Differenzierbare Mannigfaltigkeit/Differenzierbare Abbildungen/Elementare funktorielle Eigenschaften/Fakt/Beweis
Beweis
(1). Die zu überprüfenden Abbildungen sind genau die Kartenwechsel , die nach Definition einer
-differenzierbaren Mannigfaltigkeit
-Diffeomorphismen
sind.
(2). Die zu überprüfenden Abbildungen sind bezüglich jeder Karte konstant, also beliebig oft differenzierbar.
(3). Die zu überprüfenden Abbildungen zu
sind gleich
also eine offene Einbettung gefolgt von einem differenzierbaren Kartenwechsel.
(4). Es seien
die Karten für . Dann sind für alle möglichen Indexkombinationen die (auf gewissen offenen Teilmengen eingeschränkten) Hintereinanderschaltungen
nach der Kettenregel
differenzierbar.
Bei
verwendet man
Aufgabe.