Stetigkeitssatz für lineare Abbildungen/topologische Vektorräume

Stetigkeitssatz für lineare Abbildung auf topologischen Vektorräumen (SLAT)

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Seien   und   topologische Vektorräume mit den Systemen von topologieerzeugenden Gaugefunktionalen über dem Körper   und

  eine lineare Abbildungen, dann sind folgende Aussagen äquivalent:
  • (1) T ist stetig in jedem Punkt  
  • (2) T ist stetig im Nullvektor  
  • (3)  
  • (4)   ,

Beweis SLAT

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Der Stetigkeitssatz für Lineare Abbildung auf topologischen Vektorräumen (SLAT) wird als Ringschluss von (1)   (2)   (3)   (4)   (1) bewiesen.

Folgerung SLAT (1) nach (2)

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klar, da der Nullvektor  

Folgerung SLAT (2) nach (3)

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Nach dem Epsilon-Delta-Kriterium für topologische Räume erhält man für die Stetigkeit in   folgende äquivalente Bedingung.

 

Folgerung SLAT (2) nach (3) - Schritt 1

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Da   und   topologische Räume sind und die Systemen von Gaugefunktionalen die Topologie erzeugen, gibt es für jede Nullumgebung   ein   ein   und für jede Nullumgebung   ein   und ein   mit:

 

Folgerung SLAT (2) nach (3) - Schritt 2

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Da es nach dem  -Kriterium zu jedem   ein   existiert und kann man dies insbesondere für die Nullumgebung   von   anwenden, wählt dazu das  . Damit gilt für alle  .

 

Folgerung SLAT (2) nach (3) - Schritt 3

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Durch Anwendung auf die Gaugefunktionale erhält man die Abschätzungen:

  •   folgt  .
  •   folgt  .

Folgerung SLAT (2) nach (3) - Schritt 4

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Mit der ersten Abschätzung und der Homogenität von Gaugefunktionalen folgt aus  , dass   gilt. Das oben genannte  - -Kriterium für topologische Räume liefert mit der der Bedingung im  , dass dann   erfüllt ist.

Folgerung SLAT (2) nach (3) - Schritt 5

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Für Bedingung (3) benötigt man eine Abschätzung für   und nicht nur für  . Für alle   gilt  . Damit erhält man für für   die Bedingungen   und  .

Folgerung SLAT (2) nach (3) - Schritt 6

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Mit   und   für alle   erhält man  . Die Behauptung folgt dann mit der Homogenität von Gaugefunktionalen für alle  :

 

Folgerung SLAT (3) nach (4) - Fallunterscheidung

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Nach Voraussetzung gilt (3), d.h.: Zu jedem   existiert ein     mit   für alle   mit  . Man wählt für das gesucht   der Aussage (4) das durch Aussage (3) gegebene   und betrachtet die Fallunterscheidung für   und  :

Folgerung SLAT (3) nach (4) - Fall 1

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In Fall 1 weisen wir die Ungleichung (4) für den Fall   nach. Es gilt:

 

Folgerung SLAT (3) nach (4) - Fall 2.1

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In Fall 2 sei nun   und   beliebig gewählt. Dann liegt für   der Vektor   auf dem topologischen Rand der abgeschlossenen Einheitskugel   in  , denn es gilt:

 

Folgerung SLAT (3) nach (4) - Fall 2.2

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Da nun   erfüllt ist, kann die Aussage (3) auf   angewendet werden und man erhält:

 

Folgerung SLAT (3) nach (4) - Fall 2.3

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Die Normierung zu   konnte im obigen Fall nur unter der Bedingung durchgeführt werden, wenn   gegeben war. Es fehlt also noch die Untersuchung vom Fall   und  . Es existieren unter der Voraussetzung (3) keine   mit   und  , wie die folgende Begründung zeigt.

Begründung SLAT (3) nach (4) - Fall 2.4

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Es gilt keine   mit   und  , denn mit   gilt auch   für alle  . Dann würde aber die Bedingung der Beschränktheit aus (3) durch   verletzt, denn es gilt mit der Linearität von   und der Homogenität des Gaugefunktionals  :

 .

Bemerkung SLAT (3) nach (4) - Fall 2.4

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Da nach (3) eine Schranke   existiert und   wird beliebig groß, kann unter dieser Bedingung   diese Schranke nicht existieren.

Folgerung SLAT (3) nach (4) - Fall 2.4

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Insgesamt erhält man (3): Für alle   ein   existiert, wobei für   gilt:

 

bzw. die Ungleichung

 

Folgerung SLAT (4) nach (1)

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  • Nach Voraussetzung gelte (4)  ,
  • Wir zeigen nun, dass die lineare Abbildung   in einem beliebigen Punkt   stetig ist.

D.h. wir zeigen, dass aus   auch die Konvergenz der Bildnetz   gegen   erfüllt ist. Über dem Limes steht das Gaugefunktionalsystem, bzgl. der die Konvergenz definiert wird.

Folgerung SLAT (4) nach (1) - Teil 1

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Für den Nachweis der Stetigkeit von   in jedem Punkt aus   sei nun   beliebig gewählt. Ferner sei ein Netz   in   mit   gegeben, die also gegen   bzgl. des Gaugefunktionalsystems   konvergiert. Für den Nachweis der Konvergenz der Bildnetze   gegen   verwenden man die Linearität und die Einschachtelung des Bildnetzes durch Verwendung der Ungleichung (4).

Folgerung SLAT (4) nach (1) - Teil 2

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Zunächst einmal drücken wir die Konvergenzaussage für Netze in der Topologie durch die Gaugefunktionalsysteme aus.

  •  
  •  

Folgerung SLAT (4) nach (1) - Teil 2

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Für den Nachweis der Konvergenz des Netzes   gegen   wird der Abstand zwischen Komponenten des Bildnetzes   und   wie folgt abgeschätzt:

 ,

da   in   gegen   konvergiert und mit   durch Abschätzung auch   konvergiert.

Ringschluss SLAT

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Damit wurde mit dem Ringschluss die Äquivalenz der Aussagen (1)-(4) nachgewiesen.  

Siehe auch

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