Kurs:Grundkurs Mathematik (Osnabrück 2022-2023)/Teil II/Vorlesung 53/kontrolle
- Die rationalen Exponentialfunktionen
Zu einer positiven Zahl aus einem angeordneten Körper haben wir in der 27. Vorlesung die ganzzahlige Exponentialfunktion , , zur Basis besprochen, die einer ganzen Zahl den Wert zuordnet. Die entscheidende Gesetzmäßigkeit ist dabei (vergleiche Lemma 27.8 (4))
Für den Fall kann man den Definitionsbereich wesentlich erweitern, und zwar in zwei Schritten. Wir besprechen zunächst die Ausdehnung von auf und anschließend die Ausdehnung von auf . Ausgangspunkt ist die Bezeichnungsweise für , die auf den ersten Blick willkürlich erscheinen mag, die sich aber durch die Beziehung
überzeugend rechtfertigen lässt.
Zu und mit () setzt man
Insbesondere setzt man
Bei stimmt diese Schreibweise mit den früher gemachten Festlegungen überein. Die Existenz und Eindeutigkeit der Zahlen (wenn also Zähler und Nenner fixiert sind) ist durch Satz 48.7 gesichert (insbesondere sind dies stets positive Zahlen). Auf dieser Eindeutigkeit beruht auch das Potenzprinzip, das wir in der 48. Vorlesung erwähnt haben: Zwei positive reelle Zahlen stimmen bereits dann überein, wenn eine gewisse gleichnamige Potenz von ihnen übereinstimmt. Eine weitere Anwendung dieses Prinzips ist die Wohldefiniertheit der Definition von . Man muss sich nämlich noch klar machen, dass bei verschiedenen Bruchdarstellungen
das gleiche herauskommt. Dies ergibt sich aus
Dabei gilt die erste Gleichung, da die -te Potenz (nach Lemma 11.8 (2)) auch links ergibt (entsprechend für die rechte Gleichung).
Statt mit kann man genauso gut mit arbeiten. Die -te Potenz von ist natürlich . Es ist aber nach Lemma 23.12 (4) auch
Es sei eine positive reelle Zahl. Dann besitzt die Funktion
folgende Eigenschaften.
- Es ist für alle .
- Es ist .
- Für und ist .
- Für und ist .
- Für ist streng wachsend.
- Für ist streng fallend.
- Es ist für alle .
- Für ist .
- Wir können annehmen, dass die Exponenten mit einem gemeinsamen Nenner vorliegen, also
und
.
Dann ist unter Verwendung von
Lemma 27.8 (4)
(angewendet für die Basis und die ganzzahligen Exponenten und )
- Sei
.
Dann ist unter Verwendung von
Lemma 27.8 (5)
- Sei
also . Mit ist nach Lemma 19.13 (8) auch und davon ist auch die -te Wurzel .
- Wird ähnlich wie (3) begründet.
- Dies folgt aus (1) und (3). Es sei nämlich
.
Dann ist
mit . Dann ist
- Wird ähnlich wie (5) begründet.
- Sei
und
.
Dann ist unter Verwendung von
Lemma 23.12 (4)
und
Satz 48.7 (1)
- Mit
ist unter Verwendung von Satz 48.7 (2) und Lemma 23.12 (5)
Diese Eigenschaften sind für ganzzahlige Argumente aus
Lemma 27.8
und aus
Lemma 27.9
vertraut. Die erste Eigenschaft nennt man auch die Funktionalgleichung der Exponentialfunktion. Sie bedeutet, dass zu jedem
ein
Gruppenhomomorphismus
vorliegt. Für sind diese nach Satz 53.2 (6) bzw. Satz 53.2 (7) und Lemma 25.15 injektiv.
- Die reellen Exponentialfunktionen
Die oben auf den rationalen Zahlen definierten Exponentialfunktionen besitzen eine Fortsetzung auf die reellen Zahlen, die entsprechend mit
bezeichnet wird. Wie ist diese zu definieren, welche Bedeutung soll beispielsweise der Ausdruck
bekommen? Die richtige Idee ist hier, den Exponenten durch eine rationale Folge zu approximieren (etwa durch die Dezimalbruchfolge oder eine Heron-Folge) und dann die Folge von Potenzen mit rationalen Exponenten zu betrachten, die wir im ersten Teil der Vorlesung eingeführt haben. Wenn diese Folge konvergiert, so hat man einen sinnvollen Kandidaten für . Dieser Ansatz erfordert aber, dass man zeigen kann, dass dieser Grenzwert unabhängig von der gewählten Folge ist. Dazu dient das folgende Lemma.
Es sei
eine monotone Funktion.
Dann ist für jedes und jede rationale streng wachsende Folge , , die gegen konvergiert, die Folge konvergent mit einem nur von abhängigen Grenzwert.
Ohne Einschränkung sei wachsend. Es sei eine rationale streng wachsende Folge, die gegen konvergiert. Dann ist auch eine wachsende Folge. Es sei mit . Dann ist auch
für alle . Die Bildfolge ist also wachsend und nach oben beschränkt, daher besitzt sie nach Korollar 47.3 einen Grenzwert in . Es sei eine weitere rationale streng wachsende Folge, die gegen konvergiert. Dann gibt es zu jedem ein mit
Wegen der Monotonie von überträgt sich dies auf die Bildfolgen, d.h. es ist
Somit ist
und wegen der Symmetrie der Situation konvergieren beide Folgen gegen den gleichen Grenzwert.
Die vorstehende Situation bedeutet, dass man für Zahlen durch die Festlegung
mit einer beliebigen rationalen streng wachsenden Folge , die gegen konvergiert, eine auf ganz definierte Funktion erhält. Da wir für nicht die Stetigkeit voraussetzen, kann sich für rationale Zahlen der Funktionswert bei dieser Konstruktion sogar ändern.
