Kurs:Topologische Invertierbarkeitskriterien/Koeffizientenlemma der Cauchy-Multiplikation

Einleitung

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Zielsetzung

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Diese Lerneinheit bereitet mit einer Abschätzung und induktiven Definition von positiven Konstanten die Stetigkeit von Gaugefunktional, Quasihalbnorm und Halbnormen auf der Polynomalgebra vor, wobei die Koeffizienten von zwei Gaugefunktionalen bzgl. der LC-Stetigkeit der Cauchy-Multiplikation, PC-Stetigkeit der Cauchy-Multiplikation und allgemein der T-Stetigkeit der Cauchy-Multiplikation nachgewiesen werden kann.

Koeffizientenlemma: Cauchy-Multiplikation

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Sei   eine topologische Algebra mit dem basiserzeugenden Quasihalbnormensystem  . Sei   eine Stetigkeitskonstante der Addition einer Quasihalbnorm  ,   und   zwei Folgen positiver Zahlen, dann gibt es eine Folge   von positiven Zahlen, die folgende zwei Eigenschaften erfüllt:

  • (KL1)   für alle  
  • (KL2)   für alle  .

Der Beweis definiert die Koeffizientenfolge   induktiv definiert.

Definition der ersten Folgenkomponente

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Man definiert das erste Folgenkomponenten   und erhält damit die Bedingung (KL1)  . Ferner gilt für alle   mit  :   Denn es gilt dann   und damit:  

Voraussetzungen für die nächste Folgenkomponente

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Sei nun die  -te Folgenkomponente   bereits definiert, damit und es gelten für alle   die Bedingungen :

  • (KL1)   für alle  
  • (KL2)   für alle  .

Definition des nächsten Folgenkomponente

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Da (KL1) und (KL2) für   gelten, definiert man nun   über :

 

Bemerkung zu den Maxima

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  •   sorgt insbesondere für die Abschätzung bzgl. der Stetigkeit der Addtion mit der Stetigkeitskonstante   und bei der induktiven Definition für  .
  •   ist für die Stetigkeit der Cauchy-Multiplikation wesentlich, wenn einer der beiden Indizes   und der jeweils anderen kleiner als   ist.
  • Der Term   erlaubt eine Abschätzung des Cauchy-Produktes für   mit  

Gültigkeit von (KL1)

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Mit der Maximumdefinition erhält man unmittelbar  , da   als   definiert wurde.

Gültigkeit von (KL2) - Fallunterscheidung

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Für die Gültigkeit von (KL2) mit   muss man nur die Fälle untersuchen, bei denen   oder   gilt. Die Fälle   gelten nach Voraussetzung. Wir verwenden eine Fallunterscheidung für:

  • (KL2-F1)   und   bzw.   und  
  • (KL2-F2)   und   wird bei der Abschätzung über:
 

Gültigkeit von (KL2-F1) - Fallunterscheidung 1

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Damit ergibt sich   für alle  . Ferner gilt  . Also gilt   und   für   und   bzw.  . Für   ergibt sich die Behauptung nach Voraussetzung.  

Aufgaben für Studierende

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Betrachten Sie die Cauchy-Multiplikation auf der Polynomalgebra und erläutern Sie, wie man die Koeffizienten der Gaugefunktionale für pseudokonvexe Algebren definieren kann (siehe auch LC-Stetigkeit und PC-Stetigkeit des Cauchy-Produkt.

Siehe auch

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