Aufgrund von
Fakt
genügt es zu zeigen, dass der
Grenzwert
für jedes existiert. Es sei eine
Folge
in , die gegen
konvergiert.
Wir zeigen, dass dann auch die Bildfolge konvergiert. Da diese Bildfolge in ist, und
vollständig
ist, genügt es zu zeigen, dass eine
Cauchy-Folge
vorliegt.
Es sei vorgegeben. Wegen der
gleichmäßigen Stetigkeit
von gibt es ein derart, dass
ist für alle mit
-
Wegen der Konvergenz der Folge gibt es ein mit
für alle . Für alle gilt daher
und somit insgesamt
-
Wir müssen nun noch zeigen, dass für jede gegen konvergente Folge der Grenzwert der Bildfolge gleich ist. Dies ergibt sich aber sofort, wenn man für zwei Folgen
und
die Folge betrachtet, die ebenfalls gegen konvergiert, und für die der Limes der Bildfolge mit den Limiten der Teilbildfolgen übereinstimmt.