Kohl noch 45 bzw. 30 Prozent für einbehaltene bzw. ausgeschüttete Gewinne (statt 56 bzw. 36 Prozent zu Beginn seiner Amtszeit) betragen hatte, zum 1. Januar 2008 auf 15 Prozent.
Der damalige Bundesfinanzminister Peer Steinbrück führte eine Abgeltungsteuer auf Kapitalerträge ein, die er mit dem flotten Spruch »25 Prozent Steuern auf einen Betrag von x sind besser als 42 Prozent auf gar nix« (wegen der Anlage- und Steuervermeidungsmöglichkeiten im Ausland) begründete. Später stellte sich heraus, dass es für den Staat fortan 25 Prozent auf fast gar nix gab, denn natürlich holten die reichen Anleger ihr Kapital nicht wie er hofft reumütig aus »Steueroasen« wie Luxemburg, mittelamerikanischen Bananenrepubliken oder den britischen Kanalinseln zurück nach Deutschland.
Nach der von Steinbrück initiierten Gesetzesänderung entrichteten auch die gesetzestreuen Kapitalanleger erheblich weniger Steuern als vorher, was sie für den Staat trotz der vollmundigen Ankündigung des Bundesfinanzministers zu einem milliardenschweren Verlustgeschäft machte. Dividenden, die bisher dem sog. Halbeinkünfteverfahren unterlagen, mussten ab 1. Januar 2009 voll und Kursgewinne aus Aktien- und Fondsanteilskäufen erstmals ohne Rücksicht auf eine (zuletzt zwölf Monate betragende) Spekulationsfrist versteuert werden. Beide unterlagen fortan aber genauso wie Zinsen einer Abgeltungsteuer, die pauschal 25 Prozent beträgt und die Steuerprogression im Einkommenssteuerrecht somit unterläuft. Davon profitierten hauptsächlich jene sehr wohlhabenden Einkommensbezieher, die den Spitzensteuersatz in Höhe von 42 bzw. 45 Prozent (sog. Reichensteuer) entrichten müssen, während sich Kleinaktionäre, die mittels entsprechender Wertpapiere privat für das Alter vorsorgen wollen, aufgrund ihres niedrigeren Steuersatzes nunmehr eher schlechter als vorher standen.
Die duale Einkommenssteuer führte dazu, dass Kapitalerträge nunmehr geringer besteuert wurden als Arbeitseinkommen. Während ein Großaktionär nur 25 Prozent Abgeltungsteuer entrichtete, wurde einem Techniker, Ingenieur oder sehr gut entlohnten Facharbeiter bei zahlreichen Überstunden nunmehr vom Finanzamt im Extremfall der Spitzensteuersatz von 42 Prozent auferlegt.
Der Kölner Sozialwissenschaftler Tim Engartner weist darauf hin, »dass ein Steuersystem, das Arbeit diskriminiert und Kapital privilegiert, nicht nur die Kluft zwischen Arm und Reich vertieft, sondern auch den Privatisierungsdruck erhöht.«⁶
Da die Kapitalertragsteuer zu einer Abgeltungs- bzw. Quellensteuer umgestaltet worden ist, wissen Staat und Öffentlichkeit heute außerdem weniger über die Kapitaleinkünfte ihrer Höchsteinkommensbezieher, denn die Banken führen deren Steuerschuld als Pauschalbetrag ohne persönliche Veranlagung unter Wahrung der Anonymität des Steuerpflichtigen an den Fiskus ab.
Wie die im November/Dezember 2014 publizierten Dokumente der »Luxemburg-Leaks«, die im April 2016 veröffentlichten »Panama Papers«, die im November 2017 erschienenen »Paradise Papers« und die im Oktober 2021 von investigativen Journalisten ausgewerteten »Pandora Papers« unter Beweis stellten, boomten Strategien der Steuervermeidung, Steuerumgehung und Steuerhinterziehung vielmehr weiterhin, etwa mittels anonymer Briefkastenfirmen, dubioser Treuhandfonds und Offshore-Banken.
Aufgrund des von massiven Störmanövern begleiteten Ankaufs von Steuerdaten-CDs aus der Schweiz durch das nordrhein-westfälische Finanzministerium unter Norbert Walter-Borjans, die eine Verschiebung von Riesensummen ins Ausland belegten, gab es allein 130.000 Selbstanzeigen im gesamten Bundesgebiet. Folglich handelte es sich bei diesem Delikt keinesfalls, wie zur Beschwichtigung der Gemüter häufig vorgebracht wurde, um einen nur von wenigen »schwarzen Schafen« begangenen Gesetzesverstoß.
