Analysis 2/Gemischte Satzabfrage/22/Aufgabe/Lösung


  1. Es sei eine nichtleere kompakte Teilmenge und sei

    eine stetige Funktion.

    Dann gibt es ein mit
  2. Es sei ein euklidischer Vektorraum und

    eine stetige Abbildung. Dann gilt

  3. Es sei offen, ein Punkt und sei

    eine Abbildung. Dann ist in genau dann partiell differenzierbar, wenn die Richtungsableitungen

    von sämtlichen Komponentenfunktionen in in Richtung eines jeden Standardvektors existieren.