Für (1) bis (4) siehe
Aufgabe.
(5). Wir betrachten die Aussage für das Maximum. Wir müssen zeigen, dass es zu jedem
eine obere und eine untere Treppenfunktion derart gibt, dass die Differenz der beiden Treppenintegrale ist. Es sei also ein
vorgegeben. Aufgrund der Riemann-Integrierbarkeit gibt es
Treppenfunktionen
-
und
-
Wir können annehmen, dass diesen Treppenfunktionen die gleiche Unterteilung zugrunde liegt. Es sei
,
die Länge des -ten Teilintervalls und es sei
-
Dann gilt
Wir setzen
-
Dies ist offenbar eine untere bzw. obere Treppenfunktionen für . Wir betrachten ein Teilintervall der gegebenen Unterteilung.
Wenn dort
-
gilt, so ist dort
-
Wenn dort
-
gilt, so ist dort ebenfalls
-
Dies gilt auch in den beiden anderen Fällen.
Damit ist die Differenz der Treppenintegrale .
(6) folgt direkt aus (5). Für (7) siehe Aufgabe.