Wachsende Ungleichheit
Die im Oktober 2009 gebildete CDU/CSU/FDP-Koalition unter Angela Merkel hatte noch weniger Hemmungen, Wohlhabende, Reiche und Hyperreiche durch ihre steuerpolitischen Entscheidungen zu begünstigen, als ihre Vorgängerinnen. Angesichts des am 1. Januar 2010 in Kraft getretenen Wachstumsbeschleunigungsgesetzes dürften die Champagnerkorken in den feinsten Kreisen unserer Gesellschaft am Silvesterabend lauter als sonst geknallt haben, weil deren Mitglieder nunmehr noch weniger Steuern entrichten mussten. Die darin enthaltenen »Korrekturen« der Unternehmens- und Erbschaftssteuerreform boten den Vorteil, dass sie von der breiten Öffentlichkeit weniger stark wahrgenommen wurden als massive Senkungen des Einkommenssteuerspitzensatzes oder die Abschaffung der Gewerbesteuer, wie sie die FDP (und später auch die AfD) forderte. Statt dessen weichte die schwarz-gelbe Koalition eher Regelungen auf oder nahm sie ganz zurück, die ein drastisches Absinken des Steueraufkommens im Unternehmensbereich durch Finanzmanipulationen verhindern sollten, etwa die während der kurzen Amtszeit von Oskar Lafontaine eingeführte »Zinsschranke«, die Mindestbesteuerung der Konzerne sowie die zeitweilige Aussetzung der degressiven Abschreibung.
Der lobbygetriebene Rückbau des Steuersystems zeitigte erhebliche Folgen im Hinblick auf die weitere Spreizung der Einkommen und Vermögen. Selbst die EU-Kommission attestierte der Bundesregierung in einem Länderbericht, die sozioökonomische Polarisierung vorangetrieben zu haben:
»Im Zeitraum 2008–2014 hat die deutsche Politik in hohem Maße zur Vergrößerung der Armut beigetragen, was auf die Tatsache zurückzuführen ist, dass die bedarfsabhängigen Leistungen real und im Verhältnis zur Einkommensentwicklung gesunken sind.« ⁷
Als für die genannten Spaltungstendenzen ursächlich erwähnte der Bericht auch den Verzicht auf die Erhebung der Vermögensteuer, die Absenkung des Einkommenssteuerspitzensatzes von 53 Prozent auf 42 Prozent und die Einführung der pauschalen Abgeltungsteuer auf Kapitalerträge.
Nach den Erbschafts- und Schenkungssteuerreformen der ersten beiden Koalitionsregierungen unter Angela Merkel, die sich negativ auf die gesellschaftlichen Verteilungsverhältnisse auswirkten, können Firmenerben heute von ihren Eltern unter bestimmten Voraussetzungen einen ganzen Konzern übertragen bekommen, ohne einen einzigen Cent betriebliche Erbschafts- bzw. Schenkungssteuer zahlen zu müssen. »So wurde im Ergebnis aus einer Steuer, die vor allem die Vermögenden treffen sollte, nach und nach eine Steuer, von der die Vermögenden immer stärker befreit sind.«⁸ Dies hat die seit geraumer Zeit deutlicher hervorstechende Spaltung in Arm und Reich tendenziell noch verschärft.
Die von CDU, CSU, FDP, SPD und Teilen der Bündnisgrünen vorgenommenen Neuregelungen fördern die Konzentration des Kapitals, die Kumulation der Vermögen und die soziale Polarisation.
In der Bundesrepublik findet eine systematische Reichtumsförderung statt, obwohl eine konsequente Armutsbekämpfung nötig wäre, um das Land sozial zu befrieden. Wie viel Geld dem Staat entgeht, das ihm die Bewältigung sozialer Probleme und der jüngsten Krisen erleichtern würde, offenbaren die Steuerstatistiken des Bundes und der Länder.
Bei gleichen Steuern und gleichen Steuersätzen wie in der »Kohl-Ära« wäre das jährliche Gesamtsteueraufkommen heute um weit mehr als 100 Milliarden Euro höher, die öffentliche Armut sehr viel geringer und die sozioökonomische Ungleichheit deutlich weniger bedrückend.
