Potenzreihe/R/Ableitungseigenschaften/Ohne Beweis/Textabschnitt
Viele wichtige Funktionen wie die Exponentialfunktion oder die trigonometrischen Funktionen werden durch eine Potenzreihe dargestellt. Der folgende Satz zeigt, dass diese Funktionen differenzierbar sind und ihre Ableitung durch diejenige Potenzreihe dargestellt wird, die sich durch gliedweises Ableiten ergibt.
Es sei
eine Potenzreihe, die auf dem offenen Intervall konvergiere und dort die Funktion darstellt.
Dann ist auch die formal abgeleitete Potenzreihe
auf konvergent. Die Funktion ist in jedem Punkt dieses Intervalls differenzierbar mit
Der Beweis erfordert ein genaues Studium von Potenzreihen.
Im Satz haben wir für die Potenzreihe und für die dadurch festgelegte Funktion geschrieben, um die Rollen deutlicher zu machen. Von nun an ist diese Unterscheidung nicht mehr nötig.
Eine durch eine Potenzreihe gegebene Funktion
ist auf ihrem Konvergenzintervall unendlich oft differenzierbar.
Dies ergibt sich direkt aus Fakt.
Nach Definition ist
Die Ableitung nach ist aufgrund von Fakt unter Verwendung der Kettenregel gleich
Bei einer reellen Exponentialfunktion
gilt nach Fakt die Beziehung
es besteht also ein proportionaler Zusammenhang zwischen der Funktion und ihrer Ableitung mit dem Proportionalitätsfaktor . Dies gilt auch dann, wenn mit einer Konstanten multipliziert wird. Wenn man unter eine von der Zeit abhängige Größe versteht, so beschreibt das momentane Wachstum zu einem Zeitpunkt. Die Gleichung bedeutet dann, dass das momentane Wachstum in jedem Zeitpunkt proportional zur momentanen Größe ist. Ein solches Wachstum (bzw. Schrumpfung bei bzw. ) kommt in der Natur bei einer Population dann vor, wenn es keine nennenswerte Nahrungskonkurrenz und vernachlässigbare Sterberaten gibt (die Anzahl der Mäuse ist dann proportional zur Anzahl der geborenen Mäuse). Eine Bedingung der Form
ist ein Beispiel für eine Differentialgleichung. Dies ist eine Gleichung für eine Funktion, die Bedingungen an die Ableitung der Funktion ausdrückt. Eine Lösung einer solchen Differentialgleichung ist eine differenzierbare Funktion, die diese Ableitungsbedingung erfüllt. Die Lösungen der zuletzt formulierten Differentialgleichung sind die Funktionen
Nach Definition ist
Die Ableitung nach ist aufgrund von Fakt und Fakt unter Verwendung der Kettenregel gleich
Aufgrund der Quotientenregel, Fakt und der Kreisgleichung ergibt sich
Das Argument für die Ableitung des Kotangens ist entsprechend.