Aus (1) folgt (2). Es sei
.
Wir können mit einer beliebigen
Norm
auf und dem Endomorphismenraum arbeiten, beispielsweise mit der Maximumsnorm. Dann konvergiert wegen
-
die Folge gegen . Von (2) nach (3) ist klar. Wenn umgekehrt (3) erfüllt ist, und
-
eine Linearkombination ist, so ist
-
und aus der Konvergenz der beteiligten Folgen gegen folgt die Konvergenz dieser Summenfolge gegen . Von (2) bzw. (3) nach (4). Wir können
annehmen: Im reellen Fall kann man von
ausgehen und die Abbildung durch eine reelle Matrix ausdrücken und diese als komplexe Matrix auffassen. Das gegebene reelle Erzeugendensystem ist dann auch ein komplexes Erzeugendensysten für den . Es sei ein Eigenwert und
ein Eigenvektor zu . Da nach Voraussetzung
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gegen konvergiert, muss gegen konvergieren und daher ist
-
Für den Schluss von (4) auf (1) verwenden wir
Fakt,
es ist also
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wobei die Nilpotenzordnung des nilpotenten Anteils ist. Die Eigenwerte von sind
nach Aufgabe
die Eigenwerte des diagonalisierbaren Anteils , sie seien mit bezeichnet. Die Summanden sind von der Form
-
zu einem festen
und einem Polynom . Die Diagonaleinträge von sind
(nach Diagonalisieren)
von der Form
-
und wegen
konvergiert dies für gegen . Daher konvergiert gegen die Nullabbildung und das gilt
nach Aufgabe
auch für das Produkt mit der festen Abbildung . Daher konvergiert auch die Summe gegen die Nullabbildung.