Kurs:Riemannsche Flächen (Osnabrück 2022)/Vorlesung 30/kontrolle
- Serre-Dualität
Im Beweis der Serre-Dualität orientieren wir uns stark an Forster und Möller.
Es sei eine kompakte zusammenhängende riemannsche Fläche und eine invertierbare Garbe auf .
Dann ist die natürliche Abbildung
Hier stehen links Modulgarbenhomomorphismen und rechts -lineare Abbildungen, die Gesamtzuordnung ist ein Gruppenhomomorphismus. Es sei nicht die Nullabbildung. Dann ist injektiv, da beide Garben invertierbar sind. Es liegt somit eine kurze exakte Garbensequenz
vor, wobei die Quotientengarbe nach Lemma 28.1 einen diskreten Träger besitzt und ihre erste Kohomologie verschwindet. Es liegt somit die lange exakte Kohomologiesequenz
vor. Daher ist surjektiv und wegen ist es nicht die Nullabbildung.
Wir wissen noch nicht, dass das Residuum eine Bijektion
definiert, nur, dass die Abbildung nichttrivial, also surjektiv ist. Wir werden von nun an die Dualität über das Residuum betrachten. Wir schreiben für den Dualraum von . Die vorstehende Aussage gilt auch in dieser Situation.
Es sei eine kompakte zusammenhängende riemannsche Fläche und eine invertierbare Garbe auf .
Dann ist die natürliche Abbildung
Dies folgt unmittelbar aus Lemma 30.1.
Es sei eine kompakte zusammenhängende riemannsche Fläche und seien und invertierbare Garben auf . Es sei ein nichttrivialer Schnitt.
Dann ist die natürliche Abbildung
Der Schnitt führt zu einem injektiven Garbenhomomorphismus und durch Tensorierung zu einem injektiven Homomorphismus . Nach Lemma 28.1 ist
surjektiv und daher ist die duale Abbildung injektiv.
Es sei eine kompakte zusammenhängende riemannsche Fläche und seien Divisoren auf . Es sei ein kanonischer Divisor von .
Dann liegt ein kommutatives Diagramm
vor, wobei alle Abbildungen injektiv sind. Dabei gilt
Links steht die zu
gehörende Einbettung der zugehörigen invertierbaren Garben, siehe Lemma 20.16. Rechts steht die injektive duale Abbildung zur surjektiven Abbildung
die wiederum zur Einbettung
gehört. Es ist
Ein globaler Schnitt in dieser Garbe ist das gleiche wie ein Modulhomomorphismus
was wiederum das gleiche wie ein Homomorphismus
ist. Daher folgt die Injektivität der horizontalen Abbildungen aus Korollar 30.2.
Es sei nun eine Linearform gegeben, das einerseits von und andererseits von herrührt. Wir müssen zeigen. Nehmen wir an, dass das nicht gilt. Dann gibt es einen Punkt derart, dass die Ordnung von in echt kleiner als die Ordnung von in ist. Um einen Widerspruch zu erreichen, konstruieren wir eine Kohomologieklasse , die unter , also unter
und unter einen unterschiedlichen Wert hat.
Es sei eine Kreisscheibenumgebung derart, dass auf die Divisoren trivial sind.
Der folgende Satz beschreibt die sogenannte Serre-Dualität.
Es sei eine kompakte zusammenhängende riemannsche Fläche und eine invertierbare Garbe auf .
Dann definiert die natürliche Abbildung
eine vollständige Dualität.
Es sei mit einem Divisor . Es sei das Geschlecht von und es sei ein kanonischer Divisor. Wegen Korollar 30.2 genügt es zu zeigen, dass
auch surjektiv ist. Es sei dazu
eine Linearform . Es sei ein Punkt, wir betrachten die Divisoren . Es sei zunächst fixiert. Ein globaler Schnitt definiert durch Tensorierung (siehe Lemma 30.3) mit einen Homomorphismus
und damit via
eine Linearform auf , die wir mit bezeichnen. Es sei
Für ist nach Lemma 30.3 auch und daher ist die Gesamtzuordnung
injektiv. Insbesondere haben und die gleiche Dimension. Daher haben wir nach Korollar 28.5 die Dimensionsabschätzung
Neben betrachten wir einen weiteren Untervektorraum von , nämlich das natürliche Bild
Dessen Dimension stimmt nach Korollar 30.2 mit der Dimension von überein und kann nach Lemma 28.6 (mit und ) durch
für ein von und abhängiges abgeschätzt werden. Ferner ist für
der Grad von negativ und somit besitzt für diese keine globalen Schnitte nach Lemma 28.3. Nach Satz 28.4 ist daher
Die Zahl geht also in alle drei relevanten Dimensionen einfach linear ein. Für hinreichend groß übertrifft also die Summe der Dimensionen von und von die Dimension des umgebenden Raumes. Es sei nun ein solches gewählt. Nach Korollar 9.8 (Lineare Algebra (Osnabrück 2024-2025)) ist dann
Ein nichttriviales Element darin hat einerseits eine Darstellung als mit und andererseits als Bild von einem Element aus . Es gilt also
Wegen ist . Somit ist und daher ist
Wir betrachten das kommutative Diagramm
ist . Dabei gilt rechts unten die Gleichheit . Nach Lemma 30.4 rührt damit von oben links her.
Es sei eine kompakte zusammenhängende riemannsche Fläche.
Dann ist eindimensional und die Residuenabbildung ist bijektiv.
Dies folgt aus Satz 30.5, wenn man dort setzt.
Mit diesem Wissen kann man die Serre-Dualität allein mit und auch ohne die Residuenabbildung formulieren.
Es sei eine kompakte zusammenhängende riemannsche Fläche.
Dann sind die Vektorräume und in natürlicher Weise dual zueinander.
Dies folgt aus Satz 30.5 mit unter Verwendung von
Die bijektive Zuordnung
aus Korollar 30.7 ist so zu verstehen. Eine globale Differentialform definiert einen (ebenfalls mit bezeichneten) Garbenhomomorphismus
und dazu die erste Kohomologieabbildung
Die Auswertung mit dem Residuum ergibt dann den Wert in . Der rechnerische Aufwand hängt wesentlich davon ab, in welcher Form die Kohomologieklasse vorliegt. Wenn Čech-kohomologisch als vorliegt, so erhält man bei gegebenem eine entsprechende Darstellung . Wenn als Klasse zu einer Hauptteilverteilung vorliegt, so gehört dazu direkt die Hauptteilverteilung von holomorphen Differentialformen und dazu wiederum die Residuenauswertung im Sinne der Definition 29.2.
Es sei eine kompakte zusammenhängende riemannsche Fläche.
Dann stimmt das kohomologische Geschlecht von mit dem differentiellen Geschlecht von überein.
Dies folgt unmittelbar aus Korollar 30.7.
Es sei eine kompakte zusammenhängende riemannsche Fläche mit dem Geschlecht .
Dann besitzt ein kanonischer Divisor den Grad .
Der Satz von Riemann-Roch ergibt für einen kanonischen Divisor wegen unter Verwendung von Korollar 30.7 die Gleichheit
Also ist