Benutzerin:Lucia Christina Steiner/Dokumentation


Beginn der Dokumentation

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1. Schritt: Zusammenfassung des aktuellen Wikipedia-Artikels (siehe unten), um herauszufinden, was fehlt, was ausgebaut werden kann usw.

Der Artikel befasst sich zum Großteil mit einem historischen Ablauf der Entstehung des Subsidiaritätsprinzips der kath. Soziallehre. Dieser Artikel soll einen gesellschaftlichen und politischen Bezug (besonders zur EU) und generell mehr Fokus auf die inhaltliche Bedeutung des Subsidiaritätsprinzips hinzufügen.


2. Schritt: vorläufige Gliederung meines Artikels in:

  • Bedeutung Subsidiarität in der katholischen Soziallehre
  • Vergleich mit Subsidiaritätsprinzip im Liberalismus (evtl. auch mit marxistischen bzw. frühkapitalistischen Vorstellungen
  • Subsidiarität und Dezentralisierung


3. Schritt: Solidarität und Sozialstaat; Rudolf Weiler, ab S. 12:

Mit dem Aufkommen von wirtschaftlichem Denken in der modernen Gesellschaft, kam auch die Frage der Wirtschaftsethik, Gerechtigkeit und Chancengleichheit auf. Diese wurden "im Sinne des christlichen Menschen- und Gesellschaftsbildes" (S.14) beantwortet, das auf Basis des Naturrechts (also gemäß dem natürlichen Sittengesetz; S.15) besteht. Nach dem Sinn der klassischen katholischen Soziallehre, um die sittliche Problematik zu lösen, reicht nicht der Markt oder die Demokratie aus, sondern gesellschaftliche Überlegungen und die Anwendung von sittlichen Ordnungsprinzipien mit den entsprechenden Sozialprinzipien von Solidarität, Personalität, Gemeinwohl und Subsidiarität. Damit ergibt sich der Markt nach der Sozialnatur des Menschen mit dem Ergebnis von Gemeinwohl, anstelle von Nützlichkeitsdenken, wie Rentabilität oder ein Maximum von Gütererzeugung.

jeder Mensch als Vollglied der Gesellschaft identifizieren (S. 17) "Das Gemeinwohl wird in einem gesellschaftlichen Pluralismus von unten nach oben - gemäß dem Subsidiaritätsprinzip - aufgebaut (...)" S. 18


--Lucia Christina Steiner (Diskussion) 12:00, 18. Aug. 2017 (CEST)


4. Schritt: Janos Gojak: Der Wert der Subsidiarität im praktischen Leben der Gesellschaft

"Aus dem Gesagten können wir die Schlussfolgerung ziehen, dass die Lehre der Kirche das Prinzip der Subsidiarität in der Würde des Menschen und der aus dieser entspringenden Autonomie, der verantwortungsbewussten Freiheit, die vor allem anderen Vorrang hat, begründet." S. 91

  • gründet auf christlichen Wurzeln und entsprang dem europäischen Menschenbild
  • Aufwertung von Freiheit und Autonomie des Individuums
  • war in katholischen Kreisen aber lange vor dem Qu. A. bekannt, belegt durch ein Zitat des Bischofs E. Ketteler aus der Mitte des 19. Jahrhunderts, wonach das Volk das Recht hat, "das zu verrichten, was es in seinem eigenen Heim, seiner eigenen örtlichen Gemeinschaft, in seiner eigenen Heimatzu verrichten imstande ist." [1]
  • "Der Mensch war früher da als der Staat, also hatte er, noch bevor irgendein Staatsgebilde hätte zustande kommen können, bereits das Recht zur Erhaltung seines Lebens." (R.N. 6)
  • Gleichzeitig ist die Idee nach der katholischen Soziallehre die, dass Gott dem Menschen auch die Verpflichtungen auferlegt, sich dieses Rechts bewusst zu sein und davon Gebrauch zu machen, um seine Freiheit aufrechtzuerhalten.

1. Verpflichtung des Individuums unter Gebrauch seiner Fähigkeiten für sich selber zu sorgen und er trägt für sein Leben eigene Verantwortung. Tut er dies nicht, so verletzt dies seine persönliche Würde.

