Fachbereich Rechtswissenschaft/Strafrecht

Vollständige Angaben der zitierten Literatur


Das Strafrecht ist ein Teil des öffentlichen Rechts, hat sich aber im Laufe der Zeit zu einem methodisch selbständigen Teil entwickelt.

Das Strafrecht besteht aus der Summe aller Vorschriften, die Voraussetzungen oder Folgen eines mit Strafe oder mit Maßregeln der Besserung oder Sicherung bedrohten Verhaltens regeln [1], so dass sich das (materielle) Strafrecht nicht nur aus den Normen des StGB zusammensetzt. Als Hauptstrafe kennt das StGB die Freiheitsstrafe und die Geldstrafe (§§ 38 - 43 StGB). Als Nebenstrafen kennt es das Fahrverbot (§ 44 StGB).

Das Strafrecht kann in das „materielle Strafrecht“ und das „formelle Strafrecht“ unterteilt werden. Das „materielle Strafrecht“ beschreibt die Voraussetzungen der Strafbarkeit (Tatbestand) und deren Rechtsfolgen. Jedoch ist im universitären Studium die Rechtsfolgenseite (jedenfalls im Schwerpunkt) dem Wahlfach/Schwerpunktbereich Kriminologie/Kriminalwissenschaften vorbehalten. Das „formelle Strafrecht“ ist das Strafverfahrensrecht. Es beschreibt das „Wie“ der Durchsetzung des materiellen Strafrechts.

Nicht zum Strafrecht zählt das Recht der Ordnungswidrigkeiten; es bildet einen eigenen Rechtsbereich innerhalb des öffentlichen Rechts, in dem Übertretungen mit Bußgeldern belegt werden.

Fächer des Strafrechts

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Auch das Strafrecht wird - wie z.B. das Schuldrecht - in einen allgemeinen Teil (AT) und einen besonderen Teil (BT) einge„teilt“.

Der allgemeine Teil zieht – wie in allen Rechtsgebieten – das allgemeine vor die Klammer. Wichtige AT-Materie ist unter anderem: Täterschaft und Teilnahme, Versuch und Rücktritt, Unterlassensstrafbarkeit, Vorsatz, Irrtümer, Rechtfertigungs- und Entschuldigungsgründe. BT-Materie sind die einzelnen Delikte, wie Mord und Totschlag, Raub, Diebstahl usw.

Das Strafprozeßrecht, auch Strafverfahrensrecht genannt, beinhaltet schließlich alle gesetzlichen Regelungen hinsichtlich des formalen Ablaufs eines Strafverfahrens. Es wird daher als formelles Strafrecht bezeichnet, während das materielle Strafrecht die inhaltliche Prüfung eines Tatvorwurfs betrifft.

Die Fächer des Strafrechts im einzelnen sind:

  • Strafrecht - Allgemeiner Teil
  • Strafrecht - Besonderer Teil
  • Strafprozessrecht

Rechtsgrundlagen (Deutschland)

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Materielles Strafrecht

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Den bedeutendsten Teil des materiellen Strafrechts enthält als sog. Kernstrafrecht

Daneben umfasst eine Vielzahl von Spezialgesetzen ebenfalls Strafvorschriften, die als Nebenstrafrecht bezeichnet werden, wie etwa

- Wirtschaftsgesetze - Straßenverkehrsgesetz - Tierschutzgesetz

das Wertpapierhandelsgesetz, das Börsengesetz, das Depotgesetz, ferner das Patentgesetz, das Markengesetz oder das Lebensmittel- und Bedarfsgegenständegesetz, das allein rund dreihundert Straf- und Bußgeldtatbestände aufweist.

Die Einordnung von Straftatbeständen in das Kern- oder Nebenstrafrecht kann auf die kriminalpolitische Bedeutung der Vorschriften hinweisen. So war beispielsweise Bestechlichkeit und Bestechung im geschäftlichen Verkehr (jetzt § 299 StGB) bis 1997 in § 12 UWG, also im Nebenstrafrecht geregelt und wurde ins Kernstrafrecht überführt, um das Bewusstsein der Bevölkerung zu sensibilisieren, dass es sich bei der Korruption nicht allein um ein Problem der Wirtschaft handelt, sondern auch um ein allgemein sozialethisch zu missbilligendes Verhalten.

Formelles Strafrecht (Deutschland)

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 => Strafverfahren
  • das Jugendgerichtsgesetz (JGG),
  • das Gerichtsverfassungsgesetz (GVG),
  • die Strafprozessordnung (StPO),
  • das Strafvollzugsgesetz (StVollzG) u.a.

