Aussagenlogik/Vollständigkeitssatz/Allgemeiner Fall mit Zorn/Textabschnitt


Es sei eine Menge an Aussagenvariablen und eine widerspruchsfreie Teilmenge der zugehörigen Sprache der Aussagenlogik.

Dann gibt es eine maximal widerspruchsfreie Teilmenge , die enthält.

Wir betrachten die Menge

mit der durch Inklusion gegebenen Ordnung. Wegen ist diese Menge nicht leer. Es sei eine nichtleere total geordnete Teilmenge. Die Vereinigung

ist ebenfalls widerspruchsfrei, da ein Widerspruch schon aus einer endlichen Teilmenge ableitbar wäre, die ganz in einem der enthalten wäre. Also besitzt die Kette in eine obere Schranke. Nach dem Lemma von Zorn gibt es also in maximale Elemente. Ein solches ist maximal widerspruchsfrei.



Es sei eine Menge an Aussagenvariablen und eine widerspruchsfreie Teilmenge der zugehörigen Sprache der Aussagenlogik.

Dann ist erfüllbar.

Nach Fakt (bzw. Fakt im abzählbaren Fall) kann man zu einer maximal widerspruchsfreien Ausdrucksmenge auffüllen. Nach Fakt ist erfüllbar, d.h., es gibt eine Wahrheitsbelegung derart, dass unter der zugehörigen Interpretation alle Ausdrücke aus gültig sind. Dann sind unter dieser Belegung insbesondere die Ausdrücke aus gültig.


Die folgende Aussage ist der Vollständigkeitssatz für die Aussagenlogik.


Es sei eine Menge an Aussagenvariablen und eine Teilmenge der zugehörigen Sprache der Aussagenlogik. Es sei .

Dann ist

Dass die Ableitungsbeziehung die Folgerungsbeziehung impliziert, wurde bereits im Rahmen der Korrektheitsüberlegungen zu den Ableitungsregeln gezeigt. Für die Umkehrung nehmen wir an. Dies bedeutet nach Aufgabe, dass widerspruchsfrei ist. Nach Fakt ist dann auch erfüllbar. Es gibt also eine Wahrheitsbelegung mit und . Also ist .