Funktionenfolgen/K/Zusammenfassung/Textabschnitt
Es sei eine Menge und
() eine Folge von Funktionen. Man sagt, dass die Funktionenfolge punktweise konvergiert, wenn für jedes die Folge
(in ) konvergiert.
Wenn eine punktweise konvergente Funktionenfolge vorliegt, so wird durch
eine sogenannte Grenzfunktion definiert.
Selbst wenn
(bei
)
sämtliche Funktionen stetig sind, muss diese Grenzfunktion nicht stetig sein.
Man braucht einen stärkeren Konvergenzbegriff, um die Stetigkeit der Grenzfunktion zu sichern.
Es sei eine Menge und
() eine Folge von Funktionen. Man sagt, dass die Funktionenfolge gleichmäßig konvergiert, wenn es eine Funktion
derart gibt, dass es zu jedem ein mit
gibt.
Bei gleichmäßiger Konvergenz liegt insbesondere punktweise Konvergenz vor und die Funktion aus der vorstehenden Definition ist die Grenzfunktion.
Es sei
eine Teilmenge und es seieine Folge von stetigen Funktionen, die gleichmäßig gegen die Funktion konvergiert.
Dann ist stetig.