Repetitorium und Aufsätze (in juristischen Zeitschriften)

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Allgemeiner Teil

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Hier sind links zu Artikel, in denen Quellen in juristischen Fachzeitschriften angegeben sind, die die Fallbearbeitung anbelangen:

§§ im StGB Bezeichnung
§§ 1- 10 Geltungsbereich
§§ 11 - 12 Sprachgebrauch
§§ 13 - 21 Grundlagen der Strafbarkeit
§§ 22 - 24 Versuch und Rücktritt
§§ 25 - 31 Täterschaft und Teilnahme
§§ 32 - 35 Notwehr und Notstand

Besonderer Teil

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§§ im StGB Bezeichnung
§§ 110 - 121 Widerstand gegen die Staatsgewalt
§§ 123 - 145 Straftaten gegen die öffentliche Ordnung
§§ 146 - 152a Geld- und Wertzeichenfälschung
§§ 153 - 163 Falsche uneidliche Aussage und Meineid
§§ 163 - 165 Falsche Verdächtigung
§§ 166 - 168 Straftaten, welche sich auf Religion und Weltanschauung beziehen
§§ 169 - 173 Straftaten gegen den Personenstand, die Ehe und die Familie
§§ 174 - 184c Straftaten gegen die sexuelle Selbstbestimmung
§§ 185 - 200 Beleidigung
§§ 201 - 210 Verletzung des persönlichen Lebens- und Geheimbereichs
§§ 211 - 222 Straftaten gegen das Leben
§§ 223 - 233 Straftaten gegen die körperliche Unversehrtheit
§§ 234 - 241a Straftaten gegen die persönliche Freiheit
§§ 242 - 248c Diebstahl und Unterschlagung
§§ 249 - 256 Raub und Erpressung
§§ 257- 262 Begünstigung und Hehlerei
§§ 263 - 266b Betrug und Untreue
§§ 267 - 282 Urkundenfälschung


Fallsammlungen (ausformuliert in Zeitschriften)

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Allgemeiner Teil

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§§ im StGB Bezeichnung
§§ 1- 10 Geltungsbereich
§§ 11 - 12 Sprachgebrauch
§§ 13 - 21 Grundlagen der Strafbarkeit
§§ 22 - 24 Versuch und Rücktritt
§§ 25 - 31 Täterschaft und Teilnahme
§§ 32 - 35 Notwehr und Notstand

Besonderer Teil

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§§ im StGB Bezeichnung
§§ 110 - 121 Widerstand gegen die Staatsgewalt
§§ 123 - 145 Straftaten gegen die öffentliche Ordnung
§§ 146 - 152a Geld- und Wertzeichenfälschung
§§ 153 - 163 Falsche uneidliche Aussage und Meineid
§§ 163 - 165 Falsche Verdächtigung
§§ 166 - 168 Straftaten, welche sich auf Religion und Weltanschauung beziehen
§§ 169 - 173 Straftaten gegen den Personenstand, die Ehe und die Familie
§§ 174 - 184c Straftaten gegen die sexuelle Selbstbestimmung
§§ 185 - 200 Beleidigung
§§ 201 - 210 Verletzung des persönlichen Lebens- und Geheimbereichs
§§ 211 - 222 Straftaten gegen das Leben
§§ 223 - 233 Straftaten gegen die körperliche Unversehrtheit
§§ 234 - 241a Straftaten gegen die persönliche Freiheit
§§ 242 - 248c Diebstahl und Unterschlagung
§§ 249 - 256 Raub und Erpressung
§§ 257- 262 Begünstigung und Hehlerei
§§ 263 - 266b Betrug und Untreue
§§ 267 - 282 Urkundenfälschung
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Ausformulierte Fälle

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Aufbauschemata

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Zeitschriften-Artikel zur Examensvorberietung

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FaMoS (Fall des Monats) Examensrelevante Rechtsprechung wird aufbereitet dargestellt auf maximal 6 Seiten. Aufbau der Darstellung: 1. Sachverhalt, 2. Problem(e) und bisheriger Meinungsstand, 3. Kernaussagen der Entscheidung, 4. Bedeutung für Ausbildung und Praxis und 5. Kritik. Betrieben und betreut vom Lehrstuhl Prof. Dr. Marxen HU Berlin
ZIS Zeitschrift für Internationale Strafrechtsdogmatik Kostenlose, monatlich erscheinende Online-Zeitschrift. Herausgeber: Prof. Dr. Roland Hefendehl, Prof. Dr. Andreas Hoyer, Priv. Doz. Dr. Thomas Rotsch, Prof. Dr. Dr. h.c. Bernd Schünemann
  1. Roxin, StrafR AT I, § 1, Rn. 1