Die Majorante sichert nach
Fakt,
dass die integrierbar sind; da diese Abschätzung auch für die
Grenzfunktion
gilt, ist diese ebenfalls integrierbar. Wir wenden
das Lemma von Fatou
auf die beiden nichtnegativen Funktionenfolgen und an und erhalten unter Verwendung der
Linearität
einerseits
und andererseits
Zusammenfassend ergibt sich
Daher stimmt der Limes inferior von mit dem Limes superior davon überein und somit ist dies
nach Aufgabe
gleich dem Limes von
.