Integration auf Maßräumen/Konvergenzsätze/Fatou und Lebesgue/Textabschnitt

Die folgende Aussage heißt Lemma von Fatou.


Es sei ein -endlicher Maßraum und es sei

eine Folge von nichtnegativen messbaren numerischen Funktionen.

Dann gilt

Die Funktionen und sind nach Aufgabe bzw. Fakt messbar, und die Folge konvergiert nach Aufgabe wachsend gegen . Wir können den Satz von der monotonen Konvergenz anwenden und erhalten

Für jedes ist wegen

für alle auch

für alle und damit

wobei die Gleichheit rechts darauf beruht, dass Häufungspunkte nicht von endlich vielen Folgengliedern abhängen.  Dies ergibt insgesamt die Behauptung.


Wir kommen zum Satz von der majorisierten Konvergenz, der auch Satz von Lebesgue heißt.


Es sei ein -endlicher Maßraum und es sei

eine punktweise konvergente Folge von messbaren Funktionen. Es gebe eine messbare integrierbare Funktion

mit für alle und alle .

Dann ist auch die Grenzfunktion integrierbar, und es gilt

Die Majorante sichert nach Fakt, dass die integrierbar sind; da diese Abschätzung auch für die Grenzfunktion gilt, ist diese ebenfalls integrierbar. Wir wenden das Lemma von Fatou auf die beiden nichtnegativen Funktionenfolgen und an und erhalten unter Verwendung der Linearität einerseits

und andererseits

Zusammenfassend ergibt sich

Daher stimmt der Limes inferior von mit dem Limes superior davon überein und somit ist dies nach Aufgabe gleich dem Limes von .