Maßraum/L^p-Räume/Einführung/Textabschnitt


Es sei eine reelle Zahl und ein Maßraum. Eine messbare Funktion

heißt -integrierbar, wenn endlich ist.

Der Menge aller -integrierbaren Funktionen wird mit

bezeichnet, es handelt sich um einen -Vektorraum.


Wir betrachten die natürlichen Zahlen als Maßraum mit dem Zählmaß. Die Funktionen

sind einfach die -wertigen Folgen, diese sind automatisch messbar. Die -Integierbarkeit ist in diesem Fall einfach die -Summierbarkeit, es geht also um diejenigen Folgen , für die

gilt. Die sind von daher eher als Reihenglieder denn als Folgenglieder anzusehen. Für handelt es sich um die absolute Konvergenz der Reihe bzw. schlicht um die Summierbarkeit, für spricht man von quadratsummierbaren Folgen. Die harmonische Reihe ist nicht summierbar, aber -summierbar und sogar -summierbar für jedes .




Es sei eine reelle Zahl und ein Maßraum.

Dann ist die Menge der -integrierbaren Funktionen ein -Vektorraum.

Beweis

Siehe Aufgabe.



Es sei eine reelle Zahl und ein Maßraum. Zu einer -integrierbaren Funktion nennt man

die -Norm von .

Häufig möchte man auch für zu Fakt entsprechende Funktionenräume mit einer entsprechenden Halbnorm zur Verfügung haben. Zu einer messbaren Funktion auf einem Maßraum setzt man

Diese Zahl (die eventuell sein kann) nennt man auch das wesentliche Supremum von . Die entscheidende Eigenschaft ist, dass zwar auch Werte oberhalb dieses wesentlichen Supremums annehmen kann, aber nur auf einer Nullmenge. Man nennt wesentlich beschränkt, wenn ihr wesentliches Supremum eine reelle Zahl ist. Mit bezeichnet man den Vektorraum der wesentlich beschränkten Funktionen auf , auf diesem ist eine Halbnorm.




Es sei ein Maßraum. Dann sind für eine messbare Funktion folgende Aussagen äquivalent.

  1. Es ist fast überall.
  2. Es gibt ein mit
  3. Für alle ist

Beweis

Siehe Aufgabe.


Wir werden zeigen, dass die -Norm eine Halbnorm auf ist und daher nach Fakt auf einem geeigneten Restklassenraum eine Norm ist. Die folgende Aussage heißt Höldersche Abschätzung oder Höldersche Ungleichung.



Es seien reelle Zahlen mit

und es sei ein Maßraum. Es seien

messbare Funktionen, die - bzw. -integrierbar seien.

Dann gilt

Bei ist die Aussage nach Fakt klar, wir können also von ausgehen. Zu wenden wir auf und die Abschätzung

(siehe Aufgabe) an und erhalten

Multiplikation mit dem Vorfaktor ergibt die Behauptung.



Es sei eine reelle Zahl und es sei ein Maßraum. Es seien

-integrierbare Funktionen.

Dann gilt

Es sei , für die anderen Fälle siehe die Aufgaben. Wegen

können wir und als reellwertig und nichtnegativ annehmen. Es sei die durch die Bedingung

bestimmte Zahl, also

Mit Fakt folgt

Wir können nun mit kürzen (wenn diese Zahl gleich ist, stimmt die Aussage sowieso).



Es sei ein Maßraum und .

Dann ist auf dem -Vektorraum der -integrierbaren Funktionen eine Halbnorm.

Die Dreiecksabschätzung ist Fakt, die anderen Eigenschaften sind klar.