Anmerkungen
1 Marc Buggeln: Das Versprechen der Gleichheit. Steuern und soziale Ungleichheit in Deutschland von 1871 bis heute. Suhrkamp-Verlag, Berlin 2022, S. 572
2 Ebd., S. 627
3 Ebd., S. 689
4 Norbert Walter-Borjans: Steuern – der große Bluff. Kiwi-Verlag, 2. Aufl. Köln 2018, S. 19 f.
5 Peter Flieshardt und Johannes Steffen: Renaissance der Familie? – Praktische Tips und kritische Fragen zur »neuen« Steuer- und Sozialpolitik. VSA-Verlag, Hamburg 1986, S. 19
6 Tim Engartner: Staat im Ausverkauf. Privatisierung in Deutschland. Campus-Verlag, Frankfurt am Main 2021, S. 13 f.
7 Europäische Kommission, Länderbericht Deutschland 2017 mit eingehender Überprüfung der Vermeidung und Korrektur makroökonomischer Ungleichgewichte, Brüssel, 22.2.2017
8 Yannick Haan: Für mehr Gleichheit: Erben für alle! In: Blätter für deutsche und internationale Politik, 1/2024, S. 119
9 Bundesministerium der Finanzen: Bericht der Bundesregierung über die Entwicklung der Finanzhilfen des Bundes und der Steuervergünstigungen für die Jahre 2021 bis 2024 (29. Subventionsbericht)
Dresden
Bearbeiten1. André Schollbach - 10
Fraktionsvorsitzender
andre.schollbach@stadtrat.dresden.de
2. Anja Apel - 4
Stellvertretende Fraktionsvorsitzende
anja.apel@stadtrat.dresden.de
3. Dr. Margot Gaitzsch - 8
margot.gaitzsch@stadtrat.dresden.de
4. Tilo Kießling - 1
tilo.kieszling@stadtrat.dresden.de
5. Pia Barkow
pia.barkow@stadtrat.dresden.de
6. Leo Lentz
leo.lentz@stadtrat.dresden.de
7. Christopher Colditz
christopher.colditz@stadtrat.dresden.de
8. Katharina Hanser - 11
katharina.hanser@stadtrat.dresden.de
9. Magnus Hecht
magnus.hecht@stadtrat.dresden.de
10. Anne Holowenko
anne.holowenko@stadtrat.dresden.de
11. Jens Matthis - 7
jens.matthis@stadtrat.dresden.de
12. Tilo Wirtz - 5
tilo.wirtz@stadtrat.dresden.de
1 + 2 + 3 + 4 + 8 + 11 + 12
1 Altstadt, Pirnaische Vorstadt, Seevorstadt-Ost, Wilsdruffer Vorstadt/Seevorstadt-West, Friedrichstadt, Johannstadt-Nord, Johannstadt-Süd
Tilo Kießling
Franziska Wolter
2 Innere Äußere Neustadt, Radeberger Vorstadt, Innere Neustadt, Leipziger Vorstadt, Albertstadt
Anja Stephan
Philipp Grimm
3 Pieschen-Süd, Mickten, Kaditz, Trachau, Pieschen-Nord/Trachenberge
Jacqueline Muth
Marcus Bartusch
4 Klotzsche, Hellerau/Wilschdorf, Flughafen/Industriegebiet Klotzsche, Hellerberge, Weixdorf, Langebrück/Schönborn, Weißig, Gönnsdorf/Pappritz, Schönfeld/Schullwitz
Anja Apel
Thorsten Voigt
5 Blasewitz, Striesen-Ost, Striesen-Süd, Striesen-West
Tilo Wirtz
Svenja Schneidewind
6 Tolkewitz/Seidnitz-Nord, Seidnitz/Dobritz, Gruna, Striesen-Süd
Grit Alliger
Gerrik Verhees
7 Loschwitz/Wachwitz, Bühlau/Weißer Hirsch, Hosterwitz/Pillnitz, Dresdner Heide, Leuben, Laubegast, Kleinzschachwitz, Großzschachwitz
Jens Matthis
Jenny Kunkel
8 Prohlis-Nord, Prohlis-Süd, Niedersedlitz, Lockwitz, Leubnitz-Neuostra, Strehlen, Reick
Florian Berndt
Dr. Margot Gaitzsch
9 Südvorstadt-West, Südvorstadt-Ost, Räcknitz/Zschertnitz, Kleinpestitz/Mockritz, Coschütz/Gittersee, Plauen
Kristin Dänhardt
Tino Wehner
10 Cotta, Löbtau-Nord, Löbtau-Süd, Naußlitz, Friedrichstadt
André Schollbach
Barbara Behncke
11 Cossebaude/Mobschatz/Oberwartha, Gorbitz-Süd, Gorbitz-Ost, Gorbitz-Nord/Neu-Omsewitz, Briesnitz, Altfranken/Gompitz
Katharina Hanser
Niklas Schütze
Timo Backstroh
BearbeitenSZ vom 20. Mai 2024
Ein Wagenknecht-Kandidat in Dresden und seine "Verbindung" zur AfD
Timo Backofen will für das Bündnis Sahra Wagenknecht (BSW) in den Stadtrat in Dresden. Mittlerweile hat er einen Posten angenommen, der für großen Unmut in seiner Partei sorgt. Weshalb Backofen trotzdem Kandidat bleibt.
