Für den Geschichtsunterricht werden grundlegende Basiskonzepte verwendet, die für das historische Denken prägend und strukturbildend sind und als Orientierung dienen sollen. Eines dieser Konzepte ist jenes der "Macht". Macht gehört zu der Untergruppe der gesellschaftlichen Basiskonzepte, gemeinsam mit Diversität, Kommunikation, Handlungsspielräume, Normen, Struktur, Lebens-Naturraum, Verteilung und Arbeit.[1]

Basiskonzepte im GSP-Unterricht/Macht

Definition

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Als Macht bezeichnet man allgemein die Fähigkeit auf andere Einfluss auszuüben, auch gegen deren Willen. Macht ist auch als Befugnis definiert, über Menschen und Verhältnisse zu bestimmen und Herrschaft auszuüben. Macht und Herrschaft stellen außerdem die zentralen Merkmale von Staats- und Regierungsformen dar und gehören zu den so genannten Grundbereichen und Dimensionen des neuen Lehrplans.

Christoph Kühberger definiert dieses Basiskonzept als Wissen über die Struktur des gesellschaftlichen Zusammenlebens und den Umgang mit den sich dadurch ergebenen Machtverhältnissen. Dabei sollte sich die Lehrperson nicht ausschließlich mit dem inneren Bereich der Gesellschaft beschränken, sondern auch auf damit zusammenhängende Faktoren wie Expansionspolitik, Kriege und Konflikte etc.[1]

Anwendungsbereiche für den Unterricht

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Der konzeptionelle Kernbereich „Macht“ als Basiskonzept lässt sich in zahlreiche Einheiten des Geschichtsunterricht einbauen. Dabei sollte das Konzept in einem größeren Kontext veranschaulicht und verständlich vermittelt werden. Der Lehrplan sieht außerdem vor, dass die Basiskonzepte im Sinn von Lernfortschritten ausgewogen einzubinden sind.[2]

Die möglichen Anwendungsbereiche sind zahlreich, sie gehen von den antiken Herrschaftsformen über den Absolutismus (z.B Machtverteilung und Befugnisse der Staatsorgane oder Herrscher) bis zur aktuellen staatlichen Regierungsform und der Gewaltenteilung. Besonders im Bereich der Politischen Bildung (Regierungs- und Parteiensystem, Staatsformen etc.) bietet sich dieses Basiskonzept an und kann umso besser und intensiver erarbeitet werden, wenn das Konzept schon früh in den Unterricht integriert wird. Wichtig ist dabei, stets die zwei Seiten der Machtausübung zu beleuchten. Das heißt im Sinne des genannten Beispiels des absolutistischen Herrschers konkret, nicht nur die Machtbefugnisse des Herrschers zu beleuchten, sondern auch die Abhängigkeit der ihm untergebenen Bürger, des Klerus und des restlichen Adels. Dadurch soll bei den Schülerinnen und Schülern ein Bewusstsein geschaffen werden, diese Verhältnisse zu erkennen und zu identifizieren.

Literatur

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  • Christoph Kühberger: Kompetenzorientiertes historisches und politisches Lernen. Methodische und didaktische Annäherungen für Geschichte, Sozialkunde und Politische Bildung (Österreichische Beträge zur Geschichtsdidaktik. Geschichte-Sozialkunde-Politische Bildung 2). Studienverlag, Innsbruck­–Wien­–Bozen 2009, ISBN 105.3706547023.

Einzelnachweise

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  1. a b Christoph Kühberger: Kompetenzorientiertes historisches und politisches Lernen. Methodische und didaktische Annäherungen für Geschichte, Sozialkunde und Politische Bildung (Österreichische Beträge zur Geschichtsdidaktik. Geschichte-Sozialkunde-Politische Bildung 2). Studienverlag, Innsbruck­–Wien­–Bozen 2009, ISBN 105.3706547023, S. 105.
  2. http://www.politik-lernen.at/dl/mnoNJKJKonmomJqx4lJK/Gesetzesblatt_113._Verordnung_18_Mai_2016.pdf , S.5.