Lösung
- Es sei
(oder )
ein rechtsseitig
(bzw. linksseitig)
unbeschränktes Intervall
und
-
eine
Funktion.
Dann heißt Grenzwert von für
(bzw. ),
wenn es für jedes ein
(bzw. )
gibt mit für alle
(bzw. ).
- Die Abbildung heißt stetig in , wenn für jedes ein derart existiert, dass
-
gilt.
- Eine
Folge
in einem
metrischen Raum
heißt Cauchy-Folge, wenn folgende Bedingung erfüllt ist.
Zu jedem
, ,
gibt es ein derart, dass für alle die Beziehung
-
gilt.
- Es sei ein
reelles Intervall,
eine
offene Menge
und
-
ein
Vektorfeld
auf . Es sei gegeben. Dann nennt man
-
das Anfangswertproblem zur
gewöhnlichen Differentialgleichung
mit der Anfangsbedingung .
- Es sei ein
Körper
und sei ein -Vektorraum.
Eine
lineare Abbildung
-
heißt auch eine Linearform auf .
- Es seien die Richtungsableitungen in Richtung des -ten Einheitsvektors. Zu heißt die
Matrix
-
die Hesse-Matrix zu im Punkt .
Lösung
- Die Abbildung ist genau dann stetig, wenn sämtliche Komponentenfunktionen stetig sind.
- Es sei
eine offene Teilmenge und sei
-
eine
stetig differenzierbare Abbildung.
Es sei die Faser von über . Es sei
-
eine
differenzierbare Funktion
und die eingeschränkte Funktion besitze im Punkt
ein
lokales Extremum
auf und sei ein
regulärer Punkt
von . Dann ist
-
d.h. die Linearform verschwindet auf dem
Tangentialraum
an der Faser von durch .
- Es sei ein
endlichdimensionaler
reeller Vektorraum,
ein
reelles Intervall,
eine
offene Menge
und
-
ein stetiges
Vektorfeld
auf das
lokal einer Lipschitz-Bedingung
genügt. Es sei ein offenes Teilintervall und es seien
-
Lösungen des Anfangswertproblems
-
Dann ist .
Beweise die Funktionalgleichung der Fakultätsfunktion für
.
Lösung
Lösung Ebene/Produktmenge/Offen und abgeschlossen/Aufgabe/Lösung
Lösung
a) Es seien die Kontraktionsfaktoren zu
bzw. .
Dann ist für beliebige Punkte
-
und somit kann man als Kontraktionsfaktor für die Verknüpfung nehmen.
b) Wir betrachten die drei Punkte
-
mit dem reellen Abstand. Dies ist als abgeschlossene Teilmenge von ein vollständiger metrischer Raum. Wir betrachten die konstante Abbildung
-
und mit
-
Die konstante Abbildung ist eine starke Kontraktion
(mit Kontraktionsfaktor )
und ist eine starke Kontraktion mit Kontraktionsfaktor ; es ist ja
-
-
und
-
Der Fixpunkt von ist und der Fixpunkt von ist . Dagegen ist
-
es ist also der Fixpunkt der Verknüpfung.
Wir betrachten die differenzierbare Kurve
-
a) Skizziere das Bild dieser Kurve und den Streckenzug, der sich ergibt, wenn man das Definitionsintervall in vier gleichlange Teilintervalle unterteilt.
b) Berechne die Gesamtlänge des in a) beschriebenen Streckenzugs.
c) Zeige, dass für die Länge dieser Kurve die Abschätzung
-
gilt.
Lösung
b) Die Unterteilungspunkte sind
-
Der Sinus hat dabei folgende Werte:
-
Dabei ergibt sich die zweite Gleichung aus
-
und der Kreisgleichung
.
Die dritte Gleichung folgt daraus aus der Symmetrie des Sinus.
Die erste Teilstrecke des Streckenzugs verbindet die beiden Punkte
und ,
deren Länge ist also
Die zweite Teilstrecke des Streckenzugs verbindet die beiden Punkte
und ,
deren Länge ist also
Die dritte Teilstrecke ist gleichlang zur zweiten und die vierte Teilstrecke ist gleichlang zur ersten. Daher ist die Gesamtlänge dieses Streckenzugs insgesamt gleich
-
c) Da die Kurve stetig differenzierbar ist, ist sie auch rektifizierbar, und ihre Länge ist gleich
-
Wegen ist und daher ist . Wegen der Monotonie der Quadratwurzel folgt
-
Also ist
-
Löse das
Anfangswertproblem
-
mit den Anfangsbedingungen
und
durch einen
Potenzreihenansatz
bis zur vierten Ordnung.
Lösung
Wir machen den Ansatz
-
Aufgrund der Anfangsbedingung ist direkt
und
.