Das Team, mit dem BSW in Dresden antritt ist bereits dezimiert, jetzt sorgt Timo Backofen (rechts) für Wirbel.
Dresden/Pirna. Es hat beim Bündnis Sahra Wagenknecht (BSW) Dresden für großen Wirbel gesorgt, als bekannt wurde, dass der BSW-Stadtratskandidat in Dresden Timo Backofen Büroleiter von Tim Lochner ist. Der Oberbürgermeister von Pirna Locher ist der Kandidat der rechtsextremen AfD.
"Der Landesvorstand und das Team in Dresden sind entsetzt", so Andreas Uhlig, der BSW in Dresden aufbaut. "Wir haben es nicht vorab von Herrn Backofen erfahren und fühlen uns vor den Kopf gestoßen."
Was ist das Problem für BSW?
Backofen war 1990 Mitglied der letzten Volkskammer der DDR, war auch mal Mitglied in der SPD. Nun schloss sich der Verwaltungsfachwirt, der beim Freistaat arbeitet, BSW in Dresden an, wurde Stadtratskandidat im Dresdner Hochland.
Er habe auch einen Antrag gestellt, Mitglied der neuen Wagenknecht-Partei zu werden, sagt Uhlig. "Das wurde vom Landesvorstand aber abgelehnt." Details möchte er nicht nennen.
Backofen habe sich aktiv beteiligt, als es darum ging, Unterstützerunterschriften zu sammeln, berichtet Uhlig. Dann die Anstellung bei Lochner in Pirna. "Ich habe ihm geschrieben, dass das Mist ist", so Uhlig. "Die AfD ist kein Partner für BSW, das ist eine brisante Angelegenheit."
Backofen habe aber auf die Nachrichten nicht reagiert. "Wir haben keinen Kontakt mehr", sagt Uhlig. Er spricht von einem "Vertrauensbruch", weil BSW nicht vorab informiert wurde.
Wie reagiert Backofen?
Backofen reagiert auf Anfrage von Sächsische.de so: "Ich sehe das alles als eine Farce, um von den swingerclub-ähnlichen Verbindungen zwischen Linke 1.0 und BSW abzulenken. Es gibt keine „rechte Unterwanderung“ beim BSW. Es gibt allerdings sehr wohl eine Kaperung der BSW-Idee durch Ex-Linke-Seilschaften, und an deren Spitze steht die in jeder Hinsicht völlig überforderte Landesvorsitzende." Damit meint er Sabine Zimmermann.
Zum Vorwurf des Vertrauensbruchs sagt Backofen: "Würde jemand bei klarem Verstand Verträge gegenüber Missgünstigen offenlegen, bevor sie wasserdicht sind? Hatte das BSW denn Vertrauen zu mir, obwohl ich mehrfach Aufnahme-Empfehlungen erhalten hatte?"
Dann erklärt Backofen, wie er zum Büroleiterposten bei OB Lochner gekommen ist. "Ich übe im Zuge einer Abordnung vom Freistaat an die Stadt Pirna die Funktion "Fachgruppenleiter Büro des OB" für zunächst vier Monate aus – dies erfolgte mit meiner Zustimmung, aber ohne mein Zutun." Die Stelle sei nicht "politisch geprägt". Das werde jetzt so dargestellt, "weil bestimmte Kreise die Wahlentscheidung der Pirnaer Bürger nicht verdauen können", meint Backofen.
Die Stelle sei aus seiner Sicht mit einer Kandidatur fürs BSW nicht "schwierig" vereinbar. Er sehe den Posten rein als Verwaltungsfachwirt. Er habe auch keine weiteren Kontakte zur AfD und schade BSW nicht. Allerdings sieht er sich als "Ex-Stadtratskandidat" in Dresden.
Weshalb bleibt er Kandidat?
Dennoch bleibt Backofen auf den Stimmzetteln zur Stadtratswahl am 9. Juni in Dresden. "Er ist aufgestellt", sagt Uhlig. "Wir haben keine Möglichkeit, das rückgängig zu machen."
