Kreisteilungskörper/Quadratische Körpererweiterung/Zerlegungsverhalten/Fakt/Beweis
Die Äquivalenz von (1) und (2) ist klar nach Aufgabe. Von (2) nach (3). Nach Fakt gilt , sodass diese Richtung aus Fakt folgt, da sich der nichttrivale Automorphismus der quadratischen Erweiterung zu einem Automorphismus des Kreisteilungsringes fortsetzt, der die beiden Fasern vertauscht. Von (3) nach (2). Es sei ein Primideal über . Nach Fakt (3) ist
und nach Voraussetzung ist wegen Fakt gerade. Nach Aufgabe ist auch die Anzahl der Primideale über im Zerlegungsring und die Restekörper sind . Da der Index der Zerlegungsgruppe in der zyklischen Galoisgruppe
gerade ist, umfasst der Zerlegungskörper den quadratischen Zahlbereich. Deshalb sind auch dessen Restekörper gleich dem Grundkörper und es liegt im Zahlbereich Zerlegung vor.
Die Äquivalenz von (3) und (4) ist klar aufgrund von Fakt. (4) bedeutet, dass
deshalb folgt die Äquivalenz von (4) und (5) aus dem Euler-Kriterium.