Benutzer:Miriam Anna Mayrhofer/Arbeitsseite


Name des Themas ist Liberalismus und Subsidiarität


Definitionen und Herleitung Bearbeiten

Etymologisch beruht die Bedeutung des Wortes Subsidiarität im lateinischen „Subsidium“ und „Principium“. Ersteres kann als Hilfe, Verstärkung, Rückhalt, Unterstützung, oder Beistand übersetzt werden. „Principium“ ist die Grundlage für das im heutigen Sprachgebrauch geläufige Wort Prinzip. Unter einem Prinzip wird ein allgemeingültiger Grundsatz, der in einem bestimmten Bereich Anwendung findet, verstanden.[1]

Horizontale und vertikale Subsidiarität Bearbeiten

Im staatlichen Zusammenhang lassen sich horizontale und vertikale Subsidiarität unterscheiden. Vertikale Subsidiarität wird angewandt, wenn sich zwei Rechtsordnungen gleicher Stellung gegenüberstehen. Als ein Beispiel von vertikaler Subsidiarität lässt sich das Verhältnis der Europäischen Union zu den Mitgliedstaaten nennen. Als Beispiel horizontaler Subsidiarität kann man das Verhältnis zwischen staatlichen und privaten Rechtssubjekten nennen. Die horizontale Subsidiarität ist auf das Staat-Bürger-Verhältnis, auf das Verhältnis der Bürgergesellschaft zum Staat zu bezogen. Das, was die Bürger in Eigeninitiative besorgen können, darf nicht als öffentliche Aufgabe wahrgenommen werden. Eine Bestätigung und Ausprägung erfährt dieses Prinzip in der grundrechtlichen Freiheit wirtschaftlichem Handeln. In einem europäisch geprägten Staat wir der Bürger als eine aktive Rolle verstanden, in der er von seinen Rechten Gebrauch machen kann. Es stellt sich die Frage, ob es für ein Subsidiaritäts-Denken einer Zivilgesellschaft, die reif ist für Subsidiarität bedarf, oder nicht umgekehrt modernes Subsidiaritäts-Denken die Voraussetzung für die Entwicklung der Zivilgesellschaft ist.

Für das Konzept vertikaler Subsidiarität bedarf es verschiedener Ebenen hoheitlicher und staatlicher Zuständigkeit, um in deren Beziehung die Verteilung von Kompetenzen zu regulieren. Subsidiarität entfaltet sich im Verhältnis zwischen lokaler und nationaler Ebene, insbesondere bei Bundesstaaten (wie etwa Österreich) auch im Verhältnis zwischen regionaler Ebene und nationaler Ebene. Subsidiarität ist aber auch im Verhältnis zwischen nationaler und europäischer Ebene und im Verhältnis zwischen nationaler und internationaler Ebene (z.B. internationaler Menschenrechtsschutz) sehr relevant. Dabei bedarf es stets des Hinweises auf und der Erinnerung an unterschiedliche Wirkungsbedingungen, unter denen sich das Subsidiaritätsprinzip in den genannten Kontexten entfalten kann; andernfalls besteht die Gefahr der Erosion des Begriffs, wenn und insoweit die diese Unterschiede vernachlässigt werden und eine Verallgemeinerung stattfindet.

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Das Subsidiaritätsprinzip:r Bearbeiten

Von lateinisch. Subsidium: Hilfe. Nach dem Subsidiaritätsprinzip soll eine (staatliche) Aufgabe soweit wie möglich von der unteren Ebene bzw. kleineren Einheit wahrgenommen werden. Die Europäische Gemeinschaft darf nur tätig werden, wenn die Maßnahmen der Mitgliedstaaten nicht ausreichen und wenn die politischen Ziele besser auf der Gemeinschaftsebene erreicht werden können. [3]

Die Formulierung des Subsidiaritätsprinzips legt fest, dass die beiden Bestimmungen zutreffen sollen: Die Union kann nur tätig werden, „wenn die Ziele der in Betracht gezogenen Maßnahmen von den Mitgliedstaaten nicht verwirklicht werden können und zusätzlich auf der Ebene der Union besser zu verwirklichen sind“.[4]

Die nationalen Parlamente können innerhalb von acht Wochen über die Subsidiaritäts-Gemäßigkeit des Entwurfs Stellung einnehmen. Über diese Art Frühwarnsystem können die nationalen Parlamente am politischen Prozess teilnehmen. Wenn die Parlamente meinen, dass ein verabschiedeter Gesetzgebungsakt nicht Subsidiaritäts gemäß ist, können sie vor dem EuGH klagen. Das Subsidiaritätprizip nimmt auch explizit Bezug auf die lokale Ebene. So kann z.B. auch der Bundesrat Stellungnahmen abgegeben und bei dem EuGH klagen. [5]


Liberalismus Bearbeiten

Der Begriff hat seine Herkunft im englischen Wort Liberalism, oder aus dem Französischem Liberalisme, was beides Freiheit bedeutet.

