Integration auf Maßräumen/Konvergenzsätze/Fatou und Lebesgue/Textabschnitt
Die folgende Aussage heißt Lemma von Fatou.
Es sei ein -endlicher Maßraum und es sei
eine Folge von nichtnegativen messbaren numerischen Funktionen.
Dann gilt
Die Funktionen und sind nach Aufgabe bzw. Fakt messbar, und die Folge konvergiert nach Aufgabe wachsend gegen . Wir können den Satz von der monotonen Konvergenz anwenden und erhalten
Für jedes ist wegen
für alle auch
für alle und damit
wobei die Gleichheit rechts darauf beruht, dass Häufungspunkte nicht von endlich vielen Folgengliedern abhängen. Dies ergibt insgesamt die Behauptung.
Wir kommen zum Satz von der majorisierten Konvergenz, der auch Satz von Lebesgue heißt.
Es sei ein -endlicher Maßraum und es sei
eine punktweise konvergente Folge von messbaren Funktionen. Es gebe eine messbare integrierbare Funktion
mit für alle und alle .
Dann ist auch die Grenzfunktion integrierbar, und es gilt
Die Majorante sichert nach Fakt, dass die integrierbar sind; da diese Abschätzung auch für die Grenzfunktion gilt, ist diese ebenfalls integrierbar. Wir wenden das Lemma von Fatou auf die beiden nichtnegativen Funktionenfolgen und an und erhalten unter Verwendung der Linearität einerseits
und andererseits
Zusammenfassend ergibt sich
Daher stimmt der Limes inferior von mit dem Limes superior davon überein und somit ist dies nach Aufgabe gleich dem Limes von .