Dieses Fortsetzungsverfahren wenden wir auf die Exponentialfunktion an, d.h. für ist
mit einer beliebigen streng wachsenden Folge aus rationalen Zahlen , die gegen konvergiert. Für rationale Zahlen ändert sich dabei der Wert nicht, da die rationalen Exponentialfunktionen stetig sind. Dies ergibt sich genau so wie die Stetigkeit der auf definierten Exponentialfunktionen weiter unten aus der Funktionalgleichung und der Monotonie, siehe Aufgabe 53.5.
Die in Satz 53.2 gezeigten Eigenschaften übertragen sich auf die reellen Zahlen.
Es sei eine positive reelle Zahl. Dann besitzt die Exponentialfunktion
folgende Eigenschaften.
- Es ist für alle .
- Es ist .
- Für und ist .
- Für und ist .
- Für ist streng wachsend.
- Für ist streng fallend.
- Es ist für alle .
- Für ist .
Wir beweisen (1), die anderen Eigenschaften ergeben sich ähnlich, siehe Aufgabe 53.16. Es sei eine wachsende rationale Folge, die gegen konvergiert, und eine wachsende Folge, die gegen konvergiert. Dann ist nach Lemma 44.12 (1) die Folge eine wachsende rationale Folge, die gegen konvergiert. Somit ist unter Verwendung der rationalen Funktionalgleichung und von Lemma 44.12 (2)
Sei . Wir zeigen zuerst die Stetigkeit im Nullpunkt. Da nach Aufgabe 48.22 die Folge , , gegen konvergiert, und da die Exponentialfunktion wachsend ist, gibt es zu jedem positiven ein positives mit der Eigenschaft, dass aus
die Abschätzung
folgt. Es sei nun beliebig und vorgegeben. Wir betrachten ein , das zu
die Stetigkeit im Nullpunkt sichert. Dann gilt unter Verwendung von Satz 53.5 (1) für mit
die Abschätzung
Es sei eine positive reelle Zahl. Dann ist die Exponentialfunktion
Die Homomorphieeigenschaft folgt direkt aus der Funktionalgleichung, die Injektivität folgt aus der der Monotonieeigenschaft in Zusammenhang mit Lemma 25.15. Zum Nachweis der Surjektivität sei vorgegeben. Nach Lemma 27.10 gibt es ganze Zahlen mit
Aufgrund des Zwischenwertsatzes, den wir wegen der in Satz 53.6 bewiesenen Stetigkeit der Exponentialfunktionen anwenden können, gibt es ein mit
was die Surjektivität bedeutet.
Eine besonders wichtige Exponentialfunktion ergibt sich, wenn man als Basis die
Eulersche Zahl
nimmt, die wir als
eingeführt haben. In Bemerkung 48.13 haben wir erwähnt, dass diese Zahl mit
übereinstimmt. Für diese Exponentialfunktion gibt es ebenfalls eine weitere Darstellung, die sich an dieser Reihe orientiert, die Darstellung als Potenzreihe. Diese Übereinstimmung können wir hier nicht beweisen.
Für die Exponentialfunktion zur Basis gilt die Darstellung
Eine Besonderheit dieser Funktion ist, dass sie mit ihrer Ableitung übereinstimmt. Die Steigung der Tangenten an einem Punkt des Graphen stimmt also stets mit dem Funktionswert überein. Der Satz bedeutet insbesondere, dass die Reihe für jedes konvergiert, wobei diese Konvergenz im Allgemeinen recht schnell ist.
- Logarithmen
Zu sind die reellen Exponentialfunktionen
stetig, streng wachsend oder streng fallend und bijektiv. Wir betrachten die Umkehrfunktionen dazu.
Zu einer positiven reellen Zahl , , wird der Logarithmus zur Basis als Umkehrfunktion zur reellen Exponentialfunktion zur Basis definiert. Der Wert dieser Funktion an der Stelle wird mit
bezeichnet.
Aus der Umkehreigenschaft ergeben sich direkt die Beziehungen
und
Der Logarithmus zur Basis wird auch als natürlicher Logarithmus, geschrieben , bezeichnet. Die Logarithmen sind nach Satz 53.6 und Satz 52.11 stetige, bijektive Abbildungen
Die folgenden Regeln ergeben sich direkt aus der Definition der Logarithmen als Umkehrfunktionen der Exponentialfunktionen.
Die Logarithmen zur Basis erfüllen die folgenden Rechenregeln.
- Es gilt .
- Es gilt für .
- Es gilt
Beweis
Das Prinzip des Rechenschiebers beruht auf den Logarithmen. Man möchte die reellen Zahlen und miteinander multiplizieren. Man berechnet zu einer fixierten Basis die zugehörigen Logarithmen, also und . Dann addiert man und berechnet davon den Wert der Exponentialfunktion zur Basis . Dies ist nach Lemma 53.10 (1) gleich
also das gesuchte Produkt. Die Berechnungen des Logarithmus und der Exponentialfunktion können dabei durch hinreichend genaue Wertetabellen oder eben durch eine logarithmische Skala auf dem Rechenschieber ersetzt werden. Die Addition der Logarithmen wird dabei mechanisch durch das Verschieben der beweglichen Skala bewerkstelligt. Auf einer logarithmischen Skala werden die Zahlen zwischen und auf einer Strecke so angeordnet, dass die (auf der üblichen Skala) Stelle mit bezeichnet wird. Die Skala ergibt sich auch, wenn man auf dem Graphen des Logarithmus die Werte an den Stellen zwischen und markiert und diese Punkte auf die -Achse projiziert.