Integrierbare Funktionen/Auf Maßraum/Über Maß des Subgraphen/Ausschöpfungssätze/Textabschnitt
Die folgenden Rechenregeln für Integrale beruhen auf dem Ausschöpfungssatz für Maße. Man kann den Subgraphen sowohl dadurch ausschöpfen, dass man die Grundmenge ausschöpft, als auch dadurch, dass man die Funktion ausschöpft, also durch andere Funktionen approximiert.
Es sei ein -endlicher Maßraum und sei eine abzählbare Zerlegung in messbare Teilmengen.
Dann gilt für eine integrierbare messbare numerische Funktion die Beziehung
Die beiden Subgraphen zum positiven und zum negativen Teil, also und , haben endliches Maß, und es gilt
und
Daher folgt die Aussage für die beiden Teile direkt aus der -Additivität des Maßes . Daraus folgt die Aussage für aus dem großen Umordnungssatz.
Es sei ein -endlicher Maßraum und sei , , eine messbare Ausschöpfung von .
Dann gilt für eine integrierbare messbare numerische Funktion die Beziehung
Durch Betrachten von und kann man annehmen, dass nichtnegativ ist. Dann schöpfen die Subgraphen den Subgraphen aus und die Aussage folgt aus Fakt.
Den folgenden Satz nennt man Satz von der monotonen Konvergenz oder Satz von Beppo Levi.
Es sei ein -endlicher Maßraum und sei
eine wachsende Folge von nichtnegativen messbaren numerischen Funktionen mit der Grenzfunktion .
Dann gilt
Zunächst ist die Grenzfunktion nach Fakt wieder messbar, sodass das Integral links wohldefiniert ist. Für die „halboffenen“ Subgraphen gilt die Beziehung . Daher ist nach Fakt
Wegen Fakt ist dies die Behauptung.
Es sei ein -endlicher Maßraum und sei
eine messbare nichtnegative numerische Funktion.
Dann ist das Integral gleich dem Supremum der Integrale zu allen einfachen Funktionen .
Hierbei ist wichtig, dass man beliebige einfache Funktionen und nicht nur, wie beim Riemann-Integral, die Treppenfunktionen zur Verfügung hat.