Das ist nicht der erste Rückschlag für BSW in Dresden. Die Partei hat zwar ausreichend Unterstützerunterschriften in sämtlichen Wahlkreisen gesammelt, darf aber nicht in allen Wahlkreisen zur Stadtratswahl antreten. Das liegt daran, dass in Wahlkreis 1 und 11 jeweils ein Kandidat aufgestellt wurde, der auch für die Linke aufgestellt worden war. Doppelkandidaturen sind nicht zulässig. Das betrifft unter anderem Uhlig selbst, der im Wahlkreis 1 (Altstadt) antreten wollte. Die beiden Kandidaten wurden bei die Linke vom Stimmzettel gestrichen und in den Wahlkreisen nicht zugelassen. Weil sie die einzigen Kandidaten waren, kann BSW in den zwei Wahlkreisen nicht antreten. Das haben der Wahlausschuss und die Landesdirektion nach einer Beschwerde von BSW so entschieden. Dagegen wollen die BSW-Verantwortlichen noch klagen.
In 3,94 Millionen reicher Haushalte wird schwarzgearbeitet
BearbeitenSPD will Stütze-Sanktionen. Anti-Schwarzarbeit-Plan spart 10 Milliarden Euro.
Bild-Zeitung
Bild: Bundeskanzler Olaf Scholz (66, SPD) und Arbeitsminister Hubertus Heil (54) wollen massiv gegen Schwarzarbeit vorgehen
Felix Rupprecht und Julian Loevenich
21.06.2024 - 21:53 Uhr
Wie viel Wumms steckt hinter dem neuen Stütze-weg-Plan der SPD?
Die Sozialdemokraten wollen Bürgergeld-Betrügern die Stütze komplett streichen, wenn sie schwarz arbeiten.
Statt 563 Euro pro Monat soll ein Erwachsener, der Stütze kassiert und beim Schwarzarbeiten erwischt wird, künftig null Euro bekommen.
Die Bürgergeld-Betrüger sollen damit künftig so viel Härte spüren wie Totalverweigerer, denen die Stütze auch für zwei Monate gestrichen werden kann.
Lediglich die Miete soll weitergezahlt werden, um keine Obdachlosigkeit zu produzieren.
Bürgergeld weg bei Schwarzarbeit
Neuer Stütze-Geheimplan
BILD erfuhr von einem SPD-Plan gegen Stütze-Betrüger.
Es geht um Milliarden
Geheimer Schulden-Plan soll die Ampel retten
Die Geld-Frage entscheidet darüber, ob die Ampel hält oder scheitert!
Fakt ist: Weniger als zehn Prozent aller Haushalte, die eine Putz- oder Haushaltshilfe in Anspruch nehmen, melden diese auch an, zeigt eine Studie des Instituts der deutschen Wirtschaft (IW).
Laut Prof. Friedrich Schneider, Experte für Schwarzarbeit, verdienen sich rund 1,3 Millionen Bürgergeldempfänger schwarz etwas dazu. Das entspricht einem Drittel der erwerbsfähigen Bürgergeld-Bedürftigen.
Problem: Zwar hat jemand, der Vollzeit für Mindestlohn arbeitet, mehr als ein Stütze-Empfänger. Allerdings kommt man mit Bürgergeld und Schwarzarbeit besser weg als ein ehrlicher Malocher.
Und deshalb ist Schwarzarbeit in Deutschland so attraktiv!
Bild: Der Zoll ist in Deutschland für das Vorgehen gegen Schwarzarbeit zuständig
Schwarzarbeit kostet den Staat 10 Milliarden Euro
▶︎ Der Durchschnittslohn in Privathaushalten, bei der Anstellung einer Haushaltshilfe, Nanny, Putzhilfe oder Pflegekraft liegt bei 17,50 Euro und damit weit über dem bundesweiten Mindestlohn.
▶︎ In mehr als 4,3 Millionen deutschen Haushalten arbeitet jemand, der den Bewohnern bei alltäglichen Aufgaben unter die Arme greift.
▶︎ Die wenigsten von ihnen sind angemeldet.
In 3,94 Millionen Haushalten wird schwarzgearbeitet – eine Quote von fast 91 Prozent. „Durch die Schwarzarbeit in Privathaushalten gehen dem Staat jährlich geschätzt zehn Milliarden Euro an Sozialabgaben verloren“, heißt es in einer Studie des Arbeitsvermittlers Quitt.
Heißt: Bis zu zehn Milliarden Euro könnte der Staat einsparen!
Grundlage für die Bekämpfung der Schwarzarbeit und der illegalen Beschäftigung ist das Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz. Die Behörden der deutschen Zollverwaltung (über 9200 Zöllner) prüfen bundesweit, wo am Fiskus vorbei gearbeitet wird.