Die relevanten Ausdrücke links sind
-
-
und deren Summe ist mit gleichzusetzen. Der Vergleich der einzelnen Koeffizienten zu den führt auf
-
also ist
-
auf
-
also ist
-
und auf
-
also ist
also
-
Die Potenzreihe zu bis zur vierten Ordnung ist also
-
Lösung Totale Differenzierbarkeit/K/R/Aufgabe/Lösung
Lösung
- Es ist
-
daher ist der Definitionsbereich .
- Die
partiellen Ableitungen
sind
-
Die Jacobi-Matrix ist also
-
- Da die partiellen Ableitungen überall existieren und stetig sind, ist die Funktion nach
Satz . (Analysis (Osnabrück 2021-2023))
total differenzierbar.
Beweise den Satz über die Bestimmung von Extrema mit der Hesse-Matrix.
Lösung
(1). Aufgrund von
Lemma 50.1 (Analysis (Osnabrück 2021-2023))
gibt es ein
derart, dass die
Hesse-Form
für alle
negativ definit
ist. Für alle Vektoren
, ,
gibt es nach
Satz 49.5 (Analysis (Osnabrück 2021-2023))
ein
mit
-
wobei die erste Formulierung sich auf eine fixierte Basis bezieht und wobei die zweite Identität auf
Aufgabe 49.18 (Analysis (Osnabrück 2021-2023))
beruht. Da die Hesse-Form negativ definit ist, steht rechts für
eine Zahl, die echt kleiner als ist. Daher liegt ein isoliertes lokales Maximum vor.
(2) wird wie (1) bewiesen oder durch Betrachten von darauf zurückgeführt.
(3). Es sei
indefinit.
Dann gibt es Vektoren
und
mit
-
Wegen der stetigen Abhängigkeit der Hesse-Form gelten diese Abschätzungen auch für für aus einer offenen Umgebung von
(mit den gleichen Vektoren und ).
Wir können durch Skalierung von
und
annehmen, dass
und
zu dieser Umgebung gehören. Wie im Beweis zu Teil (1) gilt daher
( und sind nicht )
-
und
-
mit
.
Also kann in kein lokales Extremum vorliegen.
Es sei
offen
und
-
eine
stetig differenzierbare
Abbildung. Zeige, dass die Menge der
regulären Punkte
von offen ist.
Lösung
Es seien die Koordinatenfunktionen zu und sei
-
die
Jacobi-Matrix
zu . Die Abbildung ist in einem Punkt genau dann regulär, wenn die Jacobi-Matrix bijektiv ist, und dies ist genau dann der Fall, wenn ihre Determinante ungleich ist. Nach Voraussetzung sind die Einträge in der Matrix stetige Funktionen. Da die Determinante eine polynomiale Funktion ist, ist die Gesamtabbildung
-
stetig. Die Menge der regulären Punkte ist das Urbild der offenen Menge unter dieser Abbildung, also offen.
Es sei
-
eine
stetig differenzierbare
Funktion.
a) Zeige, dass in einem Punkt genau dann ein lokales Maximum besitzt, wenn die Einschränkung der Funktion
-
auf den Graphen
-
im Punkt ein lokales Maximum besitzt.
b) Wie steht in dieser Situation der Satz über Extrema mit Nebenbedingungen mit dem eindimensionalen notwendigen Kriterium für ein lokales Extremum in Verbindung?
c) Man gebe ein Beispiel von zwei stetig differenzierbaren Funktionen
-
und einem Punkt derart, dass
und
linear abhängig sind und dass auf der Faser zu durch kein lokales Extremum besitzt.
Lösung
a) Die Abbildung
-
ist eine stetige Bijektion zwischen den reellen Zahlen und dem Graphen zu dieser Funktion. Dabei gilt die Beziehung
-
In einer solchen Situation übersetzen sich die Extremaleigenschaften von und von ineinander.
b) Den Graphen kann man als Faser zur Abbildung
-
über auffassen. Wenn die Linearform
-
auf dieser Faser in einem Punkt ein lokales Extremum besitzt, so besagt der Satz über die Extrema mit Nebenbedingungen, dass
und
linear abhängig sind. Dies ist genau bei
-
der Fall, und dies ist die notwendige Bedingung dafür, dass in ein lokales Extremum besitzt.
c) Wir setzen
-
und
-
(wir arbeiten also mit
und schließen an die Überlegungen aus Teil b) an).
Die totalen Differentiale sind dann
und .
Im Punkt
liegt also lineare Abhängigkeit vor. Die Funktion hat aber auf der zugehörigen Faser
(das ist der Graph zu )
kein lokales Extremum, was wegen a) daraus folgt, dass die Funktion kein lokales Extremum besitzt.
Lösung