Definition Bearbeiten

Der Liberalismus ist eine im 19. Jahrhundert entstandene, im Individualismus wurzelnde Weltanschauung, die in gesellschaftlicher und politischer Hinsicht die freie Entfaltung und Autonomie des Individuums fordert und staatliche Eingriffe auf ein Minimum beschränkt sehen will.[6]

Liberalismus in der Geschichte Bearbeiten

Liberalismus gibt es in verschiedenen Bereichen. Wirtschaftsliberalismus bedeutet, dass der Staat so wenig wie möglich in das Wirtschaftsleben eingreift. Er soll dafür sorgen, dass die freie Marktwirtschaft funktionieren kann, soll aber nicht zu viele Vorschriften machen. Eine liberale Einstellung in der Kultur würde heißen, dass möglichst große Freiheit für Künstlerinnen besteht, dass es keine Zensurgibt, aber auch unterschiedlichste Kunst geschaffen und gezeigt werden kann.[7]

Spannungsfeld zwischen Subsidiarität und Liberalismus: Bearbeiten

Sowohl der Liberalismus, als auch die Subsidiarität haben also zum Ziel, das Kleine im Kleinen, und das Große im Großen zu regeln. Die Bürger sollen aktiv von ihren Rechten Gebrauch machen können und sollen über Dinge die in ihrem unmittelbaren Wirkungsbereich liegen, entscheiden. Übergeordnetes soll jedoch stets vom dafür zuständigen Organ behandelt werden. Oftmals gibt es Kompetenz Regelungs-Probleme. In der Theorie kann die EU nur über EU relevante Gegebenheiten entscheiden. In der Praxis jedoch stellt sich die Frage, wo der Wirkungsbereich der genehmigten Einmischung in das Geschehen eines Staates gerechtfertigt ist, und wo es grenzwertig beziehungsweise eine Missachtung des Subsidiaritätsprinzips ist.

Einzelnacheise und Weblinks Bearbeiten

  1. Pieper, Stefan Ulrich: Subsidiarität: Ein Beitrag zur Begrenzung der Gemeinschaftskompetenzen, Köln/Berlin/Bonn/München, 1994, S.30.
  2. http://www.venice.coe.int/webforms/documents/default.aspx?pdffile=CDL-UD(2010)043-ger Quelle: Bieber Roland, Subsidiarität im Sinne des Vertrags der Europäischen Union, in: Nörr, Knut, Knut Wolfgang/ Thomas Oppermann (hrsg.): Subsidiarität: Idee und Wirklichkeit. Zur Reichweite eines Prinzips in Deutschland und Europa, Tübingen, 1997, S.165-183 Quelle: http://www.europa.steiermark.at/cms/beitrag/11341895/3084244/
  3. Zandonella, Bruno: Pocket Europa. EU-Begriffe und Länderdaten. Bonn: Bundeszentrale für politische Bildung 2005.
  4. Hellmann, Vanessa (2009), Der Vertrag von Lissabon, 58.>/ref> Mit Bezug auf die Kontrolle des Grundsatzes der Subsidiarität ist „ein verstärkter Mechanismus der Kontrolle durch nationale Parlamente und EuGH“ im Vertrag unter dem Protokoll über die Rolle der nationalen Parlamente in der Europäischen Union eingebaut. >ref> Streinz, Rudolf, Ohler, Christoph & Herrmann, Christoph (2008), Der Vertrag von Lissabon, 86. Ein selbstständiges Kompetenzgericht ist nicht gestiftet. Die nationalen Parlamente werden künftig eine große Rolle bei der Einhaltung des Subsidiaritätsprinzips haben. Die Union muss die Entwürfe der Gesetzgebungsakten den nationalen Parlamenten vorlegen. Die Union wird begründen müssen, dass ihre Gesetzgebungsakten gemäß den beiden Kompetenzgrundsätzen der Subsidiarität und Verhältnismäßigkeit sind. Auch sollen wichtige Informationen über die Auswirkung der Gesetzgebungsakte dargestellt werden.* Hellmann, Vanessa (2009), Der Vertrag von Lissabon, 57.
  5. Chardon, Matthias (2008), „Mehr Tranzparenz und Demokratie“, 181.
  6. http://www.duden.de/rechtschreibung/Liberalismus.
  7. http://www.politik-lexikon.at/liberalismus/