Zunächst ist die Grenzfunktion nach Fakt wieder messbar, sodass das Integral links wohldefiniert ist. Für die „halboffenen“ Subgraphen S o ( f n ) {\displaystyle {}S^{o}(f_{n})} gilt die Beziehung S o ( f n ) ↑ S o ( f ) {\displaystyle {}S^{o}(f_{n})\uparrow S^{o}(f)} . Daher ist nach Fakt
Wegen Fakt ist dies die Behauptung.