Integrierbare Funktionen/Auf Maßraum/Über Maß des Subgraphen/Zusammenhang zu Riemann-Integral/Textabschnitt
Wir nehmen an, dass nichtnegativ ist. Es seien
eine obere bzw. eine untere Treppenfunktion, wobei wir die untere Treppenfunktion ebenfalls als nichtnegativ annehmen können. Dann gilt aufgrund der Monotonie des Maßes die Beziehung
Die beiden Subgraphen zu den Treppenfunktionen
und
sind dabei jeweils eine endliche
disjunkte Vereinigung
von
(halboffenen)
Rechtecken. Daher sind die beiden äußeren Integrale aufgrund der Definition des
Produktmaßes
gleich dem
Treppenintegral.
Somit ist das Integral kleiner/gleich jedem
oberen Treppenintegral
und größer/gleich jedem
unteren Treppenintegral
von . Diese Abschätzungen gelten dann auch für das
Infimum
der oberen Treppenintegrale bzw. das
Supremum
der unteren Treppenintegrale. Da diese aufgrund der Riemann-Integrierbarkeit übereinsimmen, muss das maßtheoretische Integral gleich dem Riemann-Integral sein.
Auf die Voraussetzung, dass die Riemann-integrierbare Funktion messbar ist, kann man dabei nicht verzichten.