Von (1) nach (2). Es sei
eine Basis, bezüglich der die beschreibende Matrix zu
obere Dreiecksgestalt besitzt. Dann folgt durch direkte Interpretation der Matrix, dass die Untervektorräume
-

-invariant
sind und somit eine invariante Fahne vorliegt.
Von (2) nach (1). Es sei
-

eine
-invariante Fahne.
Aufgrund des
Basisergänzungssatzes
gibt es eine Basis
von
mit
-

Da die Fahne invariant ist, gilt
-

Bezüglich dieser Basis besitzt die
beschreibende Matrix
zu
somit
obere Dreiecksgestalt.
Von (1) nach (3). Das charakteristische Polynom von
ist gleich dem charakteristischen Polynom
, wobei
eine beschreibende Matrix bezüglich einer beliebigen Basis ist. Wir können also annehmen, dass
eine obere Dreiecksmatrix ist. Dann ist nach
Fakt
das charakteristische Polynom das Produkt der Linearfaktoren zu den Diagonaleinträgen.
Aus (3) folgt (4), da das Minimalpolynom nach
Fakt
ein Teiler des charakteristischen Polynoms ist.
Von (4) nach (1). Wir beweisen die Aussage durch Induktion nach
, wobei die Fälle
-

klar sind. Nach Voraussetzung und nach
Fakt
besitzt
einen Eigenwert und damit auch einen Eigenvektor. Nach
Fakt
gibt es einen
-dimensionalen
Untervektorraum
-

der
-invariant ist.
Es sei
eine
Basis
von
, die wir durch
zu einer Basis von
ergänzen. Bezüglich dieser Basis wird
durch eine Matrix der Gestalt
-
beschrieben. Die
-Untermatrix oben links beschreibt dabei die
(beidseitige)
Einschränkung
von
auf
bezüglich der gegebenen Basis. Nach
Fakt
ist das Minimalpolynom von
ein Teiler des Minimalpolynoms von
und zerfällt daher wie dieses in Linearfaktoren. Nach Induktionsvoraussetzung
ist
trigonalisierbar und damit auch
selbst.