Es sei
.
Das Mengensystem ist natürlich eine Überpflasterung von , sodass in der Menge vorkommt, über die das Infimum genommen wird. Für jede Überpflasterung
, ,
von gilt
und somit
-
sodass
gilt.
Für beliebige Teilmengen
gilt trivialerweise
,
da eine Überpflasterung von insbesondere eine Überpflasterung von ist.
Es sei nun
, ,
eine abzählbare Familie von Teilmengen von . Wir müssen
nachweisen. Wenn der rechte Ausdruck gleich ist, so ist nichts zu zeigen. Wir können also voraussetzen, dass die rechte Familie
summierbar
ist. Die Summanden dieser Familie sind jeweils das Infimum über Summen, die jeweils zu Überpflasterungen gehören.
Nehmen wir an, dass die linke Seite größer als die rechte Seite sei, wobei die Differenz größer als
sei. Sei
, ,
so gewählt, dass
ist; eine solche Familie gibt es aufgrund der Abzählbarkeit von , siehe
Aufgabe.
Zu jedem
gibt es eine Überpflasterung
mit einer abzählbaren Indexmenge , mit
und mit
-
Die Menge
ist als abzählbare Vereinigung abzählbarer Mengen wieder abzählbar. Wir betrachten nun die durch
, ,
(mit
)
gegebene Überpflasterung von . Damit gelten unter Verwendung des
großen Umordnungssatzes
die Abschätzungen
-
ein Widerspruch.