Kurs:Topologische Invertierbarkeitskriterien/Satz - Stetigkeitssequenzen K-Regularität

Einführung

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Die folgende Aussage[1] liefert einerseits die Negation der  -Eigenschaft und andererseits sogar eine Charakterisierung der  -Regularität in kommutativen lokalkonvexe Algebren und der  -Regularität in kommutativen pseudokonvexe Algebren. Der Beweis des Satzes erfolgt analog zum Satz, der die TKP-Eigenschaft über Gaugefunktionale charakterisiert.

Stetigkeitssequenzen

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Der Beweise des folgenden Satzes verwendet Stetigkeitssequenzen bei K-Regularität verwendet die Algebraerweiterung und  -Regulärität dazu, die topologischen Eigenschaften von einem  -regulären Element   in   selbt darüber abzuleiten.

Satz: Stetigkeitssequenzen K-Regularität

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Sei   und  , dann gibt es für alle  , ein  , eine Folge   von Gaugefunktionalen mit Konstanten   mit  , für die folgende Bedingungen gelten:

  • (U1)   für alle   und  ,
  • (U2)   für alle   und  .

Seien  ,  ,   eine  -Erweiterung von   und   sei das Inverse zu  . Ohne Einschränkung sind die obigen Gaugefunktionalsysteme unital positiv.

Beweis 1: Äquivalentes Gaugefunktionalsystem

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Man betrachtet das auf der Algebraerweiterung   definierte Gaugefunktionalsystem   und induziert damit ein Gaugefunktionalsystem   auf  , das zu dem gegebenen Gaugefunktionalsystem   äquivalent ist.

Beweis 2: Definition äquivalentes Gaugefunktionalsystem

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Das von   auf   induzierte Gaugefunktionalsystem   wird mit dem Algebraisomorphismus   definiert (siehe Algebraerweiterung) d.h.

 

Beweis 3: Homöomorphie - Äquivalenz Gaugefunktionalsystem

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Da   ein Algebraisomorphismus ist und   homöomorph zu   ist, liefert die Stetigkeit von   und   die Äquivalenz der Gaugefunktionalsysteme   und  .

Beweis 4 - Stetigkeit der Multiplikation

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Für alle   gibt es ein  , sodass für alle   gilt

 

Für alle   gibt es ein  , sodass für alle   gilt

 

Beweis 5 - Definition von Stetigkeitssequenzen

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Nun sei   das multiplikativ inverse Element zu   dann definiert man damit folgendes System   mit den  -Gaugefunktionalen mit  .

 

Beweis 6 - Ungleichung U1 über Gaugefunktionale

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Man erhält über die Stetigkeit der Multiplikation folgende Ungleichungen:

 

Beweis 7 - Unitale Positivität

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Unter Verwendung der Unitalen Positivität der verwendeten Gaugfunktionalsysteme erhält man insbesondere:

 

Beweis 8 - Ungleichung U2 über Gaugefunktionale

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Für diese   gibt es eine Konstante   und ein  

 

Beweis 9 - Äquivalenz der Gaugefunktionalsysteme

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Insgesamt gilt die folgende Abschätzung durch die Äquivalenz der Gaugefunktionalsysteme auch für das gegebene Gaugefunktionalsystem  , denn für alle   gibt es eine Konstante   und eine   mit

 

Beweis 10 - Äquivalenz der Gaugefunktionalsysteme

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Dann gibt es wieder mit der Äquivalenz der Gaugefunktionalsysteme   gibt es ein   eine Konstante   mit

 

Beweis 11 - Ungleichung U1 mit Äquivalenz

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Insgesamt erhält man für alle   gibt es ein   und Konstanten  , sodass für alle  :

 

Beweis 12 - Ungleichung U2 mit Äquivalenz

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Insgesamt erhält man für alle   gibt es ein   und Konstanten   die analoge Ungleichung für das Gaugefunktionalsystem   für alle  :

 

Beweis 13

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Insgesamt gelten nun die beiden Ungleichungen:

  • (U1)   für alle   und  ,
  • (U2)   für alle   und  .

Damit folgt die Behauptung.  

Quellennachweise

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  1. Engelbert Niehaus (1994) K-reguläre Elemente - Schriftenreihe des Fachbereichs Mathematik - Westfälische Wilhelms–Universität Münster, S.48-49

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Siehe auch

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