2. Dem Individuum steht Unterstützung und Hilfe zu, wenn er nicht alleine dazu imstande ist seine Aufgaben durchzuführen

3. Das Individuum darf bei der Erledigung seiner Angelegenheiten nicht behindert werden.

  • Das Prinzip der Subsidiarität gründet also auf der persönlichen Würde des Menschen, die ihm von Gott auferlegt wurde und die er durch Selbstbestimmung verteidigen muss, ihn aber auch vor Unrecht schützt, und ist ebenso wichtig wie die Erhaltung der Freiheit des Menschen.
  • Familie als ersten Mikro-Raum der Subsidiarität; der Mensch ist von Anfang an auf Hilfe angewiesen (S. 98)
  • nächste Stufe fügt eine politische Dimension hinzu: die Gemeinde


--Lucia Christina Steiner (Diskussion) 17:03, 20. Aug. 2017 (CEST)


5. Schritt: Manfred Hättich: Wirtschaftsordnung und katholische Soziallehre

  • Subsidiarität als "das Leitbild dessen, was in der Natur der Gesellschaft grundgelegt ist." (S. 36) als 'Prinzip der ergänzenden gesellschaftlichen Hilfeleistungen'
  • staatliche Autorität ist nicht Selbstzweck, sondern zur Sicherung des GEMEINWOHLS
  • Im Gemeinwohlbegriff der katholischen Soziallehre ist auch immer die persönliche Freiheit inbegriffen
  • Ohne diese kann Gemeinwohl nicht stattfinden
  • Sie verbietet es anzunehmen, dass alles, wodurch Gemeinwohl erreicht werden kann, unter staatliche Kompetenz fällt
  • "Das S.prinzip verlangt vielmehr, dass das Gemeinwohl im freien Zusammenwirken der Gesellschaftsglieder verwirklicht wird."
  • Die Aufgabe des Staates ist es einerseits im Notfall, wenn das Gemeinwohl bedroht ist, einzuschreiten und andererseits Ordnung zu schaffen und zu garantieren, damit "Gemeinwohl in Freiheit" stattfinden kann [2]
  • folgende Fragen stellt das S.p. an eine Wirtschaftsordnung/Wirtschaftssysteme:

1. Die Gliederung der Wirtschaftsgesellschaft an sich: Verhältnis der Teilbereiche zueinander; Verhältnis der Wirtschaftseinheiten zur Gesamtw.

2. Stellung des Menschen im Gesamten; wie funktioniert wirtschaftlich zusammen mit individuell und sozial?

3. Verhältnis zwischen Wirtschaft und seinem Staat

--Lucia Christina Steiner (Diskussion) 21:09, 20. Aug. 2017 (CEST)


6. Schritt: Armin Laschet: Ein Kontinent im Umbruch (ab S. 91)

  • kath. So. betont zunächst die naturrechtliche, mit der natürlichen Vernunft begründeten Ansicht, dass ein gemeinsamer Weg der Ordnung der Gesellschaft auch zwischen Menschen verschiedener Herkunft, Bekenntnisse usw. möglich ist (S. 95)
  • Papst Pius XI. formulierte im Qu. A., dass Subsidiarität (Hilfestellung, Unterstützung) der "oberste sozialphilosophische Grundsatz" ist
  • "Diese Betonung der Personalität des Menschen ist eine Absage an alle Konzentrationsprozesse im wirtschaftlichen, politischen, sozialen, kulturellen und administrativen Bereich, eine Ablehnung aller Anonymität der Gesellschaft und aller Fremdsteuerung des Menschen durch Institutionen, Organisationen und übermächtige Instanzen." [3]
  • 1931: QU.A.: "In einer Zeit, in der infolge des Wirtschaftsliberalismus eine Vermachtung der Gesellschaft stattfand und in der durch die Ausbreitung des Kommunismus in Russland und des Faschismus in Italien kollektivistische Denkansätze dominierten, stellte sie dem die Achtung vor der Individualität und Personalität des Menschen entgegen."
  • evtl. Zitat Papst Johannes Paul II. S. 98
  • "Der Staat soll durch seine Gesetze und Leistungen anregend eingreifen, Hilfe zur Selbsthilfe geben und nicht Gestaltungsmöglichkeiten und freie Spielräume durch Abhängigkeiten einschränken."
  • Organisation der Gesellschaft von unten nach oben und nicht umgekehrt
  • Laut den Enzykliken Qu.A. und "Mater et magistra" (1961) steht an vorderster Stelle die persönliche Entfaltung des Individuums und dies sollte möglichst von ihm selbst aus geschehen und durchgeführt werden. (vgl. S. 99)
  • Subs. als Hilfe zur Selbsthilfe; wecken und fördern der Initiative
  • dieses Prinzip des Individuums zur Gemeinschaft sollte auch bei größeren Einheiten angewandt werden
  • "Dieses Recht der kleineren Lebenskreise endet dort, wo die kleinere Gemeinschaft an die Grenzen ihrer Möglichkeit stößt und die größere Einheit die Angelegenheiten besser regeln kann." (S. 100)
  • wichtig ist ebenso, dass Nationalismus und Partikularismus im Subs.pr. abgelehnt werden und größere Probleme "ortsübergreifend, regionübergreifend, länder- und staatenübergreifend, ja Herausforderungen weltweiten Ausmaßes auch kontingentübergreifend" gelöst werden sollten.
  • "Aus [dem Prinzip der Subsidiarität nach der katholischen Soziallehre] lassen sich keine konkreten Lösungen für aktuelle soziale und politische Probleme ablesen, sondern als formales Prinzip formuliert die Subsidiarität Grundsätze , die das politische, wirtschaftliche, administrative und gesellschaftliche Handeln berücksichtigen sollte." (S. 100)
  • Zusammenhang kath. Soziallehre - EU: Kritik an der Anwendung des Prinzip nach der kath. Soz., da diese "eine stumpfe Waffe" gegen den "zunehmenden europäischen Zentralismus" sei (NZZ, 14. März 1993) und die Definition im Maastrichter Vertrag nur durch den von der christlichen Soziallehre entlehnten Begriff zu wenig sei.

--Lucia Christina Steiner (Diskussion) 21:41, 20. Aug. 2017 (CEST)


7. Schritt: Gerhard Huemer: Katholische Soziallehre im Spannungsfeld

8. Schritt: Jürgen Weiss: Regionalismus als Ausprägung der katholischen Soziallehre

  • S. 175: Grundsatz des Vertrags von Maastricht

--Lucia Christina Steiner (Diskussion) 21:58, 22. Aug. 2017 (CEST)

Zusammenfassung Wikipedia-Artikel: Subsidiarität

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Sozialenzyklika Quadragesimo anno

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Kurze Vorgeschichte, wann entstanden, Zitat aus der „Enzyklika Quadragesimo“

Subsidiaritätsverständnis als naturrechtliche Argumentation – im Ggs. zu dem liberalen V.

Darstellung (konzentrische Kreise, …)

Institutionelle und finanzielle Auswirkungen

Ein Zeichen gegen nationalsozialistische und kommunistische Staaten / Gedankengebäude – Personalitätsprinzip gegen Kollektivregime, individuelle Verantwortung gegenüber dem Kollektiv Balance zwischen Staatsdirigismus und radikalem Liberalismus

Subsidiarität nicht als „Lückenbüßer“ der Gesellschaft gegenüber dem Staat, sondern hilfreicher Beistand, den die Gesellschaft leisten muss – diesen Teil an den Anfang, allgemeines Verständnis von Subs, dann genauer darauf eingehen

Zweites Vatikanisches Konzil und sein Kontext

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Hier steht es für die Ermutigung zur Mündigkeit, Stärkung der Teilkirchen

Aufgabe des Staates – dem Subsidiaritätsprinzip entsprechend – Schulen und Institute zu gründen mit Ausschluss jeder Art eines Schulmonopols

Kommt vor allem dort zu tragen, wo es um kleine Reformschritte Richtung Kollegialität und Dezentralisierung geht

2. V.K. --> kontextuelle Theologie / Befreiungstheologie, Lösung der lateinamerikanischen von der europäischen Theologie im Sinne des Subsidiaritätsprinzips Aber auch in Europa, Deutschland: „von einer protektionistisch anmutenden Kirche für das Volk zu einer lebendigen Kirche des Volkes

--> Verbindung Solidarität und Subsidiarität; Hilfe zur Selbsthilfe : den einzelnen Gemeinschaften soll soweit geholfen werden, dass sie trotzdem noch freie Entscheidungswahl haben; nur in argen Ausnahmefällen ganz übernommen; nicht Helfen in paternalistischer Weise, der den einzelnen Staaten alles abnimmt "Staatliche Handlungen in der Anerkennung und Unterstützung, welche den bedürftigen Menschen Spontaneität und Nähe bringen" Heute: Papst Franziskus spricht sich für eine Dezentralisierung aus, bedauert, dass es für die Bischofskonferenzen noch immer keine offizielle Satzung gibt

Katholische Soziallehre ist zwar theoretisch für das Subs.p., praktisch findet es aber noch keine Umsetzung in den Kirchen

--Lucia Christina Steiner (Diskussion) 15:42, 23. Jun. 2017 (CEST)

Literatur

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"Europa zwischen Ordnungswettbewerb und Harmonisierung" von Gerken; Beermann

"Ein Kontinent im Umbruch" Laschet; Stercken (ab S.91)

"Subsidiarität und föderale Währungsunion in Europa" Lüth, Dirk

--Lucia Christina Steiner (Diskussion) 14:26, 5. Jul. 2017 (CEST)

  1. Gojak, J. () Der Wert der Subsidiarität im praktischen Leben der Gesellschaft. In:
  2. Hensel, K. P. (Hrsg.) (1991) Wirtschaftsordnung und katholische Soziallehre. Tier: Paulinus-Verlag. S. 67
  3. Laschet, A. & Pappert, P. (Hrsg.) (1993) Ein Kontinent im Umbruch: Perspektiven für eine europäische Außenpolitik. Berlin [u.a.]:Propyläen. S. 97